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Thema: Darf Azubi keine Weiterbildung machen? vom 26.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Weiterbildung -> Darf Azubi keine Weiterbildung machen?
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Koecki
Threadersteller

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Verfasst Do 26.10.2006 10:13
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Darf Azubi keine Weiterbildung machen?

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Meine Kollegin will mir grad weismachen, dass Azubis keine Weiterbildungen machen dürfen, weil die IHK meint, dass sich die Azubis erst auf die Ausbildung konzentrieren sollen und dann erst Weiterbildungen machen. Aber kann man Weiterbildungen nicht auch als Stoff der Ausbildung verstehen? Es geht hier um einen in der Firma angebotenen Englischkurs und Kurse bezüglich Flash, InDesign usw.

Ich kann mir das aber nicht vorstellen, dass Azubis keine Weiterbildungen machen dürfen. Wäre doch irgendwie quatch!
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
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Verfasst Do 26.10.2006 10:18
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Weiterbildung macht ja eigentlich nur dann Sinn, wenn man etwas hat, auf das man aufsatteln kann. Also muß eine Grund"bildung" vorhanden sein, aufgrund derer man sich weiter"bilden" kann.
Das ist aber regelmäßig (zumindest formal betrachtet) bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung nicht der Fall.

Azubis haben daher keinen Anspruch auf Weiterbildung.

Ob's der Arbeitgeber dann doch zuläßt steht aber immer auf einem anderen Blatt. Hat ja unter Umständen auch was mit Kosten zu tun.
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Kev
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Ort: -

Verfasst Do 26.10.2006 10:24
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naja wenns Englischkurse und Flashkurse sind, dann sieh es doch nicht als weiterbildung an sondern als Ausbildungsinhalt,...verstehe nicht ganz das problem...klar dürfen azubis daran teilnehmen wenns der chef blecht..
 
Koecki
Threadersteller

Dabei seit: 24.02.2005
Ort: Köln
Alter: 39
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Verfasst Do 26.10.2006 10:38
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Ja so in etwa hab ich mir das auch gedacht, dass die Kurse als Ausbildungsinhalt angesehen werden könnten.

@ Sidschei:

rein formell hast du wohl recht, aber dieses Bürokratische denken nervt mich ein wenig. Nur weil ich noch keine abgeschlossene Ausbildung habe, heisst es ja nicht, dass ich mich nicht in einigen Dingen Weiterbilden kann.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
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Verfasst Do 26.10.2006 10:54
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Koecki hat geschrieben:
Nur weil ich noch keine abgeschlossene Ausbildung habe, heisst es ja nicht, dass ich mich nicht in einigen Dingen Weiterbilden kann.


Doch! Weil "echte" Weiterbildung eben erst da ansetzt, wo die reguläre "Grundausbildung" bereits aufgehört hat. Eine "echte" Weiterbildung - auch z.B. in Englisch - setzt eben das Wissen einer zuvor abgeschlossenen Englischausbildung - z.B. an der Berufsschule - voraus. Ebenso in Flash: Echte Weiterbildung setzt erst da an, wo die Grundausbildung bereits Voraussetzung ist.

Vielleicht bist Du ja ein Flash-Crack und weißt aufgrund eigenen Lernens schon wesentlich mehr, als Dir in der Grundausbildung beigebracht würde. Dann wäre faktisch gegen eine Fortbildung nichts einzuwenden. Sowas ist aber administrativ - gleiches Recht für alle! - schwer handelbar.

Ich z.B. konnte mit 14 Jahren schon Auto fahren, weils mir mein Opa auf'm Bauernhof beigebracht hat. Hätte ich mich deswegen mit 14 schon zur Führerscheinprüfung anmelden können und am Straßenverkehr teilnehmen dürfen?

Siehste? Praktisch ist eben nicht immer alles möglich, was theoretisch möglich wäre.+
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Kev
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Ort: -

Verfasst Do 26.10.2006 11:01
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Sidschei hat geschrieben:
Koecki hat geschrieben:
Nur weil ich noch keine abgeschlossene Ausbildung habe, heisst es ja nicht, dass ich mich nicht in einigen Dingen Weiterbilden kann.


Doch! Weil "echte" Weiterbildung eben erst da ansetzt, wo die reguläre "Grundausbildung" bereits aufgehört hat. Eine "echte" Weiterbildung - auch z.B. in Englisch - setzt eben das Wissen einer zuvor abgeschlossenen Englischausbildung - z.B. an der Berufsschule - voraus. Ebenso in Flash: Echte Weiterbildung setzt erst da an, wo die Grundausbildung bereits Voraussetzung ist.


ähm,..das hatte Ich bei meinem Post eigentlich vorrausgesetzt,...erst die Grundkentnisse, dann der Rest.
 
Benutzer 27313
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Ort: -

Verfasst Do 26.10.2006 13:12
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Bullshit. Lass Dir da nicht reinquatschen. Die Ausbildung ist sowieso schon mager genug. Natürlich darfst Du Dich weiterbilden, wäre ja noch schöner, wenn man zur Bildung erst die Lizenz der IHK benötigte! Gerade wenn der Englischkurs in der Firma stattfindet, darf die IHK da garnix zu sagen, das ist unternehmensinterne Angelegenheit. Anders sähe es aus, wenn die Firma Dich dazu verpflichten will oder Du die Kurse bei der IHK stattfinden und diese Dich nicht zulassen wollen. Aber freiwillig kannst Du Dich immer weiterbilden. Genauso wie Du Volkshochschulkurse in der Freizeit belegen darfst.
 
Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
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Verfasst Do 26.10.2006 13:20
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bauchbieber hat geschrieben:
Bullshit. Lass Dir da nicht reinquatschen. Die Ausbildung ist sowieso schon mager genug. Natürlich darfst Du Dich weiterbilden, wäre ja noch schöner, wenn man zur Bildung erst die Lizenz der IHK benötigte! Gerade wenn der Englischkurs in der Firma stattfindet, darf die IHK da garnix zu sagen, das ist unternehmensinterne Angelegenheit. Anders sähe es aus, wenn die Firma Dich dazu verpflichten will oder Du die Kurse bei der IHK stattfinden und diese Dich nicht zulassen wollen. Aber freiwillig kannst Du Dich immer weiterbilden. Genauso wie Du Volkshochschulkurse in der Freizeit belegen darfst.

Doppel-Bullshit!
...wenn's während der Arbeitszeit stattfindet entscheidet das der Cheffe! Während man als Ausgelernter baber Anspruch auf Freistellung zur Fortbildung bis hin zum Bildungsurlaub hat, hat man das als Auszubildender eben nicht! Deswegen muß der Chef da auch nicht ja sagen und deswegen wird er sich im Zweifel aucvh da reinquatschen lassen müssen. Und wenn die Fortbildung durch die IHK (mit)finanziert wird, hat die da auch ein Wörtchen mitzureden. Dann muß sie nämlich für einen Azubi nicht blechen...
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