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Thema: wen von euch darf man noch gratulieren? ;) vom 26.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> wen von euch darf man noch gratulieren? ;)
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Ereshkiga1

Dabei seit: 29.12.2007
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Verfasst Do 04.02.2010 18:16
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re

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ja, dankeschön. euch auch gratulation zur bestandenen prüfung Lächel

hmm.. das ist ja voll schlimm, wir sind arbeitslos * Ööhm... ja? *
omg.

oder endet die ausbildung erst, wenn man das detaillierte schreiben bekommt?
ich hab nämlich auch erst nur diese kürzeren ergebnisse.

weiß das zufällig jemand? sonst ruf ich morgen mal bei der ihk bayreuth an.
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Aero

Dabei seit: 09.12.2008
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Verfasst Do 04.02.2010 19:27
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dein ausbildungsverhältnis endet sobal deinem ausbilder das IHK zeugnis vorliegt.
sprich dann stift und maus weg und nen gescheiten arbeitsvertrag geben lassen.
denn wenn du dann weiterarbeitest gehst du ein stillschweigendes arbeitsverhältnis mit
deinem arbeitgeber ein. aber das wissen die auch *zwinker*

glückwunsch an den rest.
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Ivo

Dabei seit: 19.07.2008
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 04.02.2010 22:22
Titel

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Aero hat geschrieben:
dein ausbildungsverhältnis endet sobal deinem ausbilder das IHK zeugnis vorliegt.

Das ist so nicht richtig. Sobald, die vom prüfungsausschuss die Ergebnisse bekanntgeben ist die Ausbildung beendet, dann ist es auch egal, wann man das Zeugnis erhält.
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Ereshkiga1

Dabei seit: 29.12.2007
Ort: Köln
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 05.02.2010 23:21
Titel

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jo. die ausbildung endet mit bekanntgabe der prüfungsergebnisse (hab nochmal nachgefragt), also, sobald ich weiß, wie meine ergebnisse in etwa ausschauen. hab mich scho arbeitslos gemeldet, für ne übernahme reichts bei mir leider nich. job-technisch kann man da wohl etwas hinbiegen, aber das ist auch noch nicht vertraglich geregelt.. naja. für diejenigen, die übernommen wurden, freu ich mich jedenfalls, haut rein Lächel

Zuletzt bearbeitet von Ereshkiga1 am Fr 05.02.2010 23:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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