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typography
Dabei seit: 31.03.2005
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 07.12.2005 01:12
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Sidschei hat geschrieben: | ...
Ich für meinen teil nenne mich "Grafikdesigner", weil wenn ich ein Graf Ficker wäre, würd ich ja Agassi heißen...
So long! |
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pepsi
Dabei seit: 18.06.2004
Ort: Berlin
Alter: 40
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Verfasst Mi 07.12.2005 01:47
Titel
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Sidschei hat geschrieben: | Da die Bezeichnungen nicht geschützt sind, ist es eigentlich herzlich egal, ob man Grafiker, Grafikdesigner, Mediendesigner, etc. unter seinem Namen stehen hat. |
HALLO!? Wieder falsch - es darf sich zwar jeder Idi Fotograf oder Grafiker nennen (die Titel sind nicht geschützt, richtig!) aber es darf sich niemand Fotodesigner nennen oder Grafikdesigner (das wichtige Bestandteil ist DESIGN) es sei denn der entsprechende staatliche oder akademische Abschluss ist vorhanden - ansonsten hat das rechtliche folgen. Wetten?
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semikolon
Dabei seit: 02.11.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 07.12.2005 02:20
Titel
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Nee pepsi, jetzt hast du aber was verwechselt. Fotograf ist als Berufsbild geschützt!
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
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Verfasst Mi 07.12.2005 02:27
Titel
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pepsi hat geschrieben: | ...es darf sich niemand ... nennen oder Grafikdesigner (das wichtige Bestandteil ist DESIGN) es sei denn der entsprechende staatliche oder akademische Abschluss ist vorhanden - ansonsten hat das rechtliche folgen. Wetten? |
So? Ich denke, das ist Quatsch! Nenn mir doch mal das Gesetz aus dem das hervorgeht... Bisher konnte mir das noch keiner nennen! Im übrigen bin ich MG Fachrichtung "Design" und in ein paar nachfolgenden Schriftwechseln mit der IHK wurde ich dann von denen als MedienDESIGNER bezeichnet. Ganz ohne Studium! Also kanns auf*'s "Design" wohl doch nicht ankommen...
So what!
Also bitte: Gesetzestext...?!
Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Mi 07.12.2005 02:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
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Verfasst Mi 07.12.2005 02:41
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Irgendwer meinte, frag wiki... Warum machts dann keiner? Oder bin ich blöd und schnall nicht warum ihr rummosert oder hämmert!
Wiki sagt bei GRAFIKDESIGNER:
"...Die dazugehörige, nichtgeschützte Berufsbezeichnung Grafikdesigner ist eine Spezifizierung des Begriffs Designer. Der Grafikdesigner unterscheidet sich somit vom Industrie-, Mode-, Foto- und Webdesigner. Diplom-Designer darf sich nur nennen, wer an einer Hochschule einen entsprechenden Studiengang abgeschlossen hat.
...
Vorher waren Drucker, Typografen, Schriftsetzer, Grafiker und Designer oft ein und die selbe Person...."
@pepsi: Ich hab keinen Zettel (abgeschl. Ausbildung) und was wäre wenn ich mich jetzt "Webdesigner" schimpfe???
Bekomm ich dann aufs Maul von der IHK??
Peaze!
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
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Verfasst Mi 07.12.2005 09:25
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JanG hat geschrieben: | Irgendwer meinte, frag wiki... Warum machts dann keiner? Oder bin ich blöd und schnall nicht warum ihr rummosert oder hämmert! |
Weil Wiki auch nur so klug ist wie Leute hier im Forum, da da jeder Depp drin rumeditieren kann.
JanG hat geschrieben: |
Wiki sagt bei GRAFIKDESIGNER:
"...Die dazugehörige, nichtgeschützte Berufsbezeichnung Grafikdesigner ist eine Spezifizierung des Begriffs Designer. Der Grafikdesigner unterscheidet sich somit vom Industrie-, Mode-, Foto- und Webdesigner. Diplom-Designer darf sich nur nennen, wer an einer Hochschule einen entsprechenden Studiengang abgeschlossen hat.
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Interpretier ich das nur so oder sagt der Artikel aus, dass auch der Begriff "Webdesigner" geschuetzt ist?
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JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.12.2005 22:38
Titel
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@mischipulti: Ich würd sagen, der ist nicht geschützt... Auch wenns vielleicht irgendein Idiot bei Wiki reingezimmert hat, hört sich das glaubwürdig an, wenn man sich mal diese "Antitipp-Seiten" ansieht, die mal irgendwann gesammelt wurden... Wetten, viele davon haben keinen "Titel" und nennen sich einfach so.
Naja, ist eh alles nur schall und rauch!
Peaze!
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pepsi
Dabei seit: 18.06.2004
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 07.12.2005 23:56
Titel
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aaaalso ich hab mich mal schlau gelesen/gegoogelt:
Eine Berufsbezeichnung kann führen, wer einen Beruf a) ausübt (auch beurlaubt, arbeitsunfähig, suspendiert) oder b) erlernt hat und dauerhaft nicht mehr ausübt.
Geschützte Berufsbezeichnungen - Explizit im § 132 a StGB aufgeführt (unrechtmäßige Führung somit STRAFBAR!!
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker.... bla bla bla
das Attribut "Dipl." bzw. "Diplom" vor einer Berufsbezeichnung, da es einen akademischen Grad impliziert
[dazu gehören alle Fotodesigner und Grafikdesigner mit akademischen Abschluss!]
das Attribut "staatl. gepr.", "staatl. anerk.", "examiniert" in Zusammenhang mit einer Berufsbezeichnung
[dazu gehören alle gelernten Grafikdesigner/Fotodesigner/Modedesigner etc. u.a. ich]
Quelle: Freenet Lexikon
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