Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
|
|
|
MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Hämmer die eure Kunden gebracht haben...
|
Seite: Zurück 1, 2, 3, 4 ... 595, 596, 597, 598, 599 ... 760, 761, 762, 763 Weiter |
Autor |
Nachricht |
Der Schnitter
NaturalBornGriller
Dabei seit: 21.07.2003
Ort: Saarland, Mitte links
Alter: 47
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 09.05.2011 16:18
Titel
|
|
|
Mein Buch wäre eine Broschüre und würde unter dem Titel "VERRECKET!" von den Zeugen des Schnitters vertrieben.
Und immer auf der letzten Seite kommen die Top 10 Hackfressen des Monats. Wie der Typ der gerade den Laden verlassen hat, genau rechtzeitig bevor ich ihn rausgetreten hätte.
Farbdruck vom USB-Stick: "Powerpointpräsentation kann nicht geöffnet werden da Teile der Datei fehlen"
KD: "Ei, kann ihr Office dat nett?"
Nein.
KD: "Ei warum?"
Falsch gespeichert.
KD: "Moment, ich farch de Kollesch..." *telefonier*
" Der sacht ihr Office is scheiße"
Aha.
KD: "Oder zu alt"
Ist das so?
KD "Isch weiß nich... Können se dat nett irgendwie..."
Nein.
KD: "Moment, ich hab da noch en Ausdruck, wenn se den scannen?"
Das geht.
KD: "Könn se den e bissche hübscher machen?"
?
KD: *legt einen völlig zerkitterten S/W-Ausdruck hin* "Un farbisch mache? So wie vorher?"
Nein.
KD: "Moment, ich frach de Kollesch..." *telefonier*
"Ei der Kollesch macht dat dann irgendwie annaschd, isch komm gleisch nochma wieder"
|
|
|
|
|
Sp4wNi
Dabei seit: 26.10.2010
Ort: Düsseldorf
Alter: 37
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 09.05.2011 16:18
Titel
|
|
|
Zitat: | Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich folgern, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden allenfalls dann wirksam in einer Arbeitsvertragsklausel festgelegt werden kann, wenn sich der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden eindeutig aus dem Arbeitsvertrag ergibt. |
versteh ich nicht
Der Schnitter hat geschrieben: | Mein Buch wäre eine Broschüre und würde unter dem Titel "VERRECKET!" von den Zeugen des Schnitters vertrieben.
Und immer auf der letzten Seite kommen die Top 10 Hackfressen des Monats. Wie der Typ der gerade den Laden verlassen hat, genau rechtzeitig bevor ich ihn rausgetreten hätte.
Farbdruck vom USB-Stick: "Powerpointpräsentation kann nicht geöffnet werden da Teile der Datei fehlen"
KD: "Ei, kann ihr Office dat nett?"
Nein.
KD: "Ei warum?"
Falsch gespeichert.
KD: "Moment, ich farch de Kollesch..." *telefonier*
" Der sacht ihr Office is scheiße"
Aha.
KD: "Oder zu alt"
Ist das so?
KD "Isch weiß nich... Können se dat nett irgendwie..."
Nein.
KD: "Moment, ich hab da noch en Ausdruck, wenn se den scannen?"
Das geht.
KD: "Könn se den e bissche hübscher machen?"
?
KD: *legt einen völlig zerkitterten S/W-Ausdruck hin* "Un farbisch mache? So wie vorher?"
Nein.
KD: "Moment, ich frach de Kollesch..." *telefonier*
"Ei der Kollesch macht dat dann irgendwie annaschd, isch komm gleisch nochma wieder" |
ich glaub den hät ich schon rausgetreten als er den mund aufgemacht hat
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 09.05.2011 16:21, insgesamt 2-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 09.05.2011 16:24
Titel
|
|
|
Zitat: | Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich folgern, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden allenfalls dann wirksam in einer Arbeitsvertragsklausel festgelegt werden kann, wenn sich der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden eindeutig aus dem Arbeitsvertrag ergibt. |
Eine im Arbeitsvertrag fixierte und pauschalierte Abgeltung der Überstunden ist nur dann möglich, wenn die Anzahl der Überstunden, die mit dem Fixgehalt abgegolten sind, ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten sind.
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 09.05.2011 16:24
Titel
|
|
|
Sp4wNi hat geschrieben: | Zitat: | Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich folgern, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden allenfalls dann wirksam in einer Arbeitsvertragsklausel festgelegt werden kann, wenn sich der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden eindeutig aus dem Arbeitsvertrag ergibt. |
versteh ich nicht
|
So ein Passus wie "alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" ist nur dann gültig, wenn das Maximum an Überstunden definiert und die Anzahl somit limitiert ist. Und wie gesagt, das "allenfalls" bedeutet "wenn überhaupt". Die Zahl der Überstunden muss dann schon in einem Verhäktnis zu den wöchentlichen Arbeitsstunden stehen. Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, dass es unter einem Arbeitstag liegen muss pro Woche. Sonst würde ja ein komplett unbezahlter tag entstehen können.
|
|
|
|
|
Der Schnitter
NaturalBornGriller
Dabei seit: 21.07.2003
Ort: Saarland, Mitte links
Alter: 47
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 09.05.2011 16:26
Titel
|
|
|
Oh Gott, da kommt der Penner schon wieder! BRB oder verhaftet.
//edit
Der Kollege hat es hinbekommen. 11 Seiten Farbe. Hurra.
Und ne Spiralbindung aufs Haus, damit er nur ja wieder geht. Der hat tatsächlich 3 Minuten völlig verzweifelt mit dem Tacker rumgewurschtelt und die halbe Präsentation mit krummen Nadeln gelöchert, bis ich ihm das Ding abgenommen und ordendlich gebunden habe.
MIT den krummen Nadeln. Mein Mitleid hat Grenzen.
Zuletzt bearbeitet von Der Schnitter am Mo 09.05.2011 16:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Yarrick
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Klagenfurt/Ö
Alter: 40
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 09.05.2011 16:35
Titel
|
|
|
Du schaffst das.
Also das " verhaftet werden".
|
|
|
|
|
Touny
Dabei seit: 14.07.2005
Ort: Aachen
Alter: 36
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 09.05.2011 18:58
Titel
|
|
|
Nimroy hat geschrieben: | Sp4wNi hat geschrieben: | Zitat: | Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich folgern, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden allenfalls dann wirksam in einer Arbeitsvertragsklausel festgelegt werden kann, wenn sich der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden eindeutig aus dem Arbeitsvertrag ergibt. |
versteh ich nicht
|
So ein Passus wie "alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" ist nur dann gültig, wenn das Maximum an Überstunden definiert und die Anzahl somit limitiert ist. Und wie gesagt, das "allenfalls" bedeutet "wenn überhaupt". Die Zahl der Überstunden muss dann schon in einem Verhäktnis zu den wöchentlichen Arbeitsstunden stehen. Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, dass es unter einem Arbeitstag liegen muss pro Woche. Sonst würde ja ein komplett unbezahlter tag entstehen können. |
Alles drüber wäre ja auch wieder gesetzeswidrig, oder? Bei 40-Stunden-Woche und 10 Überstunden ist ja mit Versicherung Schluss.
|
|
|
|
|
Wheely
Dabei seit: 16.09.2007
Ort: Dresden
Alter: 51
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 09.05.2011 22:42
Titel
|
|
|
Der Schnitter hat geschrieben: |
Und ne Spiralbindung aufs Haus, damit er nur ja wieder geht. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Wandkalender für eure Kunden gewinnen.
was eure kunden immer schonmal wissen wollten
Wie Kunden los werden?
Datenverwaltung für Kunden
Zahlungsmoral von Kunden
Wohin mit Business Kunden!
|
|
|
Seite: Zurück 1, 2, 3, 4 ... 595, 596, 597, 598, 599 ... 760, 761, 762, 763 Weiter |
MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde |
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|