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Thema: komplettes berichtsheft? vom 12.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> komplettes berichtsheft?
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mik29
Threadersteller

Dabei seit: 27.03.2008
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.05.2009 13:20
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komplettes berichtsheft?

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moOhrjenz,

sagt mal, weiß einer von euch ob ich mein komplettes berichtsheft zur ap mitbringen muss, oder nur den teil seit der zwischenprüfung?
Bei der zp vor einem jahr wurde das ja auch schon einmal kontrolliert, und ich finde mein heft mit den aufzeichnungen nicht mehr, habe nur noch das heft was ich seit der zp geführt habe... * Keine Ahnung... *
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Denni

Dabei seit: 03.03.2007
Ort: Nassau
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.05.2009 13:34
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Das steht doch in der Einladung zur schriftlichen AP.

Das Berichtsheft kontrolliert der Prüfer an dem Tag des Zusatzmoduls.

Gruß Denni
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mik29
Threadersteller

Dabei seit: 27.03.2008
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.05.2009 13:40
Titel

falsch verstanden

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nee, du hast mich falsch verstanden...ik hab ja n berichtsheft, und mir is auch klar dass ik et mitbringen muss... *hehe*
...ich habe jedoch lediglich den teil den ich nach der zp geführt habe, und finde den "1.Teil" meines berichtheftes nicht mehr...
...wobei dieser "1.teil" ja auch schon bei der zp kontrolliert wurde, weswegen ich mich jetzt frage ob ich diesen "1.Teil" nochmal kontrollieren lassen muss, oder ob es reicht den "2.teil" mitzubringen...??? * Keine Ahnung... *
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Denni

Dabei seit: 03.03.2007
Ort: Nassau
Alter: 38
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Verfasst Di 12.05.2009 13:43
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Du hast mich aber jetzt auch falsch verstanden. Grins

Mitbringen zur schriftlichen Prüfung sollen wir es nämlich nicht. Das kontrolliert der Prüfer wenn er in den Betrieb kommt. Zumindest bei uns ist das so. (IHK Rheinland-Pfalz - Koblenz).

Das mit dem halben Berichtsheft bzw. der 2. Hälfte ist eine gute Frage.
Ich würd einfach bei deiner zuständigen Sachbearbeiterin anrufen und fragen...

Lass dir die Antwort auf jeden Fall schriftlich geben, nicht das der Prüfer nachher was anderes behauptet.

Gruß Denni
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mik29
Threadersteller

Dabei seit: 27.03.2008
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.05.2009 13:48
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allet klar, bin auch schon n bisschen breiig im schädel von den ganzen lern stuff...aber dann werd ik wohl mal den höre in die hand nehmen und nachfragen, denn in brandenburg/berlin ist es so dass man ohne dass berichtsheft gar nicht erst zur schriftlichen prüfung rein kommt, die lassen dich dann einfach vor der tür stehen...
aber danke trotzdem... *Thumbs up!*
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fil423

Dabei seit: 11.02.2008
Ort: Düsseldorf
Alter: 37
Geschlecht: -
Verfasst Di 12.05.2009 14:10
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also, wir müssen das berichtsheft zur schriftlichen mitbringen.

und es muss nur der teil ab der ZP sein (laut meinem lehrer und meinem chef, beide prüfungsausschuss).

Also keine Panik, ab der ZP reichts.
lg
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mik29
Threadersteller

Dabei seit: 27.03.2008
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.05.2009 14:14
Titel

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ohmannoman, ik hätte dir soooooo gerne geglaubt wenn ik nich gerade die trulla von meena ihk an ner' strippe jehabt hätte, die och sofort meinte dass ik auf jeden fall das komplette verda**te, beschi**ene überwachungsblättchen mit dabei haben muss... * Ich geb auf... *
...ik mach 3 kreuze wenn dit allet durch is... * Applaus, Applaus *
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