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Benutzer 9324
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 01.09.2006 16:36
Titel Bußgeld für Blitzwarner? |
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Folgende theoretische Situation im Straßenverkehr:
Ich fahre zum Beispiel auf einer Bundesstraße entlang und sehe auf der entgegenkommenden Seite die Polizei stehen. Mit Blitzgerät usw. Nun bin ich ein sozialer Autofahrer und warne mir entgegenkommende Autos fleißig mit Lichthupe.
Jetzt habe ich gehört, dass man für sowas bestraft werden kann. Ist das richtig? Wie hoch sind die Strafen? Wie handhabt ihr diese Situation?
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koi-sh
Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst Fr 01.09.2006 16:41
Titel
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"Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder wer sich oder andere gefährdet sieht" (§ 16 Abs. 1 StVO)
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mikee
Dabei seit: 19.01.2006
Ort: Frankfurt
Alter: 37
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Verfasst Fr 01.09.2006 16:43
Titel
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Ich bin mir nicht sicher, aber glaube das ein Bußgeld von 10€ fällig wird bei der Lichthupe.
Zitat: | Tatbestandsnummer 116106:
Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen und belästigten dadurch andere.
§ 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat; § 19 OWiG
Regelsatz Verwarnungsgeld 10,00 Euro. |
Also wenn mir sowas passiert schraube ich das Fenster runter und gebe Handzeichen(die meistens sogar verstanden werden). Es gibt meines Wissens nach keine Regelung die das untersagt.
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Falzbeil
Dabei seit: 16.02.2004
Ort: Schäl sick for life!
Alter: 48
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miss-jk
Dabei seit: 16.01.2006
Ort: MUC
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 01.09.2006 16:45
Titel
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Ne Blitzfalle könnte man ja auch als Gefährdung anderer (Geldbeutel) auslegen...
Aber mal spaß beiseite...
Müssten dann nicht auch leute bestraft werden, die Blitzer
im Radio durchsagen? Ich mein, wenn es nur um das Thema
warnen vor Geschwindigkeitskontrollen geht?!
Dass man die Lichthupe so nicht benutzt, sollte wohl klar sein.
Zuletzt bearbeitet von miss-jk am Fr 01.09.2006 17:28, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nam-x
Dabei seit: 02.07.2003
Ort: Südhessen / Bergstrasse
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 01.09.2006 17:26
Titel
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glaube da gabs einmal ein urteil, in dem ein "warner" frei gesprochen wurde.
die begründung hierfür war, dass der blitzer "abschrecken" und zwingen soll, langsam zu fahren.
und genau das wäre in dem fall der "warnung" des entgegenkommenden verkehrs geschehen.
zudem muss erstmal nachgewiesen werden, das man vor dem blitzer gewarnt hat. und nicht vor einer
anderen gefahr, wie z.b. einer katze auf der strasse!
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 01.09.2006 17:35
Titel
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also ich winke immer ausm fenster, das checken die intelligenten auch - mir kann man nix anhaben und wenn die deppen dennoch reinfahren trink ich einen auf darwin.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 01.09.2006 17:51
Titel
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Man kann sich sogar mit einem Schild an den Straßenrand stellen. Das Warnen ist straffrei. Das Benutzen der Signalanlage des KFZ in dem Fall natürlich nicht.
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