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Thema: Abschlussprüfung / Widerspruch vom 27.06.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Abschlussprüfung / Widerspruch
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HelgeSchneider
Threadersteller

Dabei seit: 27.06.2013
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.06.2013 13:12
Titel

Abschlussprüfung / Widerspruch

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Hallo alle miteinander,

ich komme gerade von der IHK, wo ich meine Prüfungsergebnisse in Erfahrung gebracht habe – habe bestanden – und bin entsetzt über das miese Ergebnis meiner praktischen Arbeit(en).
Ich habe eine wirklich hochwertige Arbeit abgeliefert (sowohl konzeptionell, als auch gestalterisch – auch im direkten Vergleich mit meinen "Berufsschul-Klassenkameraden"), habe die Aufgabenstellung 100%ig erfüllt und wurde dafür beinahe so benotet, als wüsste ich gerade mal, wie man die Programme öffnet. Ich fühle mich nicht gekränkt, aber ich empfinde es als eine riesen Frechheit. Die Prüfer, die ich vor Ort zur Rede gestellt habe, fehlten schlichtweg die Argumente und wimmelten deshalb schnell ab. Sagt auch schon wieder einiges aus.

Naja, Hauptgrund, weshalb ich schreibe, ist, ob jemand von euch Erfahrungen mit dem Einlegen von Widerspruch hat (?) und welche Schritte dafür eingeleitet werden müssen / an wen ich mich wenden muss? Befand mich noch nie in so einer Situation und bin gerade etwas ratlos...

Vielen Dank schon mal für's Lesen


Zuletzt bearbeitet von HelgeSchneider am Do 27.06.2013 13:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Manulein

Dabei seit: 06.07.2010
Ort: Kölle
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 27.06.2013 14:15
Titel

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Du legst schriftlich Wiederspruch ein bei der zuständigen IHK und zwar im Zeitraum von einem Monat nach Eingang der Noten.

Einige IHKs wie die in Köln verlangen Geld für den Einspruch um Masseneinsprüche zu verhindern. Über das weitere Vorgehen informiert dich dann deine IHK.
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HelgeSchneider
Threadersteller

Dabei seit: 27.06.2013
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.06.2013 14:42
Titel

!

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Doch so einfach? Okay, super, vielen Dank für deine Antwort Lächel
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jbayler

Dabei seit: 22.07.2013
Ort: Kirchheim unter Teck
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.07.2013 20:12
Titel

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Du kann Widerspruch einlegen, aber nur schriftlich.
Aus Erfahrung die ein sehr guter Freund gemacht hat, kann ich dir sagen, es kann etwas bringen.
Anzuraten sind dir ca. 30 Kilo Schokolade und 10 Kilo Studentenfutter für deine Nerven bei der Aktion denn beim Kollegen war es eine Tortur, Rechtsanwalt und Co.

Ergebnis: Von durchgefallen > Nach bestanden mit 2,3
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 26.07.2013 23:27
Titel

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Wie lange dauert eigentlich im Schnitt die Bearbeitung von so einem Widerspruch ?
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mbetz

Dabei seit: 30.04.2010
Ort: Tübingen
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.08.2013 00:07
Titel

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Das ist aus meiner Erfahrung sehr unterschiedlich. Bei meinem Azubi hat das einmal etwas mehr als 4 Wochen gedauert, aber das kann auch schneller gehen. Der Widerspruch wird m.E. von der IHK wieder mit einigen Prüfern abgestimmt, teilweise mit denen, die auch die "schlechten" Noten gegeben haben. Teilweise werden auch noch weitere Meinungen eingeholt. Je nachdem, wie früh oder spät das erfolgt (ist ja auch Urlaubszeit gerade ...) kann sich das schon ziehen.

Bei mir war der Widerspruch eher zwecklos, die Note wurde nicht besser. Aber bei mir war es auch egal, der Ex-Azubi ging zum Studium nach Furtwangen und wird die Abschlussprüfung vermutlich nie wieder benötigen.

Viele Grüße
Matthias
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