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Thema: Flyerverteilung via Briefkasteneinwurf erlaubt? vom 11.10.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Flyerverteilung via Briefkasteneinwurf erlaubt?
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emundem
Threadersteller

Dabei seit: 07.07.2009
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Verfasst Mo 11.10.2010 13:46
Titel

Flyerverteilung via Briefkasteneinwurf erlaubt?

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Hallo,

ich beabsichtige im Rahmen meiner Tätigkeit bei einem sozialen Dienstleister,
Flyerwerbung via Briefkasteneinwurf zu betreiben.

Ist das rechtlich erlaubt?

MfG
El.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 11.10.2010 14:13
Titel

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da wo dran steht "bitte keine werbung" ist es nicht erlaubt.
 
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S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.10.2010 15:46
Titel

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So sieht es aus.

Ein Zuwiderhandeln stellt übrigens einen Hausfriedensbruch dar. Hierbei ist übrigens nicht der Verteiler juristisch zu belangen, sondern der Auftraggeber, da es sich bei dem Verteiler um einen Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers handelt.

Lg Stefan
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emundem
Threadersteller

Dabei seit: 07.07.2009
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 11.10.2010 21:11
Titel

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OK danke.... * Applaus, Applaus *
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SIMoshON

Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.10.2010 21:36
Titel

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Wenn der soziale Dienstleister kein Problem damit hat, dass du während deiner Arbeitszeit entweder

a) privaten Interessen oder

b) einer bezahlten Nebentätigkeit (?) nachgehst,

dann kannst du das unter zuvor bereits genannten Einschränkungen bedenkenlos tun.

Ansonsten wäre ich da vorsichtig, sofern dir der Job wichtig ist.
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 11.10.2010 21:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

SIMoshON hat geschrieben:
Wenn der soziale Dienstleister kein Problem damit hat, dass du während deiner Arbeitszeit entweder

a) privaten Interessen oder

b) einer bezahlten Nebentätigkeit (?) nachgehst,

dann kannst du das unter zuvor bereits genannten Einschränkungen bedenkenlos tun.

Ansonsten wäre ich da vorsichtig, sofern dir der Job wichtig ist.


Was ist das denn für ein seltsamer Beitrag? Wer lesen kann ...

emundem hat geschrieben:
Hallo,

ich beabsichtige im Rahmen meiner Tätigkeit bei einem sozialen Dienstleister, (...)


b.
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SIMoshON

Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.10.2010 07:29
Titel

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blindtext hat geschrieben:
SIMoshON hat geschrieben:
Wenn der soziale Dienstleister kein Problem damit hat, dass du während deiner Arbeitszeit entweder

a) privaten Interessen oder

b) einer bezahlten Nebentätigkeit (?) nachgehst,

dann kannst du das unter zuvor bereits genannten Einschränkungen bedenkenlos tun.

Ansonsten wäre ich da vorsichtig, sofern dir der Job wichtig ist.


Was ist das denn für ein seltsamer Beitrag? Wer lesen kann ...

emundem hat geschrieben:
Hallo,

ich beabsichtige im Rahmen meiner Tätigkeit bei einem sozialen Dienstleister, (...)


b.


Das bedeutet für mich erstmal nur, dass es irgendwie gleichzeitig stattfinden soll. Ich kann da nicht rauslesen ob er das für den AG macht, für Dritte oder aus eigenem Interesse. Ersteres macht meinen Einwand natürlich überflüssig... *hehe*
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