americo
Threadersteller
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Verfasst Mo 02.10.2017 12:09
Titel
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@Frank Münschke,
Also bei uns in R war der 17.05. schriftlicher Prüfungstag von 8-15 Uhr.
Der fällt also sinnvollerweise schonmal weg, am Ende der Prüfung gab's die Kuverts.
Dann war der 25.05.17 Christi Himmelfahrt Feiertag- kein Arbeitstag.
Soweit ich weis sind 10 Arbeitstage als Bearbeitungszeit gegeben.
Aber auch hier hat man offensichtlich ziemlich großzügige Regelungen getroffen...
Seriöse Arbeitgeber geben ihren Azubis 10 Arbeitstage zur Bearbeitung Zeit, Andere geben Ihren Azubis nach der Arbeit Zeit.
31.05. ist Abgabetag, zählt also auch nicht wirklich zur Bearbeitung.
Bei uns (IHK Passau) wurde streng nach ZFA "Vorschrift" gerechnet.
18.05.- 01.06.17
Am 11. Tag, 02.06.17 war Prüfungstag Teil b) und damit "Abgabe" von Teil a).
06.06.17 Teil W04.
Abgabe der Arbeit bei der IHK Passau war dann der 09.06.17
Nachdem mir die IHK Niederbayern/Passau vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt hat, man würde sich streng an die Vorgaben der ZFA halten, müsste ich theoretisch davon ausgehen, dass z.b. Änderungen/Bearbeitungen von Teil a) nach dem 01.06.17 als Verstoß gegen die ZFA Vorgaben sprechen würden und somit als 6 bewertet werden müssten...
Diese Prüfung(en) ist (sind) ganz offensichtlich von vollkommener Beliebigkeit geprägt.
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