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LadyJay
Dabei seit: 27.03.2006
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Verfasst Do 03.07.2008 10:36
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also soweit ich weiss muss dir dein chef einen wisch ausstellen den du dann zu deiner neuen firma mitbringst und da dann einlösen kannst...
ansonsten ist es so, da du ja weiter in deinem alten betrieb arbeitest musst du so urlaub nehmen wie es deinem noch chef passt. ist leider so...
FlamingArt hat geschrieben: | @Die Ungläubigen: Euch haut das vom Hocker ? Gut Das tut es viele hier. Ihr scheint entweder noch nicht so lange hier im Forum rumzugeistern oder Ihr lest sehr wenig. Das sind die Gehälter die viele hier bekommen. Okay 900€ war bisher nur ein Mädel. Und der war das anscheinend egal "solange sie nur in diesem Beruf arbeiten kann". Aber so wie ich den Markt zur Zeit sehe hat sich die Gehaltslage schon sehr verbessert. Als ganz ruhig |
Hab schon lange gelesen und mitbekommen das die Gehälter am Boden sind (zumindest aus meiner Sicht), aber wenn es auch immer wieder genug dumme gibt die für so lächerliche Beträge arbeiten? .. naja...
Edit:// Übrigens meine Sachlage hat sich geklärt... danke
Zuletzt bearbeitet von LadyJay am Do 03.07.2008 10:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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DocMedia
Dabei seit: 04.08.2005
Ort: -
Alter: 38
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Verfasst Do 03.07.2008 13:16
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LadyJay hat geschrieben: | also soweit ich weiss muss dir dein chef einen wisch ausstellen den du dann zu deiner neuen firma mitbringst und da dann einlösen kannst...
ansonsten ist es so, da du ja weiter in deinem alten betrieb arbeitest musst du so urlaub nehmen wie es deinem noch chef passt. ist leider so... |
Also ich glaube nicht, dass das geht. Die eine hat ja mit der anderen Firma nichts zu tun. Ist sowieso eine neue Ausbildung die ich da anfange, ich denke da geht das dann schonmal garnicht.
Hat sich jetzt aber mit meinem Chef auf kulanter Basis geklärt
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LadyJay
Dabei seit: 27.03.2006
Ort: -
Alter: 36
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Verfasst Do 03.07.2008 13:23
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na wenigstens konntest es mit ihm klären...
aber mh... mir wurde ausdrücklich gesagt das ich eine Urlaubsbescheinigung von meinem alten Arbeitgeber an meinen neuen mitbringen soll, wenn ich den restlichen Urlaub nicht eh verbrate.
mh.. komisch
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nikinelke
Dabei seit: 07.05.2008
Ort: München
Alter: 40
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Verfasst Do 03.07.2008 14:42
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LadyJay hat geschrieben: | na wenigstens konntest es mit ihm klären...
aber mh... mir wurde ausdrücklich gesagt das ich eine Urlaubsbescheinigung von meinem alten Arbeitgeber an meinen neuen mitbringen soll, wenn ich den restlichen Urlaub nicht eh verbrate.
mh.. komisch |
Das wäre doch irgendwie doof, oder? Wieso soll dir dein neuer Chef Geld zahlen, wenn es noch der Urlaub von alten Job ist??? Da wäre ja blöd!
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LadyJay
Dabei seit: 27.03.2006
Ort: -
Alter: 36
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Verfasst Do 03.07.2008 15:00
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naja, ich denke da geht es um den gesetzlichen mindesturlaub...
vermute ich jetzt mal.. weiss auch nicht warum und ganz logisch ist das für mich auch nicht.. aber so wars halt jetzt bei mir . ist ja eh alles nur halbwissen
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nikinelke
Dabei seit: 07.05.2008
Ort: München
Alter: 40
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Verfasst Do 03.07.2008 15:14
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nicht genommenen Urlaub muss ausgezahlt werden!
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