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Thema: Frage zu (elternunabhängigem) Bafög vom 01.12.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Studium -> Frage zu (elternunabhängigem) Bafög
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Kitty777
Threadersteller

Dabei seit: 25.07.2006
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 01.12.2008 17:38
Titel

Frage zu (elternunabhängigem) Bafög

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Ich möchte gerne zum WS 2009/10 anfangen zu studieren. Ich habe nach meinem Abi 2003
eine dreijährige MG-Ausbildung gemacht und im Sommer 2007 abgeschlossen (vorher ein Jahr
Praktikum). Ich weiß, dass ich elternunabhängiges Bafög erst bekomme, wenn ich nach meiner
Ausbilung 3 Jahre gearbeitet habe. Soweit so gut.

Jetzt meine Frage: den Bafög-Antrag muss man doch jedes Jahr aufs neue stellen - kann ich
dann im zweiten Jahr elternunabhängiges Bafög bekommen? Ich habe ja nicht drei Jahre in Vollzeit
weitergearbeitet, sondern vermutlich nur gejobbt Hä?

Hm schwierige Frage. Oder einfach ein Jahr warten und dann gleich das "volle" Bafög beziehen.
Aber warten ist blöd *Schnief*

Ich weiß von meinem Bruder, dass er "nur" 380 EUR bekommt. Bekomme ich dann automatisch
genausoviel? Oder kriegen wir dann beide mehr, weil jeweils ein Geschwisterteil studiert?
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Benutzer 9094
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 01.12.2008 23:30
Titel

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Sorry, das ist sehr speziell. Da musst Du vielleicht ein einem BAföG-Forum mal nachfragen. Sowas gibt's bestimmt, das Thema BAföG ist eigentlich gut dokumentiert, da das Thema ja für Zigtausende existentiell ist..

Poste es aber ruhig mal hier, wenn Du was rausgefunden hast. Oder vielleicht weiß ja sonst jemand hier Bescheid...
 
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Pudel_des_Todes

Dabei seit: 11.05.2007
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.12.2008 12:18
Titel

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hey,

es ist sogar noch besser:

nach meinem kenntnisstand bekommt man es nach 3 jahren ausbildung + 2 jahren berufserfahrung oder nach 5 jahren berufserfahrung.
habe mich damit auch gerade beschäftigt.
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Benutzer 9094
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 02.12.2008 12:36
Titel

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Hier steht was anderes:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php
 
Kitty777
Threadersteller

Dabei seit: 25.07.2006
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.12.2008 13:10
Titel

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Pudel_des_Todes hat geschrieben:
nach 3 jahren ausbildung + 2 jahren berufserfahrung oder nach 5 jahren berufserfahrung.

Leider nein: entweder 5 Jahre Berufserfahrung, also Arbeit ohne Ausbildung. ODER 3 Jahre Ausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung. Sollte man die Ausbilung in zwei Jahren gemacht haben, summiert sich die Zeit der anschließenden Berufserfahrung auf 4 Jahre Menno!

Wo hast du deins denn nachgelesen? Hä?

www.bafoeg-rechner.de hat geschrieben:
Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:
- Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt;
- Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.
- Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg;
- Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind.


Danke Urs Lächel


Zuletzt bearbeitet von Kitty777 am Di 02.12.2008 13:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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