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MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Neukunden-Akquise
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Autor |
Nachricht |
Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.07.2005 10:24
Titel
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Die sogenannte "Kaltakquise"ist seit Juli 2004 verboten!
Zitat: | UWG 2004 § 7 Unzumutbare Belästigungen
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen
- bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung
nicht wünscht;
- bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren
Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren
zumindest mutmaßliche Einwilligung;
- bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen,
Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der
Adressaten vorliegt;
- bei einer Werbung mit Nachrichten, bei der die Identität des Absenders, in
dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder
verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die
der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten
richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach
den Basistarifen entstehen.
(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
- ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder
Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten
hat,
- der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren
oder Dienstleistungen verwendet,
- der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
- der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und
deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit
widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten
nach den Basistarifen entstehen.
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.07.2005 10:30
Titel
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Lazy, bei Unternehmen wird in Sachen Werbung meines Wissens immer von konkludierendem Interesse ausgegangen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.07.2005 10:31
Titel
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das außerdem...
aber gut - wo kein kläger da kein richter... man kann es ja geschickt machen und vorher ein mailing schicken das man explizit an eine person adressiert und dann da sowas reinschreibt wie "wir werden sie nächste woche telefonisch kontaktieren. sollten sie dies nicht wünschen, schicken sie uns ein kurzes antwortfax oder eine mail an: bla bla...
ich kenne einige die das so machen und bisher keine schwierigkeiten hatten...
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.07.2005 10:35
Titel
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burnout hat geschrieben: | Lazy, bei Unternehmen wird in Sachen Werbung meines Wissens immer von konkludierendem Interesse ausgegangen. |
Nein, genau das wurde im Juli 2004 geändert.
Die mutmaßliche Einwilligung von Marktteilnehmern bedeutet, dass du schon den Hinweis haben mußt "Wir suchen jemanden, der uns ne neue Homepage bastelt".
@audiofreak
Vorher ne Mail schicken ist genauso ein Verstoß gegen das Gesetz.
Zitat: | 3. bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen,
Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der
Adressaten vorliegt; |
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.07.2005 10:38
Titel
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Lazy-GoD hat geschrieben: | burnout hat geschrieben: | Lazy, bei Unternehmen wird in Sachen Werbung meines Wissens immer von konkludierendem Interesse ausgegangen. |
Nein, genau das wurde im Juli 2004 geändert.
Die mutmaßliche Einwilligung von Marktteilnehmern bedeutet, dass du schon den Hinweis haben mußt "Wir suchen jemanden, der uns ne neue Homepage bastelt".
@audiofreak
Vorher ne Mail schicken ist genauso ein Verstoß gegen das Gesetz.
Zitat: | 3. bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen,
Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der
Adressaten vorliegt; |
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nein - keine mail - ein mailing - per post - so richtig mit papier, gedruckt und anschreiben und infobroschüre beigelegt und antwortfaxseite und so
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 08.07.2005 10:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ellie
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 08.07.2005 10:40
Titel
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Richtig,
wer sich da mit dem Falschen anlegt, kann schnell kostenpflichtig abgemahnt werden.
www.wettbewerbszentrale.de
Nur weil es viele Leute ignorieren und trotzdem tun, wird es nicht automatisch zu einer straffreien Angelegenheit.
LG,
Ellie
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.07.2005 10:41
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | nein - keine mail - ein mailing - per post - so richtig mit papier, gedruckt und anschreiben und infobroschüre beigelegt und antwortfaxseite und so |
Dann lesen wir jetzt noch mal gemeinsam und laut...
Zitat: | 1. bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung
nicht wünscht; |
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.07.2005 10:41
Titel
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Ellie hat geschrieben: | Richtig,
wer sich da mit dem Falschen anlegt, kann schnell kostenpflichtig abgemahnt werden.
www.wettbewerbszentrale.de
Nur weil es viele Leute ignorieren und trotzdem tun, wird es nicht automatisch zu einer straffreien Angelegenheit.
LG,
Ellie |
nein das sagt auch keiner... aber dieses risiko kalkulieren wohl viele mit ein, denn sonst würde diese aquiseart nicht noch immer so sehr betrieben
@ lazy... woran soll denn erkennbar sein, das mein mailing nicht erwünscht ist... ist ja im grunde sowas ähnliches wie eine initiativbewerbung um einen job... da weiß ich ja vorher auch nicht, ob überhaupt jemand gesucht wird... naja by the way - mir isses eh egal - ich halt von solchen aquisemaßnahmen wie gesagt eh recht wenig...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 08.07.2005 10:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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