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Thema: Kann man die Ausbildung als 1 Jahr Berufserfahrung anrechnen vom 09.05.2007


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krümelmonster

Dabei seit: 27.11.2004
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Verfasst Fr 11.05.2007 18:30
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kamikazi hat geschrieben:
wo finde ich denn die verordnung und diesen paragraphen?

z.B. unter http://zfamedien.de/downloads/Medienfachwirt_low.pdf
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kamikazi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
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Verfasst Sa 12.05.2007 20:17
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danke dir! Lächel
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kamikazi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
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Verfasst Mo 21.05.2007 18:18
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leider geht die ihk nicht auf diesen paragraphen ein! nach mehrmaligen telefonaten von meiner freundin und der schulleitung stellt die ihk auf stur.
finde ich total schade! aber das ist typisch deutsch!
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
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Verfasst Mo 21.05.2007 19:56
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geht es um die zulassung zur schule oder zur prüfung?
also bis ihr die prüfung macht ist ja noch zeit.

kann man da net irgendwie trixen, dat se neben der
schule als freelancer tätig ist???
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Kitty777

Dabei seit: 25.07.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.05.2007 21:11
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Ich bin mir relativ sicher, dass man bis ZUR PRÜFUNG 2 Jahre Berufsrefahrung
vorweisen muss um zugelasssen zu werden. Und die hat man dann ja gesammelt.

Ich hatte mich auch mal dafür interessiert und mich genauer informiert * Ja, ja, ja... *
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
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Verfasst Mo 21.05.2007 21:23
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ja, nur wollen die hier den medienfachwirt
auf vollzeit machen und net abendschule.
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dennis

Dabei seit: 23.08.2002
Ort: Hamburg
Alter: 40
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Verfasst Mo 21.05.2007 21:44
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mit der berufserfahrung sind die jahre nach der ausbildung gemeint.
sonst wäre es ja mit dem beleg einer abschlußprüfung schon gesagt...

http://www.bvdm-online.de/Bildung/weiterbildung/medienfachwirt.php
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kamikazi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: nrw
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 22.05.2007 14:45
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die zuständige ihk hat gesagt, dass sie ausnahmen macht! außerdem steht das ja auch in dem paragraphen für die zulassungsvorraussetzungen!!
sie würden zum beispiel einer zulassung zustimmen, wenn der chef unbedingt will, dass man den medienfachwirt macht. das trifft in diesem fall leider aber überhaupt nicht zu. unser chef würde nie sein okay geben, außerdem will meine freundin ja dort weg!

sie hat die abschlussprüfung mit erfolg bestanden, hat vorher mehrjährige praktikas in werbeagenturen und das fachabi für gestaltung gemacht. außerdem hat sie neben der ausbildung bei einer zeitung gejobbt und war dort auch gestalterisch tätig. das alles kann man belegen.

ich finde es schade, dass die ganze sache jetzt von zwei sachbearbeitern bei der ihk, bzw. deren laune oder motivation abhängig ist. würde man nämlich auf jemanden treffen, dem das anschauen von bescheinigungen und zeugnissen nicht zu mühsam ist, dann wäre das alles kein problem. Meine Güte!
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