Dabei seit: 17.08.2018 Ort: Hamburg Alter: 36 Geschlecht:
Verfasst Do 29.11.2018 12:27 Titel
Also in Anbetracht der neuen Informationen, die du uns da zukommen lässt würde ich als Ausbilder einer Verkürzung auch nicht zustimmen... Belohnung für "Hups, ach ne doch nicht" empfinde ich für fragwürdig.
Vor allem was ist jetzt dein Plan B?
Im Zweifelsfall kannst du jederzeit fristgerecht kündigen - die Begründung dass du die Ausbildung beenden oder in eine andere Berufsausbildung wechseln willst ist dafür ausreichend.
Ist denn der Antrag generell schon gestellt und genehmigt? Bis Dezember 2019 ist ja noch ein Jahr hin - da können sich deine Noten wenn du die Backen zusammenkneifst und Gas gibst ja auch noch wieder ändern
Dabei seit: 26.05.2021 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mi 26.05.2021 14:20 Titel
Allerdings ist es schon so, dass du dir die Themenblöcke die prüfungsrelevant sind und die du in der Berufsschule noch nicht oder nicht mehr durchgenommen hast selber beibringen musst. In meinem Fall waren die Lehrer so freundlich mir zumindest Themenübersichten und vereinzelt Lernmaterial zur Verfügung zu stellen - alles weitere dann in Eigenregie,
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