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Thema: Rechnung schreiben als Student ohne Gewerbe vom 23.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Rechnung schreiben als Student ohne Gewerbe
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dietinoo
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2007
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Verfasst Do 23.06.2011 12:53
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Rechnung schreiben als Student ohne Gewerbe

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Hallo zusammen,

ich weiß das Thema gibt es öfter, allerdings sind viele Beiträge schon veraltet und darum frage ich lieber noch einmal *zwinker*

Ich bin momentan noch Studentin und wurde gefragt ob ich für einen Bekannten Logo, Briefpapier, Visitenkarten und Flyer für seine Firma machen möchte. Würde es gerne annehmen, allerdings möchte er für die Arbeiten eine Rechnung bekommen.

Kann ich einfach eine ausstellen? Und wenn ja wie muss sie dann aussehen? Gibt es da vielleicht einen Dummy? Möchte halt keinen Stress mit dem Finanzamt bekommen. Und zudem gibt es ja auch so viele Klauseln, wegen Nutzungsrechte ect. Was muss ich da genau hinschreiben.

Vielen Dank schon mal! Lächel
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2011 14:40
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http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

das dürfte einige deiner fragen beantworten...
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Cihan

Dabei seit: 10.06.2008
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Verfasst Do 23.06.2011 15:35
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Ganz grob: Du darfst als Privatperson maximal 1200 im Jahr, im Monat jedoch nie mehr als 400, Euro verdienen. Templates fuer Rechnungen googlest du dir oder – wenn du ganz sicher gehen willst – gehst du in die Buecherei/Bibliothek und kopierst dir die Rechtsanwalt-Templates raus. Mehr machen Rechtsanwaelte naemlich auch nicht, wenn sie dir Standard-Papiere "erstellen" Lächel.
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Cihan

Dabei seit: 10.06.2008
Ort: Hamburg
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2011 15:38
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Huch, liege ich falsch? Habe gerade mal das von Audiofreak gelinkte FAQ gelesen und da stehen ja ganz andere Sachen drin. Nun habe ich mich damit allerdings erst vor ein paar Wochen beschaeftigt. Wer liegt falsch. FAQ oder ich?

Hier der Auszug:

Zitat:
Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat
Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen. Hierzu muss man beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und bei der Steuererklärung am Jahresende diese Einnahmen mit angeben. Man darf auf den Rechnungen allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Auch muss man als Privatperson auftreten (kein Firmenname).
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2011 15:41
Titel

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die FAQ ist mittlerweile schon ein paar jahre alt... die werte die dort stehen können sich zwischenzeitlich evtl. geändert haben. am sichersten wird es wohl sein, du sprichst mal bei deinem finanzamt vor und fragst dort mal wie sich das aktuell mit der rechnung von privat verhält...
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lumen

Dabei seit: 17.02.2007
Ort: HH
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2011 19:36
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§19 UStG hilft weiter.
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dietinoo
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2007
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Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 24.06.2011 09:12
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Vielen Dank!! Werd mich dann mal schlau machen! Schönes We wünsch ich. Lächel
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