Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
crj
Threadersteller
Dabei seit: 29.07.2004
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 05.04.2006 02:31
Titel Agentur als Firmenbeauftragter |
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Hallo,
hoffe die Suchfunktion trügte nicht und ich stelle die Frage zu Recht:
Habe einen Kunden, der möglichst alles auslagern möchte, was auch nur irgendwie mit Marketing zu tun hat, da er einerseits mit seinem Job voll ausgelastet ist, andererseits die ständige Präsenz überlebensnotwendig für sein Unternehmen ist.
D.h. sämtliche Kommunikation bzw. Akquise, die für zukünftige Aktionen und Webreprojekte notwendig ist, läuft über mich. Inwieweit kann ich es regeln, dass ich (also die Agentur), im Namen seiner Firma kommuniziere, um für ihn Werbepartner ranzuholen und die Werbeaktionen zu managen?
Ist dafür irgendeine Vollmacht / ein extra Vertrag nötig, damit nicht jedes Schreiben, was im Namen seiner Firma rausgeht , gegengezeichnet werden muss oder ist es doch besser dann als bauftragte Agentur aufzutreten? (Das wirkt womögl. für die Ansprechparetner zu kompliziert...?)
Danke im Voraus für Tipps!
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vale-feil
Dabei seit: 18.12.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.04.2006 18:41
Titel
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Hi du brauchst eine Artvollmacht dafür.
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Anzeige
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digiman
Dabei seit: 12.04.2006
Ort: Halle
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.04.2006 17:35
Titel
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Genau die gleiche Vorgehensweise haben wir auch bei eigenen Kunden.
Einen ordentlichen 8 seitigen Agenturauftrag mit allen Vollmachten und
los gehts.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.04.2006 17:54
Titel Re: Agentur als Firmenbeauftragter |
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crj hat geschrieben: | Hallo,
hoffe die Suchfunktion trügte nicht und ich stelle die Frage zu Recht:
Habe einen Kunden, der möglichst alles auslagern möchte, was auch nur irgendwie mit Marketing zu tun hat, da er einerseits mit seinem Job voll ausgelastet ist, andererseits die ständige Präsenz überlebensnotwendig für sein Unternehmen ist.
D.h. sämtliche Kommunikation bzw. Akquise, die für zukünftige Aktionen und Webreprojekte notwendig ist, läuft über mich. Inwieweit kann ich es regeln, dass ich (also die Agentur), im Namen seiner Firma kommuniziere, um für ihn Werbepartner ranzuholen und die Werbeaktionen zu managen?
Ist dafür irgendeine Vollmacht / ein extra Vertrag nötig, damit nicht jedes Schreiben, was im Namen seiner Firma rausgeht , gegengezeichnet werden muss oder ist es doch besser dann als bauftragte Agentur aufzutreten? (Das wirkt womögl. für die Ansprechparetner zu kompliziert...?)
Danke im Voraus für Tipps! |
Für die Kunden bist du einfach der Kontakter/ADler oder sonstwas.
Dann schreibste auf deine Visis 'Im Auftrag der Firma XY'
Aufträge macht dein Kunde - du vermittelst - und ihr beide müsst euch nur über die Kohle einig werden.
Ob ihr das mit Handschlag, Vertrag oder sonstwas macht, bleibt euch überlassen.
Für dritte ist das in der Regel nachvollziehbar. Vertreter machern das ja auch nicht anders.
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vale-feil
Dabei seit: 18.12.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 14:04
Titel
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@MacCon i.a. kann eine Einzelvollmacht und eine Artvollmacht sein und er braucht eine Artvollmacht um alle Geschäfte zu erledigen, mit einer Einzelvollmacht darf er nur Aufgaben machen, die einem der Chef ausdrücklich gesagt hat. Klar kann der Chef die Artvollmacht stillschweigen übermitteln, aber es muss eine bestehen. Eine Artvollmacht wir stillschweigen, mündlich oder schriftlich vereinbart.
gruß vale-feil
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