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Thema: Privatstudium (SAE) steuerlich absetzen? vom 08.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Studium -> Privatstudium (SAE) steuerlich absetzen?
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Lex Talionis
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2007
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Verfasst So 08.06.2008 22:26
Titel

Privatstudium (SAE) steuerlich absetzen?

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Hallo *zwinker*

Ich habe vor an der SAE Köln den Webdevelopment Studiengang zu besuchen ...

Nun bin ich in folgender ungünstigen Lage:
Als SAE-Student hat man keinen Studentenstatus (d.h. kein Studentenausweis, steuerliche Sonderstellungen, Voteile usw..)

Ausbildungskosten können pro Jahr bis 4000€ von der Steuer abgesetzt werden ...
Ausbildungen im steuerlichen Sinne sind auch ein Erststudium neben dem Beruf und ein Erststudium nach einer Berufsausbildung. + Nur wenn man im selben Jahr auch Steuerpflichtige Einnahmen hat, wirken sich Ausbildungskosten auch aus.

Ich habe eine Ausbildung als "Gestaltungstechnischer Assistent für Medien und Kommunikation" und Arbeite festangestellt als Webdesigner ... diesen Job würde ich neben dem Studium auch weiterhin ausführen.

Jetzt ist nur die Frage ob dieses Privatstudium auch als "Erststudium neben dem Beruf" anerkannt wird, da man ja keinen Studentenstatus besitzt. Allerdings erhält man einen international anerkannten "Bachelor of Arts"...

Ich war deshalb auch schon beim Steuerberater. Er konnte mir in diesem Fall aber auch nicht wirklich weiterhelfen -.-

War hier vielleicht schon jemand auf der SAE oder hat ähnliche Erfahrungen?
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
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Verfasst So 08.06.2008 23:29
Titel

Re: Privatstudium (SAE) steuerlich absetzen?

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Lex Talionis hat geschrieben:

Ich habe vor an der SAE Köln den Webdevelopment Studiengang zu besuchen ...


Ruf morgen früh halt den Timo an der wird dir das genaustens sagen können * Keine Ahnung... *
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Agenor

Dabei seit: 25.05.2008
Ort: -
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Verfasst Mo 09.06.2008 11:05
Titel

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Hallo!

Ich wuerde schwer davon ausgehen, dass Du dieses Studium absetzen kannst!
Schliesslich nimmst Du die Kosten in Kauf, um die beruflich weiter zu bringen.

Dann noch einTipp zu folgendem
Zitat:
Ich war deshalb auch schon beim Steuerberater. Er konnte mir in diesem Fall aber auch nicht wirklich weiterhelfen -.-

Wechsle den Steuerberater!

Gruss
Agenor
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worshipper

Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
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Verfasst Mo 09.06.2008 12:18
Titel

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Das ist doch Weiterbildung und kann als Werbungskosten abgesetzt werden.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.06.2008 12:21
Titel

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Er soll bei der SAE anrufen, wie geschrieben, die wissen das da! Alles andere ist Spekulation.
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carschdn

Dabei seit: 23.11.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 09.06.2008 15:02
Titel

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naja, einen studentenausweis bekommt man schon,ebenso zählt man bei der versicherung als student und kriegt auch im nahverkehr studenten/ausbildungstickets...also ganz so unstudentisches es ist ja auch nicht *bäh* von daher wird sich da garantiert was machen lassen
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Lex Talionis
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2007
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.06.2008 23:55
Titel

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@ Zim: Nein ... leider weiss da keiner bescheid..
Ich habe mal bei der SAE angerufen und nochmal genau nachgefragt ... mir konnte jedoch niemand eine Antwort geben -.- Ich wurde immer auf das Finanzamt verwiesen ... da kann man jedoch nicht mal 'einfach so' anrufen sondern brauch einen Termin ... hmz wie ätzend.
Ich habe noch nichtmal eine Auskunft über den Status bekommen, den man an der SAE hat (wie z.B. Schüler, Student, Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung, etc. ...)

@carschdn: ich wüsste nicht, dass man einen Studentenausweis bekommt ... eine Plastikkarte wo SAE drauf steht ist ja noch lange kein Studentenausweis :/

@Worshipper:
Als Fortbildung gilt jede Bildungsmaßnahme nach der Ausbildung, die berufliche Gründe hat. Eine Weiterbildung aus privaten Gründen ist steuerlich ohne Bedeutung. Zur Fortbildung zählen damit beispielsweise Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung, eine Umschulung auf einen neuen Beruf, ein Promotionsstudium und jedes Zweitstudium - etwa das Universitätsstudium eines Berufsakademie- oder Fachhochschul-Absolventen oder auch ein Master-Abschluss im Anschluss an den Bachelor.
...
Nur bei einer Fortbildung sind die Kosten nämlich als Werbungskosten voll abzugsfähig. Ausbildungskosten hingegen werden nur bis 4.000 Euro pro Jahr anerkannt, allerdings nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben.
Quelle: monster.de

Trifft irgendwie alles nicht auf die SAE zu... * Keine Ahnung... *


also nicht denken, dass ich die SAE jetzt schlecht machen will... aber es ist nunmal alles verdammt undurchsichtig!
ich möchte hautsächlich wegen den praktischen Lerninhalten dort hin, da diese ganz klar ein höheres Niveau haben als auf einer Staatlichen FH.
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Hagan

Dabei seit: 11.06.2008
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Alter: -
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Verfasst Mi 11.06.2008 14:28
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Hi.

In Deutschland darf dir nur ein Steuerberater, ein FA-Beamter oder ähnliche "qualifizierte" Personen steuerliche BEratung geben. Daher wirst du von SAE Mitarbeitern sicherlich keine Auskunft erhalten. Immerhin richtet sich die steuerliche Absetzbarkeit zum einen nach deinen persönlichen Voraussetzungen zum anderen liegt es an der "Kreativität" deines Steuerberaters.

Du hast am SAE Institute keinen Anspruch auf den offiziellen Studentenstatus. Dennoch bekommst du bzw. deine Eltern Kindergeld, sofern sie noch bezugsberechtigt sind. Ferner gewähren dir eine Menge Firmen den "normalen" Studentenrabatt, so auch im Nah- und Fernverkehr. Das ist immer von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ich empfehle dir, dass du einen Probeunterricht am SAE Institute deiner Wahl mit dem Schulleiter vereinbarst. Dann kannst in aller Ruhe die Studenten vor Ort befragen *zwinker*
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