mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 12:38 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Ausbildungsvertrag mit Bestehen der AP hinfällig? vom 30.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Ausbildungsvertrag mit Bestehen der AP hinfällig?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
LadyJay

Dabei seit: 27.03.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.07.2008 10:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

also soweit ich weiss muss dir dein chef einen wisch ausstellen den du dann zu deiner neuen firma mitbringst und da dann einlösen kannst...

ansonsten ist es so, da du ja weiter in deinem alten betrieb arbeitest musst du so urlaub nehmen wie es deinem noch chef passt. ist leider so...

FlamingArt hat geschrieben:
@Die Ungläubigen: Euch haut das vom Hocker ? Gut Lächel Das tut es viele hier. Ihr scheint entweder noch nicht so lange hier im Forum rumzugeistern oder Ihr lest sehr wenig. Das sind die Gehälter die viele hier bekommen. Okay 900€ war bisher nur ein Mädel. Und der war das anscheinend egal "solange sie nur in diesem Beruf arbeiten kann". Aber so wie ich den Markt zur Zeit sehe hat sich die Gehaltslage schon sehr verbessert. Als ganz ruhig Lächel


Hab schon lange gelesen und mitbekommen das die Gehälter am Boden sind (zumindest aus meiner Sicht), aber wenn es auch immer wieder genug dumme gibt die für so lächerliche Beträge arbeiten? .. naja...

Edit:// Übrigens meine Sachlage hat sich geklärt... danke Grins


Zuletzt bearbeitet von LadyJay am Do 03.07.2008 10:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
DocMedia

Dabei seit: 04.08.2005
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.07.2008 13:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

LadyJay hat geschrieben:
also soweit ich weiss muss dir dein chef einen wisch ausstellen den du dann zu deiner neuen firma mitbringst und da dann einlösen kannst...

ansonsten ist es so, da du ja weiter in deinem alten betrieb arbeitest musst du so urlaub nehmen wie es deinem noch chef passt. ist leider so...


Also ich glaube nicht, dass das geht. Die eine hat ja mit der anderen Firma nichts zu tun. Ist sowieso eine neue Ausbildung die ich da anfange, ich denke da geht das dann schonmal garnicht.

Hat sich jetzt aber mit meinem Chef auf kulanter Basis geklärt Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
LadyJay

Dabei seit: 27.03.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.07.2008 13:23
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

na wenigstens konntest es mit ihm klären...

aber mh... mir wurde ausdrücklich gesagt das ich eine Urlaubsbescheinigung von meinem alten Arbeitgeber an meinen neuen mitbringen soll, wenn ich den restlichen Urlaub nicht eh verbrate.

mh.. komisch
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
nikinelke

Dabei seit: 07.05.2008
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.07.2008 14:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

LadyJay hat geschrieben:
na wenigstens konntest es mit ihm klären...

aber mh... mir wurde ausdrücklich gesagt das ich eine Urlaubsbescheinigung von meinem alten Arbeitgeber an meinen neuen mitbringen soll, wenn ich den restlichen Urlaub nicht eh verbrate.

mh.. komisch

Das wäre doch irgendwie doof, oder? Wieso soll dir dein neuer Chef Geld zahlen, wenn es noch der Urlaub von alten Job ist??? Da wäre ja blöd!
  View user's profile Private Nachricht senden
LadyJay

Dabei seit: 27.03.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.07.2008 15:00
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

naja, ich denke da geht es um den gesetzlichen mindesturlaub...

vermute ich jetzt mal.. weiss auch nicht warum und ganz logisch ist das für mich auch nicht.. aber so wars halt jetzt bei mir . ist ja eh alles nur halbwissen Mädchen!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
nikinelke

Dabei seit: 07.05.2008
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.07.2008 15:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nicht genommenen Urlaub muss ausgezahlt werden!
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen bestehen oder nicht?
Frage zum Bestehen und mündlicher Prüfung
Vorzeitiges Ende der Ausbildung mit bestehen der Prüfung.
Vorläufige Bestätigung über das Bestehen der Prüfung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4
MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.