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Thema: Schulinhalte ins Berichtsheft? vom 29.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Schulinhalte ins Berichtsheft?
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Seven98

Dabei seit: 05.04.2005
Ort: Blackforest
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 09.03.2006 11:45
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Wir hatten ein paar dabei die es nicht dabei hatten...
...Sie wurden Problemlos zugelassen...

...Aber für die AP wird es gebraucht und da muss dann auch drinne stehen was du in der Schulzeit gemacht hast.
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maed

Dabei seit: 23.08.2004
Ort: München
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.03.2006 11:49
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also auf meiner zp einladung steht schön lecker drauf:

7. Zur Kenntnisprüfung sind mitzubringen:
- Tätigkeitsnachweise (Berichtshefte)
- Schreibzeug
- Taschenrechner blabla..

IHK München & Oberbayern


mein BS Lehrer meint übrigens es langt wenn man fachunterricht, fachrechnen,
deutsch etc schreibt. genaue stundeninhalte sind nicht nötig.


Zuletzt bearbeitet von maed am Do 09.03.2006 11:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Backware

Dabei seit: 09.12.2004
Ort: bei Köln
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.03.2006 12:02
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fire_star hat geschrieben:
also mir hat die IHK telefonisch bestätigt, dass das Berichtsheft zu ZP nicht erforderlich.

Aber dies scheint wirklich Regionsabhängig zu sein


Du solltest bald ne PM von nem Moderator hier erhalten der dich dumm von der Seite anpöpelt wieso du denn auf nen etwas älteren post geantwortet hast Lächel ich wünsch dir in der beziehung viel spaß Grins lol

@topic: ich find das berichtsheft mehr als unnötig.. und könnt kotzen wenn ich dran denke dass ich es führe -.-?! ich hab bei berufsschule -> berufsschule stehen.. mehr nicht.. anfangs hab ich noch so jeden kleinen pups eingetragen.. aber mit der zeit einfach weniger.. und irgendwann nurnoch das wörtchen berufsschule...
meine einladung ist leider noch nicht gekommen.. deswegen darf ich noch bissl bammeln.. wegen dem berichtsheft.. obd as jetzt mit muss oder ob ich es weiterhin so rumliegen lassen kann... bis ich wieder ne woche einzutragen habe.. denn täglich führen ..w äre mir zuviel aufwand... bzw. hab ich nich jeden tag lust mich abends nach der arbeit nochma hinzusetzen und den tag durch den schädel gehen zu lassen..
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Lavinia

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: Groß-Umstadt
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 09.03.2006 12:15
Titel

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ich erstell mein Berichtsheft immer auf der Arbeit, so weit ich weiß, darf man das auch!
und es ist ja auch eher stichpunktartig,du musst da ja keinen Aufsatz schreiben, so stressig find ich das also gar nicht.

wenn ich eine Aufgabe fertig hab, trag ich das schnell ein, so geht nix verloren und ich muss nicht groß rumgrübeln.

Und die Inhalte der BS trag ich auch ein, ich weiß zwar nicht, ob es so notwendig ist (für IHK) aber mein Ausbilder mag wissen, was in der BS los ist.
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Fröschi

Dabei seit: 06.03.2006
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 09.03.2006 12:26
Titel

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hallo,

uns wurde erzählt, dass der betrieb entscheidet, ob man die berufsschulinhalte in berichtsheft schreibt oder nicht, den verband interessiert es nicht.

fröschi * Ja, ja, ja... *
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 09.03.2006 12:42
Titel

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Lavinia hat geschrieben:
ich erstell mein Berichtsheft immer auf der Arbeit, so weit ich weiß, darf man das auch!
und es ist ja auch eher stichpunktartig,du musst da ja keinen Aufsatz schreiben, so stressig find ich das also gar nicht.

wenn ich eine Aufgabe fertig hab, trag ich das schnell ein, so geht nix verloren und ich muss nicht groß rumgrübeln.

Und die Inhalte der BS trag ich auch ein, ich weiß zwar nicht, ob es so notwendig ist (für IHK) aber mein Ausbilder mag wissen, was in der BS los ist.

So habe ich das "damals" auch immer gehandhabt und kann diese ganze Heulerei von vielen auch nicht nachvollziehen.

Und jetzt nochmal für alle zum Mitschreiben: Es ist und bliebt von IHK zu IHK unterschiedlich, wie die Führung, der Inhalt und die Vorzeigetermine gehandhabt werden!!!
Alle Posts a la "also ich hab ja gehört...", bei uns ist das so und so..." un ddergleichen könnt ihr euch schenken. Bitte begreift das doch endlich mal.... * Ich bin müde... *
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infernal

Dabei seit: 09.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.03.2006 18:23
Titel

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hi, also berichtsheft muß mit in zp sonst kann man direkt wieder nach hause gehen!!!
schulinhalte müssen eigentlich auch mit rein. dies KANN zum ausschluß führen, wenn man sich aber sonst nix zu schulden kommen läßt (was immer das genau heißen mag) wird einem deswegen nicht ans bein gepinkelt.
auskunft von einem aus dem prüfungsausschuss.
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Der Andy

Dabei seit: 22.11.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 10.03.2006 11:18
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ich kann nur sagen das bei meiner ZP (hannover) kein berichtsheft vorhanden sein musste.
bei der AP (2004 auch in hannover) hatten es auch einige nicht dabei und durften trotzdem mitschreiben und die prüfung bestehen *zwinker*. es gab auch einen dem ist sein berichtsheft ein paar wochen vor der prüfung abhanden gekommen, viele haben sich das berichtsheft generieren lassen und bei fast allen stand bei den schultagen nur schlicht "schule" drin - keine inhalte des unterrichts.
reicht es euch nicht das ihr euch wegen der prüfungsaufgaben verrückt macht, müßt ihr euch noch wegen so nem scheiß kirre machen?


außerdem kann ich mir nicht denken das jemand von einer prüfung ausgeschlossen werden kann weil er kein berichtsheft hat. unser lehrer meinte damals das berichtsheft würde nur dazu gut sein das bei einer evtl. mündlichen nachprüfung inhalte aus dem berichtsheft abgefragt werden, sprich das der azubi auch nach themen gefragt wird die er bei der täglichen arbeit erlernt hat/haben sollte.


Zuletzt bearbeitet von Der Andy am Fr 10.03.2006 11:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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