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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
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Benutzer 64901
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 03.03.2009 12:22
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Sieht wohl nicht so gut aus, Frist läuft zwar noch, aber hab heute nach meinem Protest folgende Mail vom DPMA im Kasten gehabt.
Zitat: | Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb auf Ihre E-Mail nicht individuell eingehen können und auf unsere Mitteilung verweisen: http://presse.dpma.de/presseservice/aktuellepresseinformationen/markeneintragunghardcore/index.html .
Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:
Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24)
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25)
Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40)
Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.
Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.
Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Löschungsantrags ist eine Gebühr in Höhe von 300 Euro zu zahlen.
Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html. |
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zwetschgo
R.I.P.
Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.03.2009 13:14
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Ich glaub in dem Fall würd ich auch wagen mal so nen nen Pornovertrieb anzumailen und die auf das Problem aufmerksam machen, wenn sie nicht schon aktiv geworden sind.
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CyberPunk
Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
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Verfasst Di 03.03.2009 13:17
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dürfte so nen pornoladen doch eigentlich nicht stören, sind ja nicht wirklich in den breichen tätig für die der typ den begriff hat eintragen lassen.
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
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Verfasst Di 03.03.2009 13:29
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Ashton hat geschrieben: | Sonst drehen wir den Spieß mal um, clown denen ihr Hakenkreuz und nehmen es als Symbol für Liebe und Weltfrieden. |
Google mal "Triskele"
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koi-sh
Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
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Vektorpate
Dabei seit: 05.09.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Fr 20.03.2009 13:13
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Nazis essen heimlich Döner
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Synoxis
Dabei seit: 07.09.2005
Ort: Roßdorf
Alter: 35
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Verfasst Fr 20.03.2009 15:23
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Das wäre wirklich ziemlich unschön wenn der damit durchkommen würde.
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