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Thema: stille feiertage. wehe du feierst vom 05.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> stille feiertage. wehe du feierst
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type1
Threadersteller

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Verfasst Do 05.04.2007 13:38
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saucer hat geschrieben:
dann geh doch morgen und am montag ins büro?
ich finde wenn man die vorzüge eines solchen feiertages geniesst sollte man sich über die pflichten dieses feiertages zumindest auch mal gedanken machen, hm?


ist ja keiner hier. sind ja alle gläubig * Keine Ahnung... *
ganz davon ab, könnt ich mir den feiertag auch durch andere anlässe einrichten. muss ja nicht grad das jesus-gedächtnisfest als feiertagsgrund herhalten.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 13:40
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type1 hat geschrieben:

ist ja keiner hier. sind ja alle gläubig * Keine Ahnung... *
ganz davon ab, könnt ich mir den feiertag auch durch andere anlässe einrichten. muss ja nicht grad das jesus-gedächtnisfest als feiertagsgrund herhalten.


darfst du doch auch! !google grundgesetz religionsfreiheit
auch als islamist ohne bombe[1] darfst du die wichtigsten feiern feiern. per gesetz.



[1] ja, bewusst. beckstein wohnt in der gegend, ich bin mit der wortwahl aufgewachsen
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 13:41
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type1 hat geschrieben:
saucer hat geschrieben:
dann geh doch morgen und am montag ins büro?
ich finde wenn man die vorzüge eines solchen feiertages geniesst sollte man sich über die pflichten dieses feiertages zumindest auch mal gedanken machen, hm?


ist ja keiner hier. sind ja alle gläubig * Keine Ahnung... *
ganz davon ab, könnt ich mir den feiertag auch durch andere anlässe einrichten. muss ja nicht grad das jesus-gedächtnisfest als feiertagsgrund herhalten.


Deshalb haben wir Ungläubigen ja den Osterhasen und den Weihnachtsmann erfunden. Grins Kreatives Pack wir * huduwudu! *

*ha ha*
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AdidasSuperstar

Dabei seit: 07.07.2003
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Verfasst Do 05.04.2007 13:43
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Ihr seid Lustig Grins
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 13:49
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pejot hat geschrieben:
Meines Wissens besteht das Tanz- und Versammlungsverbot bis Ostersonntag.

Bis Ostersamstag 16:00 glaube ich... oder Hmm...?!

Schliesslich gibt es ja auch die Osterfeuer Veranstaltungen und gegen die hat ja auch niemand was.

BTW: Hier in Bochum ist es groesstenteils auch so das Tanzschuppen zu haben - Bars und Kneipen in unserem Bermuda3Eck glaub ich nicht aber ich werde da mal morgen ein Auge drauf werfen. Kinos spielen auch "300" am Karfreitag und auch sonst ist das Kinoprogramm nicht eingeschraenkt.

und es gilt nicht nur im Sueden von Deutschland lieber Adon *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 05.04.2007 14:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 13:50
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pejot hat geschrieben:

Deshalb haben wir Ungläubigen ja den Osterhasen und den Weihnachtsmann erfunden. Grins Kreatives Pack wir * huduwudu! *
*ha ha*


der weihnachtsmann wurde von CocaCola erfunden und crandler oder candla oder so - der gründer von coca-cola eben war aber mal tausendprozentig protestant!


*pah*

leg dich im klugscheissern mal nisch mit mir an, ey!
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type1
Threadersteller

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 13:51
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mal als auszug:

§ 6
Stille Feiertage

(1) Am Volkstrauertag sind zusätzlich verboten:

Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 13 Uhr,
sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5 Uhr bis 13 Uhr,
der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 Uhr bis 13 Uhr,
musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 Uhr bis 18 Uhr,
alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 Uhr bis 18 Uhr.
(2) Am Allerheiligentag und am Totensonntag sind zusätzlich verboten:

alle in Absatz 1 genannten Veranstaltungen von 5 Uhr bis 18 Uhr.

(3) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:

alle in Absatz 1 genannten Veranstaltungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr, mit Ausnahme der Großmärkte, die bis zum nächsten Tag 3 Uhr verboten sind,
alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr,
die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind, bis zum nächsten Tag 6 Uhr,
Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes.
(4) Bei Rundfunksendungen ist während der Zeit von 5 Uhr bis 18 Uhr (Absätze 1 und 2) und von 0 Uhr bis zum nächsten Tag 6 Uhr (Absatz 3) auf den ernsten Charakter der stillen Feiertage Rücksicht zu nehmen.

§ 7
Sonstige Verbote

(1) Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr öffentlicher Tanz verboten.
(2) Auf den Vorabend des Weihnachtstages finden ab 16 Uhr § 5 Abs. 1 Buchstabe a und § 6 Abs. 1 sinngemäß Anwendung.

§ 8
Kirchliche Feiertage

(1) Kirchliche Feiertage sind Feiertage, die von den Kirchen oder Religionsgemeinschaften außer den in § 2 genannten Feiertagen begangen werden.
(2) An kirchlichen Feiertagen haben die Arbeitgeber den in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Angehörigen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes zu geben, sofern nicht unaufschiebbare oder im allgemeinen Interesse vordringliche Aufgaben zu erledigen sind. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für die versäumte Arbeitszeit dürfen den Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen.
(3) Kirchliche Feiertage werden gemäß § 5 Abs. 1 geschützt in den Gemeinden, in denen mindestens zwei Fünftel der Bevölkerung den Feiertag begehen oder in denen die allgemeine Achtung des Feiertages einer langjährigen Gewohnheit entspricht. In Zweifelsfällen entscheidet der Regierungspräsident.
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 13:55
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saucer hat geschrieben:
pejot hat geschrieben:

Deshalb haben wir Ungläubigen ja den Osterhasen und den Weihnachtsmann erfunden. Grins Kreatives Pack wir * huduwudu! *
*ha ha*


der weihnachtsmann wurde von CocaCola erfunden und crandler oder candla oder so - der gründer von coca-cola eben war aber mal tausendprozentig protestant!


*pah*

leg dich im klugscheissern mal nisch mit mir an, ey!




Bin isch MGI-Erbsenzähler oder was ey?

*bäh*





@ type1
daneben gibt es aber auch noch etliche Gesetzte auf Länderebene
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