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Thema: BAFÖG nur bis 30 - warum? vom 15.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Studium -> BAFÖG nur bis 30 - warum?
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radschlaeger
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 16:10
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BAFÖG nur bis 30 - warum?

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Moin zusammen,
Sagt mir mal bitte, warum BAFÖG fürs Studium nur bis 30 gewährt wird. Oder gebt mir nen Hinweis, wenn ich da ner Ente aufgesessen bin.

THX
Radi
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 15.07.2009 16:15
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Das gilt für elternabhängiges Bafög. Man geht davon aus, dass deine Erziehung mit 30 weitestgehend abgeschlossen ist und du sozusagen auf eigenen Beinen stehst.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php
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keks0ne

Dabei seit: 31.03.2005
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 16:16
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Weil man mit 30 langsam ausgelernt haben sollte oder einen wirklich guten Grund vorlegen, warum man in dem Alter noch Studiert.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/bafoeg_alter.htm


Zuletzt bearbeitet von keks0ne am Mi 15.07.2009 16:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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pirat

Dabei seit: 27.04.2009
Ort: -
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 16:56
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keks0ne hat geschrieben:
Weil man mit 30 langsam ausgelernt haben sollte oder einen wirklich guten Grund vorlegen, warum man in dem Alter noch Studiert.

Was ist das denn für ein Dünnschiss?
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.07.2009 16:59
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bacon hat geschrieben:
Das gilt für elternabhängiges Bafög. Man geht davon aus, dass deine Erziehung mit 30 weitestgehend abgeschlossen ist und du sozusagen auf eigenen Beinen stehst.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php


Ich habe auch sofort hieran gedacht, das müsstest du doch eigentlich locker erfüllen können. Die erforderliche Berufstätigkeit sind nur ein paar Jahre.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 19:18
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Auch elternunabhängig ist das 30. Lebensjahr entscheidend:

Zitat:
erst wenn einer der Ausnahmetatbestände des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 4 BAföG vorliegt und deshalb trotz Überschreitens der Altersgrenze Ausbildungsförderung geleistet wird, erfolgt die Ausbildungsförderung immer elternunabhängig.


vgl. http://www.das-neue-bafoeg.de/de/196.php

Allerdings ist der angesprochene Satz aus dem entsprechenden Paragraphen entfallen. Hier wird in den Merkblättern selbst falsch refenrenziert. Es sind keine Ausnahmetatbestände zu finden. Oder ich bin blind und dumm. Vgl. http://www.das-neue-bafoeg.de/de/226.php


Zuletzt bearbeitet von type1 am Mi 15.07.2009 19:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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jack.rabbit

Dabei seit: 03.03.2008
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: -
Verfasst Mi 15.07.2009 22:13
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du musst nur vor beginn des 30. lj dein studium begonnen haben (nicht abgeschlossen).
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 22:40
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jack.rabbit hat geschrieben:
du musst nur vor beginn des 30. lj dein studium begonnen haben (nicht abgeschlossen).

Quelle? Auf den offiziellen Seiten ist das so nämlich nicht erläutert.
Vergleiche meine Links.
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