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Thema: Einspruch gegen Urteil der Eignungsprüfung? vom 19.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Einspruch gegen Urteil der Eignungsprüfung?
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chriss

Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 19.03.2010 14:52
Titel

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seh ich auch so. das bringt bestimmt nur ärger. die kraft ist woanders schlauer investiert!
vielleicht mal zusammen ein drauf machen, um das abhacken und nach vorne blicken zu können(?)!
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VibinDesign
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2005
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.03.2010 16:48
Titel

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Das werden wohl auch tun! Alles andere bringt nicht viel. Jetzt wird Gas gegeben! Jetzt erst recht!

Mal eine andere Frage: Ein anderer Freund von uns wurde ebenfalls an der FH genommen. Hat aber noch eine ausstehende Eignungsprüfung in Dortmund für Kommunikationsdesign und in Krefeld.
An den wird er aber nicht teilnehmen und die Anmeldefristen sind schon vorbei.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Anmeldung zu übertragen? Wäre echt noch eine weitere Option.
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.03.2010 18:53
Titel

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Also mit der Frage bist du wohl direkt den entsprechenden Stellen besser aufgehoben, denke ich *zwinker*

Kann mir allerdings kaum vorstellen, dass eine Übertragung möglich ist. Schließlich geht es ja nicht darum, sich einen Platz für die Prüfung zu "reservieren".


Zuletzt bearbeitet von ChrisKam am Fr 19.03.2010 18:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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