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Thema: Alte oder neue Verordnung? vom 02.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Alte oder neue Verordnung?
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Sophisticated Lady
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2007
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Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 02.02.2009 11:44
Titel

Alte oder neue Verordnung?

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Hallo,

Ich bin Mediengestalterin digital/print im 3. Lehrjahr.
Ich habe meine Ausbildung 2006 (Betrieb x in NRW) angefangen, habe dann 2007 Umzugsbediengt die Firma (Betrieb y in RLP) gewechselt. In der Firma gab es sehr große Problem und nach ca. einem Jahr habe ich wieder die Firma gewechselt. Seit 2008 bin ich in meiner jetzigen Firma (Betrieb z in RLP).

Betrieb x - Mediengestalterin digital/print (Fachrichtung Mediendesign)
Betrieb y - Mediengestalterin digital/print (Fachrichtung Mediendesign)
Betrieb z - Mediengestalterin digital/print (Konzeption und Visualisierung)

Ich wurde noch unter der alten Verordnung (2006) eingeschrieben.

Aber mein Problem ist jetzt unter welcher Verordnung schreibe ich meine Abschlussprüfung?
Die IHK sagt mit unter neuer, aber mein Lehrer sagt ich muss noch unter der alten schreiben, weil ich ja 2006 angefangen habe. Ich könnte dadurch sonst extreme Probleme bei der Prüfung bekommen. Lehrer meint ich sollte das schnellstmöglich ändern lassen.

Die IHK weigert sich das zu ändern, weil die behaupten: „Sie sind ja jetzt im neuen Betrieb und deswegen fallen sie unter die neue Verordnung“.

Aber ich habe ja meine Ausbildung nicht neu angefagen, sondern nur fortgesetzt. Mit wurden alle Monate/ Jahre aus den alten Betrieben angerechnet.

Ich bin ja schon für die Abschlussprüfung 2009 angemeldet, aber halt unter Konzeption und Visualisierung.

Unter welche Verordnugn falle ich denn jetzt??

Könnte mir bitte bitte jemand helfen *hu hu huu*


Zuletzt bearbeitet von Sophisticated Lady am Mo 02.02.2009 11:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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debado

Dabei seit: 29.09.2005
Ort: Dortmund
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.02.2009 15:26
Titel

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2006 angefangen?

Das ist der Jahrgang des Übergangs, das heißt: diejenigen, die im Sommer 2006 ihre Ausbildung begonnen haben, können wählen, ob sie nach alter oder neuer Verordnung schreiben. Erst ab 2007 gilt ausschließlich die neue Verordnung!

Doch egal wie, Fakt ist, du hast deine Ausbildung nach der alten Verordnung begonnen. Du hast sie anscheinend durchgehen fortgesetzt, nur den Betrieb gewechselt. Dementsprechend ändert sich an deiner Fachrichtung nichts.

Du solltest dich nochmals in Ruhe mit der IHK auseinandersetzen, vielleicht auch mal vor Ort. Dann ist das sicherlich schnell zu klären.

LG...
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Sophisticated Lady
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 02.02.2009 15:36
Titel

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Mhh ja!

Richtig, meine Ausbildung habe ich immer weider fortgesetzt und an der Fachrichtung sollte sich auch eigentlich nichts ändern.

Es geht hat halt darum, das in den ersten beiden Betrieben Fachrichtung Mediendesign angegeben war und jetzt Konz. und Visual.
Ich habe einfach nur Angst das ich nicht bei der Prüfung bzw. bei den Wahlmodulen Probleme bekomme.
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Brünzessin

Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 02.02.2009 15:45
Titel

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Bei der Einführungsveranstaltung der IHK (auch einer in RLP) hieß es damals, dass alle VERTRÄGE die nach 2006 abgeschlossen wurden auf jeden Fall nach der neuen Verordnung laufen, Ausnahmen werden nur gemacht falls sich durch einen Betriebswechsel im letzten Lehrjahr ergeben sollte dass nur 1 Prüfling mit neuer Prüfung geprüft wird.

Genau hier solltest du bei der IHK ansetzen, wird dein Vertrag umgeschrieben brauchen sie keine eigene Prüfung für dich zu "veranstalten" sondern können dich mit den Designern, die es ja noch gibt prüfen, sollten aber noch mehrere nach der neuen Verordnung geprüft werden wirst du wohl kaum eine Chance haben.

Aber wie gesagt, setz dich zusammen mit deinem Chef persönlich mit der IHK in Verbindung.
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