Autor |
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Zenti
Threadersteller
Dabei seit: 12.04.2005
Ort: Magdeburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 13:18
Titel Einladung zur Prüfung erhalten... |
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..Hallo Leute,
habe gestern meine Einladung zur AP´06 im Mai erhalten.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich mein Berichtsheft zur Prüfung mitbringen muss oder nicht?!
In meiner Einladung steht davon jedenfalls nichts drin!
Weil wenn ich sie mitnehmen müsste,dann müsste ich die ganzen Schultage noch nachtragen und das
sind ja immerhin 3 sehr lange Jahre!
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Danke im voraus und schon mal ein schönes Weekend!
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 13:26
Titel
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1. Forensuche
2. Das Berichtsheft gehört zur Ausbildung und MUSS geführt werden
3. Zur AP sollte es dabei sein - das muss aber in der Einladung stehn.
4. IHK fragen.
gähn.
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Silkworm
Dabei seit: 14.01.2003
Ort: Nähe Nagold
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 15:04
Titel
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Also ich muss es erst mit der praktischen Prüfung zusammen abgeben, wenn mich nicht alles täuscht...
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Italic
Dabei seit: 06.12.2003
Ort: Milano
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 16:20
Titel
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Silkworm hat geschrieben: | Also ich muss es erst mit der praktischen Prüfung zusammen abgeben, wenn mich nicht alles täuscht... |
mmh joa so war es zumindest bei der Zwischenprüfung.
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Zenti
Threadersteller
Dabei seit: 12.04.2005
Ort: Magdeburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.04.2006 14:48
Titel
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Erst einmal danke für die schnellen Antworten!
Also zur Zwischenprüfung musste ich das Berichtsheft auch nicht zeigen u die haben damals auch nichts weiter dazu gesagt!
Und war das nicht so,dass wenn es nicht in der Einladung steht, ich es dann auch nicht zeigen bzw. mitbringen muss? In meiner Einladung steht ja auch schon alles wegen der PRAKTISCHEN AP u auch dort kann ich nichts finden,was das Thema Berichtsheft an geht!!! Kann ich das eigentlich falls sie es doch dann auf einmal haben wollen u ich es nicht mit habe, später nachreichen oder was passiert dann??
Danke im voraus.
Zuletzt bearbeitet von Zenti am Fr 21.04.2006 14:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Chaotika
Dabei seit: 22.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.04.2006 21:36
Titel
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Bei unserer Prüfung im letzten Jahr mussten wir das Berichtsheft bei der schriftlichen Prüfung vorlegen, welches dann auch durchgesehen bzw. kontrolliert wurde (während der Prüfung).
Einige hatten das Berichtsheft nicht dabei, die MUSSTEN das dann zur Abgabe der praktischen Prüfung mitbringen.
Auch das läuft sicherlich von IHK zu IHK unterschiedlich, wann du das vorlegen musst, ob es nun in der Einladung steht oder nicht.
Ich würde an deiner Stelle das Berichtsheft auf jeden Fall BIS zur Prüfung vervollständigen, denn vorlegen musst du es
ganz bestimmt.
Ansonsten rufe doch bei deiner IHK an und frag mal nach. Jeder hat da sicherlich andere Erfahrungen gemacht bzw. läuft es überall unterschiedlich. Und ob du das Berichtsheft später nachreichen kannst oder evtl. dann nicht zur Prüfung zugelassen wirst oder was auch immer alles passieren könnte.. kann deine IHK dir dann auch sagen.
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