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Verfasst Mi 09.05.2007 09:09 Titel
Der Betrieb muss dich weiter ausbilden. Egal, was du vergeigt hast. Und da das Ausbildungsverhältnis erst mit bestehen der Prüfung endet und Berufsschule unter Umständen zum Ausbildungsvertrag gehört, musst du auch so lange überall hin - Betrieb, Berufsschule etc. Es gibt ja kein "praktisch schon MG, theoretisch aber noch nicht"-Abschluss.
Das Ausbildungsverhältnis klannst du nur aus einem wichtigen Grund kündigen und darfst danach auch keine Ausbildung zum MG mehr machen. Das würde ich mir gut überlegen, so kurz vorm Ziel. Das wird dir im Lebenslauf immer hinterherlaufen.
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