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Thema: kündigung kurz vor abschlussprüfung vom 05.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> kündigung kurz vor abschlussprüfung
Autor Nachricht
fruity
Threadersteller

Dabei seit: 05.03.2009
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Verfasst Do 05.03.2009 10:07
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kündigung kurz vor abschlussprüfung

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hoffe ich bin hier richtig...
und ich hoffe ihr könnt mir helfen

habe schon ein wenig gesucht, aber nichts passendes gefunden

folgende frage

im mai ist abschlussprüfung... anmeldung zur prüfung steht bereits
was ist wenn man jetz kurz vor der prüfung gekündigt wird und die kündigung auch rechtens ist?
welche schritte wären die nächsten?
weiter zur berufsschule gehen?
neuen betrieb suchen gehen? und was ist wenn man keinen findet? kann man trotzdem die prüfung mitmachen?
wie sieht es mit dem geld aus? zum arbeitsamt gehen und arbeitslosengeld beantragen?

hoffe ihr könnt mir ein paar der fragen beantworten
danke schonmal
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palmy

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.03.2009 10:11
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Ich würde mal die zuständige IHK kontaktieren, die wissen das doch am besten!

Gehst du wohl davon aus RECHTENS gekündigt zu werden? Au weia!
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PKS

Dabei seit: 26.11.2006
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 05.03.2009 10:25
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sicher bin ich mir nicht aber wie palmy schon schrieb: anlaufstelle IHK.

aber wenn du rechtens gekündigt wirst, bist du gekündigt. berufschule wäre dann rein theoretisch für dich auch beendet, raus ist raus. ausbildung beendet.

du hast die möglichkeit dir noch vor der kündigung ein neuen betrieb zu suchen oder danach (nachfragen), wenns nicht zu knapp wird. die chance ist aber eher gering für den zeitraum was zu finden, soweit ich weiß. kommt dazu auch noch drauf an was du angestellt hast. musst ja angeben, warum du die letzten wochen nicht im betrieb angestellt bist und rausgeworfen wurdest.

wenn du nicht zur prüfung zugelassen bist, zwecks deiner kündigung ist für dich der nächste weg zum arbeitsamt um dich arbeitssuchend bzw. ausbildungssuchend zu melden. dann bekommst du arbeitslosengeld für die nächsten monate.
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bk1

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.03.2009 11:49
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PKS hat geschrieben:
sicher bin ich mir nicht aber wie palmy schon schrieb: anlaufstelle IHK.

aber wenn du rechtens gekündigt wirst, bist du gekündigt. berufschule wäre dann rein theoretisch für dich auch beendet, raus ist raus. ausbildung beendet.

du hast die möglichkeit dir noch vor der kündigung ein neuen betrieb zu suchen oder danach (nachfragen), wenns nicht zu knapp wird. die chance ist aber eher gering für den zeitraum was zu finden, soweit ich weiß. kommt dazu auch noch drauf an was du angestellt hast. musst ja angeben, warum du die letzten wochen nicht im betrieb angestellt bist und rausgeworfen wurdest.

wenn du nicht zur prüfung zugelassen bist, zwecks deiner kündigung ist für dich der nächste weg zum arbeitsamt um dich arbeitssuchend bzw. ausbildungssuchend zu melden. dann bekommst du arbeitslosengeld für die nächsten monate.



Dem muss ich jetzt mal vehement widersprechen! Es gibt die Möglichkeit, die letzte Zeit der schulischen Ausbildung (also auch die Prüfung) ohne Betrieb zu absolvieren. Die genaue Frsit erfragst du am besten der IHK, die kann ich dir nicht nennen. In dieser Zeit gehst du nur noch zur Berufsschule und machst am Ende die Prüfung. Die Frist dient dazu, dass Auszubildende, die kurz vor dem Abschluss den Job verlieren (z.B. durch eine Schließung des Ausbildungsbetriebes), trotzdem noch ihre Ausbildung beenden können. Bei dir müsste das also auch zum Tragen kommen.
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Dreieckspixel

Dabei seit: 30.12.2005
Ort: Verl
Alter: 37
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Verfasst Do 05.03.2009 12:40
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Schließung etc. ist auch ne Ausnahme. Bei Kündigung wird dir auch die Prüfung verweigert, soweit ich weiss. Schliesslich besteht die Abschlussprüfung darin eine Schrichtliche und eine praktische Prüfung abgelegt zu haben und die Ausbildung in einem BETRIEB absolviert zu haben. Wenn du rechtens gekündigt wirst kurz bevor du dein Weihnachtsgeld bekommst, hat man darauf auch kein Recht mehr. Aber um wirklich sicher zu gehen -> IHK die wissen alles - Götter in Blau!
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.03.2009 14:17
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der tipp mit der ihk ist der einzig sinnvolle.
es sei denn du kannst deine aussagen schriftlich belegen.
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Benutzer 86287
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Ort: -

Verfasst Do 05.03.2009 14:49
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type1 hat geschrieben:
der tipp mit der ihk ist der einzig sinnvolle.
es sei denn du kannst deine aussagen schriftlich belegen.


Ja, würde ich auch sagen!

Es gibt noch diese Auszubildenen-Dingsbums- Hilfe oder so, da kann man mit jemanden über Probleme sprechen...



Das ist ja echt gemein * Nee, nee, nee * kurz vor der Abschlussprüfung


Zuletzt bearbeitet von am Do 05.03.2009 14:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Dreieckspixel

Dabei seit: 30.12.2005
Ort: Verl
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.03.2009 15:09
Titel

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Was hastn du gemacht, damit dein jetziger Chef dich zumindest die letzten 2 Monate noch drin lässt die machen den Kohl doch auch nicht Fett. Ausser er will dir wirklich deine Prüfung und Ausbildung versauen.

Zu meiner letzten Aussage: Hat mal so unser WiSo-Lehrer gesagt, weil einer aus meiner Klasse ähnliche Frage hatte.
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