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PawelPipo
Threadersteller
Dabei seit: 02.05.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.01.2009 10:57
Titel BaWü: Änderung - Befreiung von Studiengebühren |
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NEU AB SOMMERSEMESTER 2009:
Das Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) wurde wie folgt geändert. Diese Regelung findet ab dem Sommersemester 2009 Anwendung:
"Von der Gebührenpflicht sollen Studierende befreit werden, die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift (Geschwisterregelung) in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden" (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG).
Ergo:
Jeder, der 2 oder mehr Geschwister hat, die keine Befreiung von Studiengebühren beantragt haben, kann sich von den Studiengebühren
befreien lassen.
Bei der HS Heilbronn ist es schon offiziell auf der Homepage:
Gebuehrenbefreiung
Die HDM Stuttgart stellt nächste Woche das Formular online und aktualisiert seine Homepage (heute telefonisch bestätigt bekommen).
Halb- und Stiefgeschwister zählen (laut HS Karlsruhe) auch als Geschwister.
WIE GEIL IST DAS DENN
Zuletzt bearbeitet von PawelPipo am Mi 14.01.2009 10:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Streber
Dabei seit: 07.04.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.01.2009 11:01
Titel Re: BaWü: Änderung - Befreiung von Studiengebühren |
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PawelPipo hat geschrieben: | Die HDM Stuttgart stellt nächste Woche das Formular online und aktualisiert seine Homepage (heute telefonisch bestätigt bekommen). |
Na endlich!
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Hay
Dabei seit: 24.11.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 15.01.2009 21:10
Titel
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hmmm komisch
für das WS 08/09 hab ich auf der HfWU Nürtingen meine Studiengebühren zurückbezahlt bekommen weil ich nen Antrag gestellt habe, da ich 2 geschwister hab die studieren
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Fälix_Man
Dabei seit: 14.01.2009
Ort: Hannover
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.01.2009 10:11
Titel
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Davon können wir in Niedersachen nur träumen, ist aber natürlich ne tolle Nachricht.
Greetz
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kaSio
Dabei seit: 30.11.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 21.02.2009 11:54
Titel
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Hi an alle,
das ist schön, dass es hier dieses Thema gibt. Hab nämlich eine Frage zu unserer Situation, wie es bei uns in der Familie ist und wollte fragen, inwiefern das bei uns gilt. Ich hab mir zwar den offiziellen Text dazu auch durchgelesen, aber nur teilweise verstanden, deshalb frage ich nochmal nach.
Situation:
-> Habe 3 Geschwister.
-> Alle 3 berufstätig (davon 2 in Ausbildung).
-> Ich studiere in BW an einer Dualen Hochschule (bin im 1. Semester).
-> Meine Schwester, die jetzt gerade noch eine Ausbildung im Ausland macht, will ab dem Wintersemester 2009 auch in BW (selbe Duale Hochschule) studieren.
Ich denke, das ich befreit werde, weil ich als einziger studiere. Aber wie ist es dann bei meiner Schwester?
Wird meine Schwester auch befreit wenn sie ab Wintersemester 2009 zu studieren anfängt?
Freue mich über jede hilfreiche Antwort. Vielen Dank.
Gruß.
Zuletzt bearbeitet von kaSio am Sa 21.02.2009 11:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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