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Autor |
Nachricht |
peppy
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Dinslaken
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.01.2006 09:48
Titel
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kemalzhang hat geschrieben: | Zwei Dinge:
a) Empfehle ich das Buch "Groß-Erfolg im Kleinbetrieb" von Hans Peter Zimmermann, da erfahrt ihr einiges über das Verfassen von Werbebriefen etc.
b) Finde ich, dass der Brief mehr wie eine Bewerbung klingt. Wo ist der Vorteil für den Kunden in der Headlline?
c) ... Drei Dinge!
(I didn't expect some kind of Spanish Inquisition)
NOBODY EXPECTS THE SPANISH INQUISITION!
c) Wenn Du willst dass der Brief nicht ungeöffnet im Müllereimer landet, dann lege oder klebe etwas dickes bei, z.B. eine Minitüte Gummibärchen. Wenn man von aussen so was fühlt, wird man neugierig, weil's nicht nur ein Brief sondern eine "Ware" ist. Wird garantiert geöffnet. Beim Essen liest man dann auch den Brief.
d) - Die Website-Kritik bitte in nem eigenen Thread. Hier zum Beispiel http://www.mediengestalter.info/forum/44/web-site-bewerten-51728-1.html -
Sorry für die MP Einschübe. I'm so fucking sorry. |
Danke für deine Tipps. Vor kurzem habe ich mir das Buch
zugelegt. Ich orientiere mich grade daran.
Die Bewertung meiner Seite stand hier eigentlich nicht zur
Debatte...
Zuletzt bearbeitet von peppy am Mi 18.01.2006 10:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ThomasAsh
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Hannover
Alter: 51
Geschlecht:
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.05.2006 21:32
Titel Re: Akquise |
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ThomasAsh hat geschrieben: | Hände weg von Anwälten, weil die wissen das Kaltakquise am Telefon abmahnfähig ist... |
Hast Du dafuer irgendwelche Beweise?
Dem ist meines Wissens nicht so - Kaltakquise im B2B Bereich ist durchaus erlaubt.
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ulmer_hocker
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 25.05.2006 21:55
Titel
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Nö Mischer, das ist so nicht richtig.
Bedingung ist auch B2B das ein Einverständnis vorliegt, oder ein Interesse vorausgesetzt werden kann.
UWG hat geschrieben: |
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen
1. bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht;
2. bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung;
3. bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt;
4. bei einer Werbung mit Nachrichten, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. |
Jetzt kann man darüber streiten wann eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt.
Ich persönlich würde jedoch nie telefonische Kaltakquise in unserem Gewerbe als Instrument nutzen, und wüsste auch nicht welchen Sinn dies machen sollte. Obwohl ich durchaus eine gewisse Erfahrung im Telefonmarketing habe, und damit gutes Geld verdient habe und auch immer noch verdiene.
Zuletzt bearbeitet von am Do 25.05.2006 22:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ThomasAsh
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Hannover
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Fr 26.05.2006 09:29
Titel Beweise... |
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Nein, keine Beweise...
Aber einen guten alten Freund der Anwalt ist.
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Trendvisor
Dabei seit: 30.05.2006
Ort: Bad Oldesloe
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.05.2006 21:08
Titel
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Moin Peppi...
Neukundengewinnung ist für Einzelkämpfer echt schwer. Dein Angebot auf Deiner Seite ist schon krass. Hat sich da schon jemand drauf gemeldet? Machst du Werbung für deine Dienstleistung? Wo und Wie?
Ich hab mal vor langer Zeit alle Mittelständer aus unserem Kreis rausgesucht, die Websites angeguckt und die rausgesucht, die meiner Ansicht einfach schlecht sind. Im Impressum hab ich mir die Verantwortlichen gesucht und bin dort hingefahren um direkten Kontakt herzustellen. Ich hab das auch versucht mit "bezahlen Sie nur wenn es Ihnen gefällt". Die Kommentare gingen von "Mein Neffe kann sowas" bis "Wieso? Unsere Homepage ist doch super"...
Von 30 potenziellen Kunden haben 2 das Angebot angenommen und keiner hat letztendlich zugeschlagen, obwohl ich wirklich Kioskpreise für individuelle Entwicklungen angeboten habe. Mittlerweile haben Sie neue Seiten, sind immer noch schlecht und ich habe ne Menge Zeit verloren!
Meine Erfahrung ist, daß beim "festgefahrenen" und familienbetriebenen Mittelstand anscheinend nur gut sein kann was viel kostet!
Telefonaquise bringt wenig und direkte Emailwerbung nur Abmahnungen im schlimmsten Fall.
Viel Senf auf wenig Wurst.... :)) meine Erfahrung...
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peppy
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Dinslaken
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.05.2006 21:22
Titel
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Trendvisor hat geschrieben: | Dein Angebot auf Deiner Seite ist schon krass. |
Was genau meinst du?
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Trendvisor
Dabei seit: 30.05.2006
Ort: Bad Oldesloe
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.05.2006 21:37
Titel
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hallo...
das hier:
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