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imun
Dabei seit: 01.08.2007
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.07.2008 08:59
Titel
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Also eigentlich müsstest Du bei Umzug anrecht auf einen Tag
Sonderurlaub haben und den somit beantragen können. Allerdings nur,
wenn der Umzug berufsbedingt nötig ist. wenn Du innerhalb einer
Stadt umziehst um mit Deinem Freund zusammen zu ziehen,
hast Du glaub ich keinen Anspruch darauf.
Aber Vertragspflichtig bist Du nur solange, bis Du die schriftliche Bestätigung der IHK hast,
dass Du bestanden hast. Bei mir wird dass der 11.Juli sein. Ich habe extra nochmal bei dem
Briefing der IHK zur Praktischen nachgefragt. Dessen Antwort:
9. Juli Abgabe der AP Praktisch 10.Juli Auswertung 11.Juli FREIHEIT!
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LadyJay
Dabei seit: 27.03.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.07.2008 13:11
Titel
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Also ich ziehe berufsbedingt ca. 100km weiter (natürlich war das absicht, da ich eine fernbeziehung satt hatte), aber mein neuer arbeitsplatz ist wirklich weiter weg.
Mh.. muss ich mal mit meiner noch chefin reden...
mussten am 26. juni abgeben, von daher k.p. wann die ergebnisse da sind
Zuletzt bearbeitet von LadyJay am Mi 02.07.2008 13:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nikinelke
Dabei seit: 07.05.2008
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.07.2008 15:20
Titel
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hier in bayern ist das so um die 2000 Brutto
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annini
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: wü
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.07.2008 15:22
Titel
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nikinelke hat geschrieben: | hier in bayern ist das so um die 2000 Brutto |
Bayern? Glaub du solltest dich eher auf München beschränken...
Oder zählt Unterfranken jetzt doch schon als Bundesland??
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nikinelke
Dabei seit: 07.05.2008
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.07.2008 15:40
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dann eben hier in münchen
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imun
Dabei seit: 01.08.2007
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.07.2008 09:00
Titel
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@lady jay
Du kannst bei Deiner zuständigen IHK anrufen und wenn Die schon wissen dass Du bestanden
hast kannst Du dir einen schriftlichen Bescheid abholen soweit ich weiß.
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.07.2008 09:00
Titel
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@Die Ungläubigen: Euch haut das vom Hocker ? Gut Das tut es viele hier. Ihr scheint entweder noch nicht so lange hier im Forum rumzugeistern oder Ihr lest sehr wenig. Das sind die Gehälter die viele hier bekommen. Okay 900€ war bisher nur ein Mädel. Und der war das anscheinend egal "solange sie nur in diesem Beruf arbeiten kann". Aber so wie ich den Markt zur Zeit sehe hat sich die Gehaltslage schon sehr verbessert. Als ganz ruhig
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DocMedia
Dabei seit: 04.08.2005
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.07.2008 10:10
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Mal was anderes...
Ich fange ab 1. September eine neue Stelle an. Ich habe mit meinem Chef gesprochen, ob ich den gesamten Juli und August noch weiter bei ihm arbeiten könne. Er hat zugestimmt, behauptet aber, ich müsste aus der Ausbildung verbliebene Urlaubszeit bis spätestens zum Tag der Übergabe der Prüfungsergebnisse abfeiern und die Übernahme der verbliebenen Urlaubstage in den neuen Vertrag sei nicht möglich.
Ich habe zusammen mit einem Freund eine Urlaubsreise Ende Juli geplant. Wenn das jetzt allerdings so wäre, wie mein Chef behauptet, würde mir das einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen. Weiß jemand, ob sich die Urlaubstage in den neuen Vertrag übernehmen lassen oder es da irgendwelche "Hintertürchen" gibt? Wenn ich die Reise deswegen nicht antreten könnte wäre das nämlich richtig sch****!
Liebe Grüße
DocMedia
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