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Thema: Hämmer die eure Kunden gebracht haben... vom 21.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Hämmer die eure Kunden gebracht haben...
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Der Schnitter
NaturalBornGriller

Dabei seit: 21.07.2003
Ort: Saarland, Mitte links
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2011 16:18
Titel

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Mein Buch wäre eine Broschüre und würde unter dem Titel "VERRECKET!" von den Zeugen des Schnitters vertrieben.

Und immer auf der letzten Seite kommen die Top 10 Hackfressen des Monats. Wie der Typ der gerade den Laden verlassen hat, genau rechtzeitig bevor ich ihn rausgetreten hätte.

Farbdruck vom USB-Stick: "Powerpointpräsentation kann nicht geöffnet werden da Teile der Datei fehlen"

KD: "Ei, kann ihr Office dat nett?"

Nein.

KD: "Ei warum?"

Falsch gespeichert.

KD: "Moment, ich farch de Kollesch..." *telefonier*
" Der sacht ihr Office is scheiße"


Aha.

KD: "Oder zu alt"

Ist das so?

KD "Isch weiß nich... Können se dat nett irgendwie..."

Nein.

KD: "Moment, ich hab da noch en Ausdruck, wenn se den scannen?"

Das geht.

KD: "Könn se den e bissche hübscher machen?"


?

KD: *legt einen völlig zerkitterten S/W-Ausdruck hin* "Un farbisch mache? So wie vorher?"

Nein.

KD: "Moment, ich frach de Kollesch..." *telefonier*
"Ei der Kollesch macht dat dann irgendwie annaschd, isch komm gleisch nochma wieder"
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Sp4wNi

Dabei seit: 26.10.2010
Ort: Düsseldorf
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2011 16:18
Titel

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Zitat:
Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich folgern, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden allenfalls dann wirksam in einer Arbeitsvertragsklausel festgelegt werden kann, wenn sich der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden eindeutig aus dem Arbeitsvertrag ergibt.



versteh ich nicht *Huch*

Der Schnitter hat geschrieben:
Mein Buch wäre eine Broschüre und würde unter dem Titel "VERRECKET!" von den Zeugen des Schnitters vertrieben.

Und immer auf der letzten Seite kommen die Top 10 Hackfressen des Monats. Wie der Typ der gerade den Laden verlassen hat, genau rechtzeitig bevor ich ihn rausgetreten hätte.

Farbdruck vom USB-Stick: "Powerpointpräsentation kann nicht geöffnet werden da Teile der Datei fehlen"

KD: "Ei, kann ihr Office dat nett?"

Nein.

KD: "Ei warum?"

Falsch gespeichert.

KD: "Moment, ich farch de Kollesch..." *telefonier*
" Der sacht ihr Office is scheiße"


Aha.

KD: "Oder zu alt"

Ist das so?

KD "Isch weiß nich... Können se dat nett irgendwie..."

Nein.

KD: "Moment, ich hab da noch en Ausdruck, wenn se den scannen?"

Das geht.

KD: "Könn se den e bissche hübscher machen?"


?

KD: *legt einen völlig zerkitterten S/W-Ausdruck hin* "Un farbisch mache? So wie vorher?"

Nein.

KD: "Moment, ich frach de Kollesch..." *telefonier*
"Ei der Kollesch macht dat dann irgendwie annaschd, isch komm gleisch nochma wieder"



ich glaub den hät ich schon rausgetreten als er den mund aufgemacht hat *ha ha*


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 09.05.2011 16:21, insgesamt 2-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2011 16:24
Titel

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Zitat:
Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich folgern, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden allenfalls dann wirksam in einer Arbeitsvertragsklausel festgelegt werden kann, wenn sich der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden eindeutig aus dem Arbeitsvertrag ergibt.


Eine im Arbeitsvertrag fixierte und pauschalierte Abgeltung der Überstunden ist nur dann möglich, wenn die Anzahl der Überstunden, die mit dem Fixgehalt abgegolten sind, ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten sind.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2011 16:24
Titel

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Sp4wNi hat geschrieben:
Zitat:
Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich folgern, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden allenfalls dann wirksam in einer Arbeitsvertragsklausel festgelegt werden kann, wenn sich der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden eindeutig aus dem Arbeitsvertrag ergibt.



versteh ich nicht *Huch*



So ein Passus wie "alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" ist nur dann gültig, wenn das Maximum an Überstunden definiert und die Anzahl somit limitiert ist. Und wie gesagt, das "allenfalls" bedeutet "wenn überhaupt". Die Zahl der Überstunden muss dann schon in einem Verhäktnis zu den wöchentlichen Arbeitsstunden stehen. Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, dass es unter einem Arbeitstag liegen muss pro Woche. Sonst würde ja ein komplett unbezahlter tag entstehen können.
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Der Schnitter
NaturalBornGriller

Dabei seit: 21.07.2003
Ort: Saarland, Mitte links
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2011 16:26
Titel

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Oh Gott, da kommt der Penner schon wieder! BRB oder verhaftet.


//edit

Der Kollege hat es hinbekommen. 11 Seiten Farbe. Hurra.
Und ne Spiralbindung aufs Haus, damit er nur ja wieder geht. Der hat tatsächlich 3 Minuten völlig verzweifelt mit dem Tacker rumgewurschtelt und die halbe Präsentation mit krummen Nadeln gelöchert, bis ich ihm das Ding abgenommen und ordendlich gebunden habe.

MIT den krummen Nadeln. Mein Mitleid hat Grenzen.


Zuletzt bearbeitet von Der Schnitter am Mo 09.05.2011 16:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Yarrick

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Klagenfurt/Ö
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2011 16:35
Titel

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Du schaffst das. Ooops

Also das " verhaftet werden".
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Touny

Dabei seit: 14.07.2005
Ort: Aachen
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2011 18:58
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Sp4wNi hat geschrieben:
Zitat:
Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich folgern, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden allenfalls dann wirksam in einer Arbeitsvertragsklausel festgelegt werden kann, wenn sich der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden eindeutig aus dem Arbeitsvertrag ergibt.



versteh ich nicht *Huch*



So ein Passus wie "alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" ist nur dann gültig, wenn das Maximum an Überstunden definiert und die Anzahl somit limitiert ist. Und wie gesagt, das "allenfalls" bedeutet "wenn überhaupt". Die Zahl der Überstunden muss dann schon in einem Verhäktnis zu den wöchentlichen Arbeitsstunden stehen. Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, dass es unter einem Arbeitstag liegen muss pro Woche. Sonst würde ja ein komplett unbezahlter tag entstehen können.

Alles drüber wäre ja auch wieder gesetzeswidrig, oder? Bei 40-Stunden-Woche und 10 Überstunden ist ja mit Versicherung Schluss.
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Wheely

Dabei seit: 16.09.2007
Ort: Dresden
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2011 22:42
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Der Schnitter hat geschrieben:

Und ne Spiralbindung aufs Haus, damit er nur ja wieder geht.


*ha ha*
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