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Thema: Rechtslage beim Stickern vom 02.08.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Rechtslage beim Stickern
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Autor Nachricht
Sherlock Flows
Threadersteller

Dabei seit: 10.07.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 02.08.2010 12:09
Titel

Rechtslage beim Stickern

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Hallo,

unser club veranstaltet ein open air konzert und ich würde dafür lieber sticker als flyer drucken. der vorteil, man muss sie niemandem in die handdrücken, man kann sie an bahnhöfen und bushaltestellen verkleben (oder verkleben lassen) und sie werden von zig wartenden gesehen, ohne das man selbst zu den leuten hingeht. außerdem stickern die leute, denen man sie in die handdrückt dann selbst damit. also quasi ein selbstläufer.

Frage:
kann der veranstalter dafür belangt werden? eigentlich hat er die sticker ja nicht verklebt. er hat ja keine kontrolle darüber was mit seinen "give aways" passiert.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.08.2010 12:15
Titel

Re: Rechtslage beim Stickern

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Sherlock Flows hat geschrieben:
kann der veranstalter dafür belangt werden?

Klar.
Sherlock Flows hat geschrieben:
eigentlich hat er die sticker ja nicht verklebt. er hat ja keine kontrolle darüber was mit seinen "give aways" passiert.

Sollte er aber. Besonders wenn sie in der ganzen Stadt kleben. Dann kann man nämlich von einem gezielten Einsatz reden.
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palinGenesis

Dabei seit: 11.07.2007
Ort: Grafing b. München
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.08.2010 21:29
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Re: Rechtslage beim Stickern

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SL-Design hat geschrieben:
Sherlock Flows hat geschrieben:
kann der veranstalter dafür belangt werden?

Klar.


Ich frage mich da auch schon ewig, ob die alle ne Anzeige am Hals haben?
Na gut, so etwas wie die Antifa natürlich jetzt mal ausgenommen, aber wenn man so an nem Bahnhof hunderte Sticker von verschiedenen Webseiten und Veranstaltern findet, die können doch da nicht einfach so mit davonkommen, oder?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.08.2010 21:45
Titel

Re: Rechtslage beim Stickern

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palinGenesis hat geschrieben:
SL-Design hat geschrieben:
Sherlock Flows hat geschrieben:
kann der veranstalter dafür belangt werden?

Klar.

Na gut, so etwas wie die Antifa natürlich jetzt mal ausgenommen,


Wieso nimmst du die aus?
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m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.08.2010 10:22
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Re: Rechtslage beim Stickern

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SL-Design hat geschrieben:
Sollte er aber. Besonders wenn sie in der ganzen Stadt kleben. Dann kann man nämlich von einem gezielten Einsatz reden.


Wieso sollte er? Sticker sind doch ein weit verbreitetes Werbegeschenk und
das Unternehmen hat doch keinen Einfluß darauf wo sie am Ende landen … * Keine Ahnung... *
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orsn

Dabei seit: 05.09.2008
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.08.2010 10:53
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ich erinnere mich gelesen zu haben das wild plakatieren (sticker gehören da auch dazu) von der strafe her mit graffiti-vergehen gleichgesetzt wurde.

daher http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
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m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.08.2010 10:58
Titel

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orsn hat geschrieben:
ich erinnere mich gelesen zu haben das wild plakatieren (sticker gehören da auch dazu) von der strafe her mit graffiti-vergehen gleichgesetzt wurde.

daher http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html


Klar, für die ausführende Person *zwinker*
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.08.2010 11:03
Titel

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Wenn der Sticker gleich einem Flyer für eine bestimmte Veranstaltung wirbt, könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter anders entscheiden könnte. Immerhin wurden diese Sticker dafür produziert, wild in der Gegend als Werbung "gestickt" zu werden. Praktisch ein Aufruf zum Vandalismus.
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