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Thema: Kann man die Ausbildung als 1 Jahr Berufserfahrung anrechnen vom 09.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Weiterbildung -> Kann man die Ausbildung als 1 Jahr Berufserfahrung anrechnen
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kamikazi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: nrw
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.05.2007 10:11
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Kann man die Ausbildung als 1 Jahr Berufserfahrung anrechnen

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meine freundin möchte den medienfachwirt als vollzeit machen, hat bis zum beginn der weiterbildung aber nur ca. 14 monate berufserfahrung.
das heißt sie ist seit 14 monaten ausgelernt und als mediengestalterin am arbeiten.
für den medienfachwirt als vollzeit braucht man aber 2 jahre, oder zumindest 20 monate berufserfahrung.
ich meine, ich hätte mal irgendwo gelesen, dass man die ausbildung als 1 jahr berufserfahrung anrechnen lassen kann.
(schließlich hat sie auch das letzte jahr nur produktion gemacht.)
was meint ihr?
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.05.2007 10:52
Titel

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ich mein man hat uns gesagt, viele personen, die das ntige geld haben und nicht übernommen werden nach der ausbildung, würdn direkt den medienfachwirt anschliessen.
so dass sogar die ganze ausbildung gezählt werden müsste?

aber bin mir da nicht sicher.
so wurd es uns halt gesagt xD
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kamikazi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: nrw
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.05.2007 11:05
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danke für deine antwort.
die schule an der wir die weiterbildung machen wollen, hat auch schon das okay gegeben.
nur die ihk muss halt zustimmen.
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krümelmonster

Dabei seit: 27.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 10.05.2007 06:42
Titel

Re: Kann man die Ausbildung als 1 Jahr Berufserfahrung anrec

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kamikazi hat geschrieben:
ich meine, ich hätte mal irgendwo gelesen, dass man die ausbildung als 1 jahr berufserfahrung anrechnen lassen kann.

In der Regel werden Ausbildungszeiten und Praktika während der Ausbildung nicht als Berufserfahrung anerkannt. Im Einzelfall mag die IHK aber da ein Auge zudrücken und die Zulassung erteilen.
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kamikazi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: nrw
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 10.05.2007 09:29
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weißt du das genau? hast du das selbst schon erlebt? und wie bekommt man die ihk dazu "ein auge zu zudrücken"?
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 10.05.2007 10:31
Titel

Re: Kann man die Ausbildung als 1 Jahr Berufserfahrung anrec

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krümelmonster hat geschrieben:
kamikazi hat geschrieben:
ich meine, ich hätte mal irgendwo gelesen, dass man die ausbildung als 1 jahr berufserfahrung anrechnen lassen kann.

In der Regel werden Ausbildungszeiten und Praktika während der Ausbildung nicht als Berufserfahrung anerkannt. Im Einzelfall mag die IHK aber da ein Auge zudrücken und die Zulassung erteilen.


Das habe ich auch gelesen, dass Ausbildung, Praktika und Trainees nicht als Berufserfahrung anerkannt werden.
Das mit dem Jahr anrechnen habe ich noch nie gehört. Aber vielleicht kann man ja mal mit der IHK reden. Je nachdem, wer da sitzt, lässt sich da sicher was drehen.
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krümelmonster

Dabei seit: 27.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 11.05.2007 06:57
Titel

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kamikazi hat geschrieben:
weißt du das genau? hast du das selbst schon erlebt? und wie bekommt man die ihk dazu "ein auge zu zudrücken"?

Was? Dass Ausbildungszeiten und Praktika während der Ausbildung nicht als Berufserfahrung in der Regel nicht anerkannt werden? Ja. Das ist Fakt. Ergibt sich aus der Verordnung zum Medienfachwirt (§3 Nr.1 ).

In §3 Nr. 4 heißt es weiter
Zitat:
Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Somit ist letzteres der Weg -in Verbindung mit einem freundlichen Kontakt zur IHK- für abweichende Zulassungen.

Wenn man den Medienfachwirt bei einem Bildungsträger macht, können die sich auch häufig bei der lokalen IHK für Dich einsetzen.
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kamikazi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: nrw
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 11.05.2007 09:35
Titel

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wo finde ich denn die verordnung und diesen paragraphen?
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