Dabei seit: 24.10.2007 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mi 15.07.2009 16:15 Titel
Das gilt für elternabhängiges Bafög. Man geht davon aus, dass deine Erziehung mit 30 weitestgehend abgeschlossen ist und du sozusagen auf eigenen Beinen stehst.
Dabei seit: 06.09.2002 Ort: Düsseldorf Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Mi 15.07.2009 16:59 Titel
bacon hat geschrieben:
Das gilt für elternabhängiges Bafög. Man geht davon aus, dass deine Erziehung mit 30 weitestgehend abgeschlossen ist und du sozusagen auf eigenen Beinen stehst.
Ich habe auch sofort hieran gedacht, das müsstest du doch eigentlich locker erfüllen können. Die erforderliche Berufstätigkeit sind nur ein paar Jahre.
Dabei seit: 19.11.2004 Ort: - Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mi 15.07.2009 19:18 Titel
Auch elternunabhängig ist das 30. Lebensjahr entscheidend:
Zitat:
erst wenn einer der Ausnahmetatbestände des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 4 BAföG vorliegt und deshalb trotz Überschreitens der Altersgrenze Ausbildungsförderung geleistet wird, erfolgt die Ausbildungsförderung immer elternunabhängig.
Allerdings ist der angesprochene Satz aus dem entsprechenden Paragraphen entfallen. Hier wird in den Merkblättern selbst falsch refenrenziert. Es sind keine Ausnahmetatbestände zu finden. Oder ich bin blind und dumm. Vgl. http://www.das-neue-bafoeg.de/de/226.php
Zuletzt bearbeitet von type1 am Mi 15.07.2009 19:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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