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make
Dabei seit: 26.05.2006
Ort: Reinickendorf (Berlin)
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.07.2007 16:08
Titel
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"Zum Beispiel. Wenn man ein Arbeitsverhältnis als Schuldverhältnis verstehen will. "
Will das BGB zum Glück nicht.
Wenn man so agrumentiert, könnte man das Arbeitsverhältnis ja auch als Kaufvertrag auslegen. Ich kaufe jeden Monat all Deine Arbeitserzeugnisse, und gebe Dir dafür eine Monatspauschale.
Durch die Begründung eines Dienstvertrages (im Volksmund Arbeitsvertrag) entsteht ein Schuldverhältnis. Ich bin dem Arbeitsgeber u.a. die gut geleistete Arbeit schuldig, und er ist mir mein Geld schuldig. Aber das Arbeitsverhältnis ist kein Schuldverhältnis.
§611 BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__611.html
Edit: Ein Ausbildungsvertrag/Leiharbeitsvertrag ist nicht mit einem Dienstvertrag/"Arbeitsvertrag" zu vergleichen. Siehe bitte auch nach, welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen.
Edit2: Um es Dir zu erleichtern. Der Arbeitgeber muss sich natürlich an das Nachweisgesetz halten und den geschlossenen Vertrag spätestens nach einem Monat schriftlich niederlegen. Die Niederschrift muss die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und ist vom Arbeitgeber zu unterzeichnen und auszuhändigen.
Das weiß nur keiner, alle denken, man muss erst Unterschreiben, damit der Vertrag gilt. Das ist leider ein weitläufiger Irrtum.
Edit3: Auch hier noch ein Link: http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
Zuletzt bearbeitet von make am Do 19.07.2007 16:18, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.07.2007 17:05
Titel
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Es geht hier gar nicht um einen Arbeitsverhaeltnis?
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make
Dabei seit: 26.05.2006
Ort: Reinickendorf (Berlin)
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.07.2007 17:22
Titel
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Richtig. Es geht um einen Projekt bezogenen Dienstvertrag (zeitlich endlich), sprich um ein befristetes Dienstverhältnis. Grundlage hierfür ist genauso wie bei einem Arbeitsverhältnis §611 BGB.
Herje, das liebe BGB.
Ich klink mich aus ...
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