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Benutzer 9324
Account gelöscht Threadersteller
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Verfasst So 19.11.2006 16:25
Titel Strafe für Fahrer, wenn Beifahrer unangeschnallt? |
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Wir haben bei uns in der Region eine neue Blitzer-Methode. Man wird jetzt mit einer Videokamera vom Straßenrand gefilmt und gleichzeitig wird die Geschwindigkeit ermittelt. Die Polizei kann sich dann das Videomaterial im Nachhinein anschauen und solche Sachen feststellen, wie z.B. nicht angeschnallte Fahrer/Beifahrer, Handy am Ohr etc.
Mich würde jetzt die aktuelle Rechtslage interessieren: Kann ich als Fahrer dafür haftbar gemacht werden, wenn mein Beifahrer nicht angeschallt war? Muss ich eine Strafe bezahlen, obwohl ich ja eigentlich nichts dafür kann? Wie ist das genau?
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
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Verfasst So 19.11.2006 16:28
Titel Re: Strafe für Fahrer, wenn Beifahrer unangeschnallt? |
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ax hat geschrieben: | Mich würde jetzt die aktuelle Rechtslage interessieren: Kann ich als Fahrer dafür haftbar gemacht werden, wenn mein Beifahrer nicht angeschallt war? Muss ich eine Strafe bezahlen, obwohl ich ja eigentlich nichts dafür kann? Wie ist das genau? |
Ja, ohne wenn und aber.
Natürlich kannst du etwas dafür, dass dein Beifahrer sich nicht anschnallt. Oder haut er dich sonst, wenn du ihn darum bittest?
Zuletzt bearbeitet von Astro am So 19.11.2006 16:28, insgesamt 2-mal bearbeitet
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derpfadfinder
Dabei seit: 19.04.2002
Ort: pfadfinderlager
Alter: 42
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Verfasst So 19.11.2006 16:34
Titel
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In dem Moment in dem du einen Beifahrer in deinem Fahrzeug hast bist du automatisch für dessen Sicherheit mitunter Verantwortlich. Du müsstest dir schon das ganze schriftlich geben das er sich weigert und im Falle eines Unfalls die Konsequenzen selbst trägt. Aber wer macht das schon und nichtmal dann bin ich mir sicher ob es dir helfen würde. Kurzum ja du kannst dafür in jedem europäischen Land dafür belangt werden wenn sich dein Beifahrer nicht anschnallt.
Allerdings ist jeder Mitfahrer für das anlegen des Gurtes im Falle eines Unfalls selbst Verantwortlich und kann im Gegenzug dich nicht dafür Belangen das du ihn nicht darauf hingewiesen hättest das er den Gurt anlegen solle. Das ist ziemlich verwirrend das gebe ich zu aber es ist so.
Zuletzt bearbeitet von derpfadfinder am So 19.11.2006 16:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 15:26
Titel
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Nana, bislang sieht es so aus, daß Volljährige Beifahrer immer noch selber für sich verantwortlich sind und somit lediglich durch den Fahrer auf die bestehende Gurtpflicht hinzuweisen sind. Was sie dann tun bleibt in ihrem eigenen Ermessen - aber eben auch die Konsequenzen daraus. Ich kann als Fahrer ja nicht verpflichtet werden alle paar Sekunden im Auto umherzuschauen was die anderen mit ihren Gurten machen. Oder soll man dann alle paar Sekunden bremsen um allen ein paar draufzuhauen und sie wieder anzuschnallen!?
Bei Kindern siehts natürlich wieder anders aus!
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 15:30
Titel
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hi!
auch wenn wikipedia nicht immer recht hat, aber dass was da steht, besagt schon, dass man als fahrer dazu verpflichtet ist, im sinne der schadensminderungspflicht sorge dafür zu tragen, dass evtl. beifahrer angeschnallt sind.
ist auch irgendwie logisch...
//edit: hier der link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gurtpflicht#Anschnallpflicht_.28f.C3.BCr_Insassen.29
type1
Zuletzt bearbeitet von type1 am Mo 20.11.2006 15:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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neographics
Dabei seit: 16.08.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 20.11.2006 15:38
Titel Re: Strafe für Fahrer, wenn Beifahrer unangeschnallt? |
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ax hat geschrieben: | Die Polizei kann sich dann das Videomaterial im Nachhinein anschauen und solche Sachen feststellen, wie z.B. nicht angeschnallte Fahrer/Beifahrer, Handy am Ohr etc. |
war da nicht was von wegen....man kann nur wegen einem "Delikt" belangt werden?!
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 15:40
Titel
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Zitat: | war da nicht was von wegen....man kann nur wegen einem "Delikt" belangt werden?!
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ich glaube (vorsicht halbwissen), nur dann, wenn es den selben straftatbestand ausfüllt.
type1
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neographics
Dabei seit: 16.08.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 20.11.2006 16:05
Titel
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type1 hat geschrieben: |
ich glaube (vorsicht halbwissen), nur dann, wenn es den selben straftatbestand ausfüllt.
type1 |
wenn es denselben tatbestand ausfüllt?! wie soll das denn gehen...?!
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