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Thema: Mediengestalter /Prüfung wiederholen? /wer darf Prüfen? vom 06.04.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Mediengestalter /Prüfung wiederholen? /wer darf Prüfen?
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MB-Grille
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Verfasst Sa 06.04.2013 18:21
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Mediengestalter /Prüfung wiederholen? /wer darf Prüfen?

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Hallo,

Eine Freundin von mir ist gehörlos und sie hat vor ca. 10 Jahren eine Prüfung bei der IHK zur Mediengestalterin für Digital- und Printmedien abgelegt. Auf ihrem Zeugnis stehen jetzt zwei mal die Note Vier (wahrscheinlich für praktische und für mündliche Leistungen). Durch ihre Gehörlosigkeit hat sie es schon denkbar schwer sich zu bewerben, und die Zeugnisse geben Ihr dann noch den Rest.

Ich selbst bin Grafikdesigner und wir arbeiten seit diesen 10 Jahren regelmäßig, täglich an verschiedenen Projekten. Daher weiß ich, dass das Zeugnis alles andere beurteilt - ganz sicher nicht ihre realen Leistungen, die wesentlich besser sind. Ich habe daher bei der IHK angerufen und gefragt, ob die Prüfung wiederholt werden kann. Eine Frau von der IHK hat mich recht gut beraten. Leider kann man aber eine schon abgelegte Prüfung nicht wiederholen.

Es besteht aber die Möglichkeit im IHK-Ausbildungsberufe-Katalog sich einen ähnlichen Beruf herauszusuchen und nachzuweisen, dass man 4,5 Jahre in diesem Beruf tätig war und nach einem Unkostenbeitrag von ca. 350 EUR, die Prüfung in diesem Beruf abzulegen.

Ich wollte daher fragen: Kennt Ihr Berufe, die sich im gleichen Betätigungsfeld abspielen und von der IHK geprüft werden?

Ich habe meine Ausbildung als Grafikdesigner am LetteVerein in Berlin bestanden. Die Prüfung dort hat also nix mit IHK zu tun. Gibt es vielleicht noch andere Institutionen außer der IHK, welche den beruflichen Wissensstand meiner Freundin mit einem Zeugnis beurkunden kann?

Gibt es eigentlich Richtlinien dafür, wer Zeugnisse ausstellen und Prüfungen abnehmen darf? Ich als Fachkraft (Grafikdesigner) könnte Ihr doch auch eine Prüfung beurkunden und Ihr ein Zeugnis ausstellen. Sicherlich werde ich es vermeiden, etwas von "staatlich anerkannt" oder Ähnliches dort hineinzuschreiben. Aber strafbar macht sich doch dann keiner ... oder?
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type1

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Verfasst Sa 06.04.2013 18:56
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Nach 10 Jahren Berufstätigkeit???
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MB-Grille
Threadersteller

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Verfasst Sa 06.04.2013 19:04
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Naja ... kommt darauf an, was Du "berufstätig" nennst! Sie war in dieser Zeit in 3 Angestelltenverhältnissen, die aber je nach Projekt nur zwischen 6 Monaten bis 2 Jahre liefen. Die Tätigkeiten, die sie aber in ihrem Beruf erlernt hat, übt sie täglich aus ... ist aber nicht angestellt und verdient auch kein (schwarz)Geld damit. Aber das war jetzt weniger das, worauf ich hinaus wollte ...
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type1

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Verfasst Sa 06.04.2013 19:06
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Ich wollte ja auch mehr darauf hinaus, dass nach 10 Jahren Berufserfahrung das Zeugnis - in meinen Augen - doch gar keine Rolle mehr spielt. Da sollten doch genügend Referenzen vorhanden sein.

Sprich: ich finde die Idee, eine Prüfung abzulegen ist überflüssig.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Sa 06.04.2013 19:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Piki

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Verfasst Sa 06.04.2013 19:14
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Re: Mediengestalter /Prüfung wiederholen? /wer darf Prüfen?

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MB-Grille hat geschrieben:
Eine Freundin von mir ist gehörlos und sie hat vor ca. 10 Jahren eine Prüfung bei der IHK zur Mediengestalterin für Digital- und Printmedien abgelegt. Auf ihrem Zeugnis stehen jetzt zwei mal die Note Vier (wahrscheinlich für praktische und für mündliche Leistungen). Durch ihre Gehörlosigkeit hat sie es schon denkbar schwer sich zu bewerben, und die Zeugnisse geben Ihr dann noch den Rest.

Ich selbst bin Grafikdesigner und wir arbeiten seit diesen 10 Jahren regelmäßig, täglich an verschiedenen Projekten. Daher weiß ich, dass das Zeugnis alles andere beurteilt - ganz sicher nicht ihre realen Leistungen, die wesentlich besser sind.

Vergiss das mit der erneuten Prüfung. Zeit- und Geldverschwendung – insgesamt eine Schnapsidee. Die Noten aus dem IHK-Zeugnis von vor zehn Jahren sind sowieso noch weniger relevant als zum Zeitpunkt des Abschlusses. Viel wichtiger sind nachgewiesene Berufserfahrung und die in diesem Zusammenhang entstandenen Referenzen, welche aus den gemeinsamen Projekten hervorgegangen sind.

MB-Grille hat geschrieben:
Gibt es eigentlich Richtlinien dafür, wer Zeugnisse ausstellen und Prüfungen abnehmen darf? Ich als Fachkraft (Grafikdesigner) könnte Ihr doch auch eine Prüfung beurkunden und Ihr ein Zeugnis ausstellen. Sicherlich werde ich es vermeiden, etwas von "staatlich anerkannt" oder Ähnliches dort hineinzuschreiben. Aber strafbar macht sich doch dann keiner ... oder?

Wenn Du Ihr etwas Gutes tun willst, stell’ Ihr ein Arbeitszeugnis aus. Und erstellt gemeinsam ein Portfolio der Arbeiten aus den letzten zehn Jahren.
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MB-Grille
Threadersteller

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Verfasst Sa 06.04.2013 19:16
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Danke Piki .. klingt gut .. werde ich mal überdenken und Daten sammeln.
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Account gelöscht


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Verfasst Mi 30.10.2013 10:09
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Die Tätigkeiten, die sie aber in ihrem Beruf erlernt hat, übt sie täglich aus ... ist aber nicht angestellt und verdient auch kein (schwarz)Geld damit. Aber das war jetzt weniger das, worauf ich hinaus wollte ...
 
sommerfan1982

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Verfasst Mo 18.11.2013 22:20
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Wie sie unbedingt die Prüfung verbessern will, könnte sie als gestandene Gestalterin Web/Print ja die andere Richtung Audio/Video angehen.
Das wäre bestimmt vergleichbar. Allerdings kann es bei diesem Vorgehen passieren, dass sie ggfs. an Prüfer gerät, die sich ähnlich schlecht mit der Bewertung und dem Nachteilsausgleich auskennen. Meist ist die IHK beim Wohngebiet zuständig.
Die Situation ist auf jeden Fall eine spannende.
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