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Thema: Ausbildungsvertrag mit Bestehen der AP hinfällig? vom 30.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Ausbildungsvertrag mit Bestehen der AP hinfällig?
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RobnN
Threadersteller

Dabei seit: 28.01.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 11:07
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Ausbildungsvertrag mit Bestehen der AP hinfällig?

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Hallo,

am 16.6. habe ich den Bescheid bekommen, dass ich die Abschlussprüfung bestanden habe.
De Facto bin ich also kein Auszubildender mehr und müsste demnach auch ein höheres Gehalt als in der Ausbildung erhalten.

Das Einzige, was mich noch ein bisschen irritiert und wo ich nicht sicher bin: Mein Ausbildungsvertrag ist bis 31.7. datiert.
Ist der Vertrag mit Bestehen der AP nichtig und kann ich nun ein höheres Gehalt fordern?
Gibt es verlässliche Quellen welche man bei einer Argumentation aufführen könnte? Den Paragraphen im Berufsbildungsgesetz "mit Bestehen der Abschlussprüfung ist die Ausbildung beendet" kenne ich, aber gibt es eine seriöse Auskunft bezüglich des Vertrags, auf die man sich berufen könnte?

Das Ganze ist jetzt nicht so tragisch, da ich ab August eh weg bin und gerade ja im gegenseitigen Einverständnis weiterarbeite, aber wäre trotzdem einmal interessant.

Vielen Dank!

Edit: Auf Anfrage wollte mir verdi ohne Mitgliedschaft nicht helfen, in der Agentur gelten aber so oder so keine Tarife.


Zuletzt bearbeitet von RobnN am Mo 30.06.2008 11:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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BowntY

Dabei seit: 11.03.2007
Ort: hessen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 11:33
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Also es muss so geregelt sein, dass Du ab dem 17. (bis zum Abrechnungsmonatsende) dann normalen Lohn bekommst (glaube 95%, wenn Tariflich im 1. Jahr), ist also auf der Abrechnung dann anteilig.
Der Satz aus dem Berufsbildungsgesetz ist ja ganz eindeutig.
Der Vertrag wird normalerweise "abgeändert" bzw. gewandelt, ein neuer Vertrag ist nicht nötig, soweit ich informiert bin.
Mehr Geld steht Dir also zu, wenn Du es nicht forderst, bekommst es natürlich nicht.
Aber Dein Chef macht da sicher nicht doof, da er ja auch weiß, dass Du eh bald weg bist. Wobei er vllt. was sparen möchte.
Musste gucken. Quellen habe ich jetzt keine.
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sarajane

Dabei seit: 30.03.2008
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Alter: 41
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Verfasst Mo 30.06.2008 13:15
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Na du bist ja süß! Deine Abschlussprüfung ist ja nun schon zwei Wochen her und du hast noch nicht mit deinem Chef gesprochen?

Also Dein Arbeitsverhältnis gilt nach Ende der AP auf unbestimmte Zeit, solange Dein Vorgesetzter nichts anderes sagt. Zahlen muss Dein Chef Dir den in der Branche üblichen Lohn für Deine Position. Und das ist Auslegungssache. Dies können brutto 900 Euro sein, oder auch 1.300 oder oder oder.

Vielleicht gab es in Deiner Agentur ja schon mal einen Azubi, wo Du Dich erkundigen könntest, wie es bei ihm lief.

Viel Erfolg!
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 14:19
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Ausbildung endet mit bestandener Prüfung
BAG: Weiterbeschäftigung begründet Arbeitsverhältnis

(04.11.2005) Besteht ein Lehrling vor Ende seiner befristeten Ausbildungszeit die Prüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungszeugnisses durch die zuständige Kammer.

Beschäftigt der Arbeitgeber den ehemaligen Lehrling weiter, nachdem er Kenntnis von der bestandenen Prüfung erhalten hat, gilt damit ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall eines angehenden Fachinformatikers, der vor dem vertraglichen Ausbildungsende seine Prüfung bestand und darüber eine Bestätigung der IHK erhalten hatte, die er im Ausbildungsbetrieb aushändigte.

Er erschien an den folgenden Tagen im Betrieb und arbeitete zunächst dort, bevor der Arbeitgeber ihn nach Hause schickte; später forderte er Facharbeitergehalt bis zum Termin seiner Eigenkündigung.

In seiner Begründung verweist das Gericht darauf, dass mit der Weiterbeschäftigung ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei. Entscheidend sei die Nachricht über das Bestehen der Prüfung. Die später erfolgte Mitteilung der detaillierten Prüfungsresultate an den Betrieb sei nicht konstitutiv für die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.

Der Lohnanspruch folge für die Zeit der tatsächlichen Arbeit aus dem Arbeitsvertrag, für die Zeit der vom Arbeitgeber nicht angenommenen Dienste aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 2005; Az. 6 AZR 411/04


http://www.dihk.de/print.php?url=/root/inhalt/informationen/news/meldungen/meldung008302.html
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RobnN
Threadersteller

Dabei seit: 28.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 15:53
Titel

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Super, das hilft mir weiter. Danke! Lächel
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Sarahmina

Dabei seit: 11.07.2005
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 30.06.2008 18:44
Titel

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Liegt der Bescheid, das du bestanden hast auch schriftlich vor?
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RobnN
Threadersteller

Dabei seit: 28.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.07.2008 13:03
Titel

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Jep. Habe am Tag der Bekanntgabe ein Schreiben bekommen und die Mappe mit den genauen Noten kam auch Ende letzter Woche.

Naja, warum ich noch nicht gefragt habe, war, dass es mir während der Ausbildung immer sehr gut ging hier und ich auch viele Boni bekommen habe, daher wollte ich ganz sicher gehen, bevor ich wilde Behauptungen aufstelle und mehr Geld verlange, da es ja auch nur noch für diesen Monat ist. Werde es aber freundlich ansprechen, wie meine Chefs die Sache sehen.
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LadyJay

Dabei seit: 27.03.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 01.07.2008 15:17
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Da hätte ich jetzt auch noch eine Frage zu dem Thema:

Also Situation ist so das ich am 1.8. bei einem neuen Betrieb anfange.
Da ich noch 3 Tage Resturlaub habe, meinte meine Chefin das ja dann am 28.07 mein letzter Arbeitstag sei (ist ein Montag). Nun ist es aber so das 1. ich mal vermute das die Prüfungsergebnisse auch in den nächsten 2 Wochen hier eintrudeln und 2. mein neuer Betrieb weiter weg ist, sodass ich umziehen muss.
Ich kann ab 27.07 in die Wohnung rein (hab nen sehr lieben Vermiter ^^) also schon vor Beginn des Mietvertrages.
Leider kann mein Freund der mit mir zusammen zieht aus diversen Gründen nur am 27.07 und 28.07 umziehen.
Da die Wohnung noch gestrichen werden muss ect.pp. wäre das also alles ziemlich kanpp mit der Zeit.

Kann ich, als momentaner Azubi (zumindest bis die Prüfungsergebnisse da sind) auch Sonderurlaub wegen Umzug beantragen? Geht ja eigentlich nur um den Montag 28.07?

Ich mein ich frag das nur, falls meine Chefin mir das Ergebnis erst am 28.07 mitteilt... den solang bin ich ja noch in Vertragspflicht. Hatte eigentlich vor wenn ich meine Ergebnisse weis, nur noch am nächsten Tag zu kommen um mich lieb bei den Kollegen zu verabschieden...

Möchte hier nur mal nachfragen wie das ganze rechtlich aussieht, damit ich hier auch mit einem guten Gefühl den Ausbildungbetrieb verlassen kann.
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