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Thema: Nutzungsrecht bei Website vom 25.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Nutzungsrecht bei Website
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Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.09.2008 22:34
Titel

Nutzungsrecht bei Website

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Hallo,

wie handhabt Ihr das mit dem Nutzungsrecht bei Internetseiten:
Angenommen ich erstelle eine Seite für einen Handwerker o.ä. Wenn ich jetzt ins Angebot schreibe:
Nutzungsdauer: x Jahre dann kommt sofort der Anruf und die Frage was nach den x Jahren ist.
Berechnet Ihr für Internetseiten einen Nutzungsgebühr? Lasst Ihr euch die einmalig bezahlen oder vll jedes Jahr ein Betrag x? Wie macht Ihr das?

Ich will einfach mal Ideen sammeln wie ich diesen Posten in meinem Angebot den "Schrecken" nehmen kann.

Danke und Gruß

PS:
Ich nutze zum kalkulieren der Nutzungsrechte das Tool vom AGD.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.09.2008 23:25
Titel

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Mir würde nie einfallen ein zeitliches Limit da irgendwo einzubauen, aus dem einfachem Grund da ich sowas selbst nie kaufen würde.

Standart ist eine einmalige Pauschale + Pflegevertrag (wenn gewünscht)


Diese ganzen AGD Vorschläge die sich in Richtung Nutzungsrecht gehen sind teilweise einfach nicht praxistauglich.
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.09.2008 07:41
Titel

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Zim hat geschrieben:
Diese ganzen AGD Vorschläge die sich in Richtung Nutzungsrecht gehen sind teilweise einfach nicht praxistauglich.


my word.

nach x jahren kommt der kunde von alleine und will was neues, oder ihr macht ein neues angebot. wenn der kunde mit euch zufrieden ist, brauch man sich um so eine bindung eh nicht kümmern - die kommen dann von ganz alleine.

mit solchen geschichten vergrault man nur potentielle kundschaft und hat am ende gar nichts.
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Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.09.2008 08:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

pRiMUS hat geschrieben:
Zim hat geschrieben:
Diese ganzen AGD Vorschläge die sich in Richtung Nutzungsrecht gehen sind teilweise einfach nicht praxistauglich.


my word.

nach x jahren kommt der kunde von alleine und will was neues, oder ihr macht ein neues angebot. wenn der kunde mit euch zufrieden ist, brauch man sich um so eine bindung eh nicht kümmern - die kommen dann von ganz alleine.

mit solchen geschichten vergrault man nur potentielle kundschaft und hat am ende gar nichts.


Berechnet Ihr den für Printprodukte Nutzungsgebühr?
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.09.2008 08:14
Titel

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Wenn jemand einen Flyer bei dir bestellt zahlt er die Gestaltung UND Nutzungsrechte?

Offene Daten würde ich ihm extra berechnen, aber wenn du ihm den Flyer gestaltest darf er es ja wohl auch nutzen oder?

Leg lieber bei deinem Preis fürs Gestalten noch was drauf. Das ist einfacher zu vertreten als wenn du deinem Kunden dann noch mit einem weiteren Posten kommst den er bezahlen soll.
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acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.09.2008 08:56
Titel

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Ich schreibe immer dazu „für minimale Nutzung, wenn nicht anders angegeben“. Das ist vielleicht etwas vage, aber meiner Meinung nach konkret genug um im Falle eines Falles nachzuverhandeln.

Analog dazu lege ich bei Internetseiten eine „einfache, nationale Nutzung“ zu Grunde.

Nur wenn es mir geboten scheint würde ich einen festen Zeitraum der Nutzung festschreiben.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.09.2008 09:01
Titel

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acvtvs hat geschrieben:

Analog dazu lege ich bei Internetseiten eine „einfache, nationale Nutzung“ zu Grunde.


und wenn die seite aus dem ausland aufgerufen rufste die polizei an?????
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.09.2008 09:02
Titel

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type1 hat geschrieben:
acvtvs hat geschrieben:

Analog dazu lege ich bei Internetseiten eine „einfache, nationale Nutzung“ zu Grunde.


und wenn die seite aus dem ausland aufgerufen rufste die polizei an?????


Ich denke es geht eher um die Sprache. Wenn diese nun in verschiedene Sprachen umgesetzt und angeboten wird.
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