Dabei seit: 05.03.2008 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Do 06.03.2008 17:38 Titel
Nebengewerbe
Hallo Leute, ich will demnächst ein Nebengewerbe anmelden. Boxenverleih.....
Jetzt habe ich natürlich viele Fragen und hoffe das ihr mit diese Beantworten könnt.
1. Kann ich mich als Verleihfirma und gleichzeitig als Partyplaner anmelden und gibt es dort andere Reglungen weil ich ja dann in 2 Bereichen tätig bin?
2. Wenn ich Werbung für eine größere Veranstaltung machen will und deshalb in der Stadt Plakate aufhängen will, an wen muss ich mich dann wenden?
3. Kennt sich jemand mit dem Punkt 1 aus? Also wie heisst dies genau? (Verleihfiram& Partyplaner?)
Dabei seit: 08.06.2006 Ort: Mülheim an der Ruhr Alter: 46 Geschlecht:
Verfasst Do 06.03.2008 17:45 Titel
Irgendjemand hier auf "www.BoxenverleiherundPartyplaner.info" kann dir sicher helfen. Ich leider nicht, ich bin Mediengestalter und nur zufällig hier.....
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Do 06.03.2008 20:26 Titel
Re: Nebengewerbe
Darknes88888 hat geschrieben:
1. Kann ich mich als Verleihfirma und gleichzeitig als Partyplaner anmelden und gibt es dort andere Reglungen weil ich ja dann in 2 Bereichen tätig bin?
2. Wenn ich Werbung für eine größere Veranstaltung machen will und deshalb in der Stadt Plakate aufhängen will, an wen muss ich mich dann wenden?
3. Kennt sich jemand mit dem Punkt 1 aus? Also wie heisst dies genau? (Verleihfiram& Partyplaner?)
1. du musst halt dein gewerbe in den entsprechenden bereichen anmelden. dabei auch evtl. vorschriften und anmeldepflichten beachten (z.b. berufsgenossenschaften o.ä.)
2. im normalfall die stadtverwaltung oder das ordnungsamt. in großstädten dürfte da evtl. sogar eine eigene abteilung für existieren. für plakate bekommst du dann normalerweise plätze zugewiesen und musst deine plakatständer mit einer marke bekleben, die du von der stadt bekommst. das kostet dann natürlich auch gebühren.
3. ich würds mal in richtung eventmanagement, veranstaltungstechnik und veranstaltungstechnikverleih/vermietung einstufen. näheres sagt dir sicher auch das ordnungsamt bzw. die stadtverwaltung, bei der du das gewerbe anmeldest.
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