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granini05
Threadersteller
Dabei seit: 06.03.2006
Ort: Halle
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 04.08.2006 12:58
Titel Wartesemester an der Fh? |
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Hallo
Ich möchte nach der Ausbildung studieren.
Jetzt ist meine Frage, ob man an Fachhochschulen (zum Bsp. bei der Studienrichtung Design) trotz
Eignungsprüfung, Wartesemester angerechnet bekommt.
[verschoben nach Studium]
Zuletzt bearbeitet von Jess am Fr 04.08.2006 17:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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..::Eisdealer
Dabei seit: 15.03.2002
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 04.08.2006 14:18
Titel Re: Wartesemester an der Fh? |
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granini05 hat geschrieben: | Hallo
Ich möchte nach der Ausbildung studieren.
Jetzt ist meine Frage, ob man an Fachhochschulen (zum Bsp. bei der Studienrichtung Design) trotz
Eignungsprüfung, Wartesemester angerechnet bekommt. |
ich glaube so pauschal kann man da keine aussage treffen. vielmehr richtet sich das nach den jeweiligen kriterien der fh. ein besuch auf den webseiten des zuständigen fachbereichs der fh deiner wahl dürfte klärung bringen. oder du rufst einfach mal die jeweilige studentenberatung vor ort an.
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Benutzer 27313
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 04.08.2006 14:25
Titel Re: Wartesemester an der Fh? |
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granini05 hat geschrieben: | Hallo
Ich möchte nach der Ausbildung studieren.
Jetzt ist meine Frage, ob man an Fachhochschulen (zum Bsp. bei der Studienrichtung Design) trotz
Eignungsprüfung, Wartesemester angerechnet bekommt. |
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz, vielleicht probiere ich mal trotzdem eine Antwort:
Bei gestalterischen Studiengängen werde i.d.R. keine Wartesemester berücksichtigt, die Mappenprüfung ist meines Wissens alleiniges Ausschlusskriterium. D.h., das derjenige mit 12 Ws genauso abgelehnt werden kann, wie derjenige mit 0ws. Ob das wirklich überall so ist, weiß ich nicht. War das Deine Frage?
Zur Errechnung der Wartesemester:
Wartesemester sind alle vollen Halbjahre, die Du ab Erwerb Deiner Fachhochschulzugangsberechtigung verbracht hast. Was Du dazwischen gemacht hast is Leitplanke. Dann ist nur noch die Frage, wann Du deine Fachhochschulzugangsberechtigung erworben hast.
Wenn Du normales Abitur gemacht hast, ist es einfach: Startdatum für Wartesemesterzählung ist nach der Zeugnisaushändigung.
Wenn du eine Fachhochschulzugangsberechtigung durch die allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreifer erworben hast, unter der Bedingung, dass diese aus einem schulischen und einem praktischem Teil besteht, wird es schwieriger: Dann ist nämlich die Frage, was hinreichend für den praktischen Teil ist: In den Verordnungen steht sinngemäß: "Ein gelenktes Praktikum oder eine Ausbildung". Wenn Du eine Ausbildung gemacht hast, ist das natürlich ungünstig, da dann erst die Fachhochschulreife als erworben gilt, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Man kann sich allerdings über eine Klage dagegen wenden, mit der Begründung, dass das erste Jahr(oder halbe, ich weiß nicht aus dem Kopf was da steht) der Ausbildung wesentlich intensiver sei, als ein gelenktes Praktikum und deshalb die Wartesemester mit dem Abschluss des ersten Jahres der Ausbildung gezählt werden müssten.
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..::Eisdealer
Dabei seit: 15.03.2002
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.08.2006 01:32
Titel Re: Wartesemester an der Fh? |
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bauchbieber hat geschrieben: | granini05 hat geschrieben: | Hallo
Ich möchte nach der Ausbildung studieren.
Jetzt ist meine Frage, ob man an Fachhochschulen (zum Bsp. bei der Studienrichtung Design) trotz
Eignungsprüfung, Wartesemester angerechnet bekommt. |
Wartesemester sind alle vollen Halbjahre, die Du ab Erwerb Deiner Fachhochschulzugangsberechtigung verbracht hast. Was Du dazwischen gemacht hast is Leitplanke.
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so ganz leitplanke ist das aber nur dann, wenn du nicht für einen anderen studiengang eingeschrieben warst.
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komixx
Dabei seit: 15.08.2006
Ort: Hessen
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.08.2006 20:37
Titel
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Zitat: | Man kann sich allerdings über eine Klage dagegen wenden, mit der Begründung, dass das erste Jahr(oder halbe, ich weiß nicht aus dem Kopf was da steht) der Ausbildung wesentlich intensiver sei, als ein gelenktes Praktikum und deshalb die Wartesemester mit dem Abschluss des ersten Jahres der Ausbildung gezählt werden müssten. |
@bauchbieber: Das ist mir neu, hast du dazu nähere Infos? Habe nämlich grad heute die Absage wegen den Wartesemestern bekommen. Und das obwohl mir vom Arbeitsamt damals gesagt wurde, dass der Zeitpunkt vom schulischen Abschlusszeugnis genommen wird...
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M_a_x
Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.08.2006 20:57
Titel
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komixx hat geschrieben: | Zitat: | Man kann sich allerdings über eine Klage dagegen wenden, mit der Begründung, dass das erste Jahr(oder halbe, ich weiß nicht aus dem Kopf was da steht) der Ausbildung wesentlich intensiver sei, als ein gelenktes Praktikum und deshalb die Wartesemester mit dem Abschluss des ersten Jahres der Ausbildung gezählt werden müssten. |
@bauchbieber: Das ist mir neu, hast du dazu nähere Infos? Habe nämlich grad heute die Absage wegen den Wartesemestern bekommen. Und das obwohl mir vom Arbeitsamt damals gesagt wurde, dass der Zeitpunkt vom schulischen Abschlusszeugnis genommen wird... |
Jau, und nachdem die Klage dann durch alle Instanzen ist, hat man die Wartesemester garantiert erfüllt.
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Benutzer 27313
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 16.08.2006 22:49
Titel
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Zu den Chancen kann ich auch nichts sagen, aber solche Sachen werden vor Gericht per einstweiliger Verfügung entschieden, da muss man nicht ewig warten, sollte innerhalb einer Woche laufen.
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