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Thema: GEZ wird größenwahnsinnig. vom 09.12.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> GEZ wird größenwahnsinnig.
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GEZ ist...
immernoch Scheisse
12%
 12%  [ 10 ]
wird immer beschissener
22%
 22%  [ 18 ]
die deutsche Mafia
55%
 55%  [ 44 ]
voll gut... Ich zahle gerne für Sachen die ich nicht benutze.
10%
 10%  [ 8 ]
Stimmen insgesamt : 80

O2noob

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Verfasst Mi 09.12.2009 20:13
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Smooth-Graphics hat geschrieben:

In der Regel mehr als 500€? Naja, wenn ich mehr als 50km entfernt wohne und alle Zuschüsse der Zivistelle bekomme. Aber ich muss doch mal vom Grundsold ausgehen, denn bloß weil es mehr Reiche in der Stadt gibt, kann ich nicht einfach das als Grundlage nehmen *zwinker*
Ich will ja nur verdeutlichen an Hand von Beispielen.

Studenten sind nicht GEZ befreit, solange sie kein Bafög erhalten und das kriegt man heutzutage nicht mehr so einfach. Außer Haus ist kein Grund, siehe o.g. Bsp.



wie gesagt ich dachte mich nur daran erinnern zu können.

auf dem lehrgang auf dem ich vor ziemlich genau einem jahr war,
war kaum einer der weniger als 550€ bekommen hat.
das voll fahrtgeld bekommt man zwischenzeitlich schon ab 22km,
abgesehen davon wohnen die meisten zivildienstleistenden eh bei den eltern.

also zivis als arme schweine hinzustellen passt so garnicht in das bild
das ich erfahren hab.

bafög in rauen mengen ist schwer zu bekommen aber fast jeder
der nicht mit dem goldlöffel aufgewachsen ist (und es sich somit eh leisten könnte)
bekommt zumindest 10€ bafög und wäre damit schon befreit.

aber ich denke die gebühren sind das falsche thema, die frage ist
ob es sich nicht lohnt. ich glaube wenn das öffentliche fernsehen + radiosender
zusammenbrechen würden (und das würden sie wenn man sich aussuchen könnte ob man zahlt oder nicht)
würde das die mediengesellschaft vollständig verdummen lassen.

und man muss dazu sagen das andere länder neidisch sind auf unsere
öffentliche medienlandschaft da es dort eben nur noch scheisse ala
"mein neues leben", "gallileo" oder britt gibt.
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
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Verfasst Mi 09.12.2009 20:14
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Und wie wollen die die Regeln Durchbekommen? Sich über Gerichtsurteile stellen?
Zitat:

Gesetzliche Rundfunkgebühren für Computer und Mobiltelefone
Berlin: Rundfunkgebühr für beruflich genutzte internetfähige PC's unzulässig!

Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin in Sachen „Hotelverband Deutschland (IHA) gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)“ vom 17. Dezember 2008 unterliegen internetfähige PCs nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn diese nicht zum Zwecke des Empfangs von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden (Az.: VG 27 A 245.0*hehe*.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hatte vor dem VG Berlin gegen den Rundfunkgebührenbescheid des rbb für die in seiner Berliner Geschäftsstelle eingesetzten neun Büro-PCs mit Internetzugang geklagt, da diese unstrittig nicht zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden. Die Rechtsauffassung des Hotelverbandes, daß seine Computer nicht zum Empfang von Rundfunkprogrammen nach § 2 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) bereit gehalten werden, bestätigte nun das Gericht und kassierte den angefochtenen rbb-Gebührenbescheid. Jede andere Betrachtung führe laut Gericht zu einer uferlosen Ausweitung des Rundfunkgebührentatbestandes.

Weitere Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sind abrufbar unter VG Koblenz (www.vgko.justiz.rlp.de), VG Braunschweig (www.dbovg.niedersachsen.de/index.asp) und VG Ansbach (www.vgh.bayern.de).
Angesichts der gegensätzlichen Urteile kann allen Betroffenen nur geraten werden, ebenfalls Rechtsmittel gegen die Gebührenbescheide einzulegen.
LH


Noch ein Urteil gegen PC-Rundfunkgebühr

26.11.2008. Für eine Rundfunkgebühr für internetfähige PCs gibt es keine rechtliche Grundlage. Das ist die zentrale Aussage des Urteils, mit der das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 19. November als nunmehr viertes Gericht die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit ihren Gebührenbescheiden für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" auflaufen ließ.

Im vorliegenden Fall ging es um einen EDV-Fachmann, der in seinem Wohnhaus in einem gesonderten Büro "EDV-Betreuung und Programmentwicklung" betreibt und dazu einen PC hat, der schon allein wegen der Auflagen des Finanzamtes an das Internet angeschlossen ist. Dafür wollte die GEZ Rundfunkgebühren kassieren. Zu Unrecht, urteilte das VG Wiesbaden, denn im Gesetz sei lediglich die Gebührenpflicht für "Rundfunkempfangsgeräte" definiert, die "zum Empfang bereit gehalten" werden. Unter einem Rundfunksempfangsgerät verstehe ein "vernünftiger Durchschnittsbürger" aber ein "Radiogerät/Empfangsteil, das (auch) zu Zwecken des Rundfunkempfangs angeschafft wurde". Wenn der Gesetzgeber eine Gebührenpflicht für PCs gewollt hätte, dann hätte er "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im § 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, der die gebührenpflichtigen Geräte definiert, ausdrücklich nennen müssen. Das sei aber bis heute nicht geschehen. Es sei ja nicht einmal geklärt, ob die Gebührenpflicht für alle PCs gelten solle, die "grundsätzlich internetfähig" sind, oder nur für solche, die tatsächlich einen Internetanschluss haben. Schließlich würden PCs keineswegs typischerweise "zum Empfang bereit gehalten" – der Rundfunkempfang über einen beruflich genutzten PC sei im Gegenteil "eher fernliegend".
Zum Schluss bestätigt das Gericht noch einmal die Rechtsauffassung, dass der hier umstrittene PC auch deshalb schon als Zweitgerät von der Gebührenpflicht befreit wäre, weil der Kläger auf demselben Grundstück, nämlich in seiner Privatwohnung, bereits für mehrere (private) Rundfunkgeräte Gebühren zahlt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aktenzeichen: 5 K 243/08.WI(V)

cs, Quelle mediafon


Richter kippen Rundfunkgebühr für Internet-PC bei privater Nutzung

Die seit Anfang 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münsterin einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden,dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nichtautomatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werdenkann. Die 7. Kammer gründete ihren Beschluss größtenteils auf diegleichen Argumente wie zuvor das Verwaltungsgericht Koblenz,das eine Anwaltskanzlei von dem Einzug des Obolus für einenausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss durchdie zuständige GEZ "befreit" hatte. Demnach kann bei "neuartigenEmpfangsgeräten" wie PCs, UMTS-Handys oder sogar internetfähigenKühlschränken aus dem bloßen Vorhalten dieser Apparate nicht direkt aufeine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.

Geklagt hatte in dem Münsteraner Fall ein Student, der weder überRadio noch Fernseher verfügt. Er hatte sich gegen einenGebührenbescheid des WDR über die monatlich erhobene Internet- undRadiogebühr in Höhe von 5,52 Euro mit dem Hinweis gewehrt, seinenOnline-Rechner nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Es könne nicht beifast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeineGebührenpflicht angenommen werden. Der WDR machte dagegen geltend, dassdie Gebührenpflicht allein an das Bereithalten eines Gerätes mit derMöglichkeit zum Hören oder Sehen von Radio- oder Fernsehprogrammenanknüpfe.

Das Verwaltungsgericht schlug sich auf die Seite des Klägers und stützte sich dabei just auch auf die jährliche Online-Studievon ARD und ZDF zum Nutzungsverhalten. Demnach hätten im Jahr 2007 nur3,4 Prozent der "Onliner" und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14Jahren täglich Netzradio eingeschaltet. Dass der Kläger seinen PCtatsächlich zum Rundfunkempfang nutze, habe der öffentlich-rechtlicheSender nicht nachgewiesen. Die Kammer verkenne zwar nicht, dass dies inder Praxis generell schwierig sei. Solange der Rundfunkstaatsvertragaber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne neuerentechnischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine"einschränkende Auslegung" der Regelung geboten. Andernfalls würde dieRundfunkgebühr eine "unzulässige Besitzabgabe" für internetfähige PCsdarstellen.

Der WDR kann gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Widerspruch einlegen. Bei ans Internet angeschlossenen Büro-PCs sind sich Verwaltungsgerichte derweil noch nicht einig, ob dafür Rundfunkgebühr zu zahlen ist. So bejahte im Gegensatz zu den Kollegen in Koblenz eine Kammer in Ansbach im Juli eine allgemeine Zahlpflicht zugunsten der GEZ. Die Länderchefs machen sich derweil im Anklang an alte Forderungen vor allem von Oppositionsparteien für eine dann nur in Ausnahmefällen vermeidliche Haushaltsabgabe statt der gerätebezogenen Rundfunkgebühr stark. (Stefan Krempl) / (pmz/c't/heise.-online 06.10.2008) cs


* Keine Ahnung... *
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radschlaeger
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Verfasst Mi 09.12.2009 20:17
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Das ist auf jeden Fall kein Thema, mit dem sich Landes- und Bundesregierung neue Wähler erschließen werden...

Für mich ein No-go, insbesondere wenn man das Hickhack um Herrn Brender verfolgt hat, der zwar in einer Zeit verantwortlich war, in der die Quoten des ZDF stetig zurück gingen, aber dennoch in erster Linie ein politisches Bauernopfer wurde.
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CyberPunk

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Verfasst Mi 09.12.2009 21:13
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radschlaeger hat geschrieben:
Das ist auf jeden Fall kein Thema, mit dem sich Landes- und Bundesregierung neue Wähler erschließen werden...

Für mich ein No-go, insbesondere wenn man das Hickhack um Herrn Brender verfolgt hat, der zwar in einer Zeit verantwortlich war, in der die Quoten des ZDF stetig zurück gingen, aber dennoch in erster Linie ein politisches Bauernopfer wurde.


Was hat das ÖR überhaupt so nach Quoten zu schielen? Die Kohle bekommen se doch eh in den Arsch geblasen.

Ich bin ja wenn überhaupt ÖR dann für eine Abgabe pro Haushalt (wobei eine WG = 1 Haushalt), aber nur unter einigen Punkten die erfüllt werden müssen:

1. günstiger als jetzt (max. 10€)
2. komplette Offenlegung der Finanzen der ÖR
3. einstampfen des riesen ÖR Apparats auf eine wirkliche Grundversorgung, weg von der jetzt laufenden Vollversorgung
4. rigoroses Werbeverbot auch für Radiosender
5. keinerlei Politiker in irgendwelchen Positionen der ÖR
6. eine (von der Politik unabhängige) Kontrollinstanz die dafür sorgt das der ÖR wirklich nicht parteiisch ist
7. Verschwendung der Gelder muß bestraft werden (Entlassung der Verantwortlichen)

Unter den Voraussetzungen würde ich gerne 10€ im Monat für die ÖR bezahlen. Für Staatspropaganda TV mit ein paar kleinen Alibisendungen mit Sicherheit nicht.
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radschlaeger
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Verfasst Mi 09.12.2009 21:18
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Gottschalk & Hunziker raus - dafür Matthias Opdenhövel für das Flagschiff des ZDF!
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capslockdevil

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Verfasst Mi 09.12.2009 21:25
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Ashton hat geschrieben:

Die machen so circa 8 Milliarden Umsatz im Jahr. Irgendwo muss das Geld ja hin. Für 8 Milliarden könntest in Hollywood 40 Megablockbuster für 200 Millionen produzieren. Das wäre fast jede Woche im Jahr ein Film der 200 Mille gekostet hat. Naja, aber wenn ich mir so ARD & ZDF ankucke... Scheisse was machen die mit der Kohle??? * Ööhm... ja? *


Millionen! 8 Millionen, nicht Milliarden.

Also die Gebühren von 10 Jahren reichen für einen Blockbuster made in Hollywood *bäh*
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type1

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Verfasst Mi 09.12.2009 21:25
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Manchmal sollten sich manche erstmal Urteile zum Rundfunk zur Gemüte führen, anstatt per Se auf Gebühren des ÖR zu schimpfen.

Über das wie kann man sich ja streiten, aber nicht um das ob.
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CyberPunk

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Verfasst Mi 09.12.2009 21:39
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type1 hat geschrieben:
Über das wie kann man sich ja streiten, aber nicht um das ob.


Natürlich kann man sich auch über das ob streiten. Warum sollte man das nicht können, im Moment gibts die Gebühren, viele finden die scheiße und würden sie gerne nicht bezahlen (oder bezahlen sie auch einfach nicht).
Gesetze wurden schon des öfteren geändert, oder neue erlassen, könnte also auch hier passieren.

Ich halte ja wie angedeutet einen ÖR für gut, aber eben auch nur unter bestimmten Gesichtspunkten, diese sind aber, so wie es läuft, nicht gegeben.
Der ÖR soll unabhängig sein, ist er aber bei weitem nicht, sonst würden keine Leute auf politischen Druck hin gefeuert.
Andauernd werden die Gebühren erhöht, wobei den ÖR "fast" freie Hand gelassen wird, viel Gegenwind bekommen die nicht wenn mal wieder eine Anpassung der Gebühren ansteht.
Das ich gar kein TV gucke und mein TV nur zum abspielen von DVDs nutze und trotzdem Zahlen muss, ist schon ärgerlich genug, dann hätte ich halt gerne das einige Kriterien erfüllt werden. Wie eben die Unabhängigkeit. Eine größere Transparenz beim Umgang mit UNSEREM Geld wäre sicher auch mal angebracht. Solange das (und andere Punkte) nicht erfüllt sind bin ich ganz klar für die Abschaffung der ÖR, oder die Umwandlung in PayTV, isses zwar schon aber ich meine PayTV wo auch nur der gucken kann der bezahlt hat und die die nicht bezahlen bleiben halt außen vor.

Das sich die ÖR aufgrund ihres Programms und der Programmgestaltung nicht über PayTV finanzieren können sollte dann den Verantwortlichen der ÖR mal zu denken geben.
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