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GreenMan
Moderator Threadersteller
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Fr 07.01.2011 22:22
Titel Also doch: Tätowieren ist ein künstlerischer Beruf! |
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Das - wie immer zu Recht! - hochgerühmte Landesgericht Hamburg hat's entschieden:
Tätowieren ist als künstlerische Leistung einzustufen
Mal abwarten, wann und wie die KSK darauf reagiert
Bis jetzt war die Aufnahme von Tätowierern in die KSK ja nur in absoluten Ausnahmefällen möglich ...
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 07.01.2011 22:30, insgesamt 4-mal bearbeitet
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.01.2011 15:07
Titel
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muss ich dann, wenn ich eine tätowierung in auftrag gebe, an die KSK herantreten, um die gebühren zu zahlen?
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augenblick-media
Dabei seit: 19.04.2007
Ort: Saarbrücken
Alter: 38
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Verfasst Mo 10.01.2011 16:39
Titel
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pRiMUS hat geschrieben: | muss ich dann, wenn ich eine tätowierung in auftrag gebe, an die KSK herantreten, um die gebühren zu zahlen? |
wohl eher nicht, außer du lässt dir ein tatoo zeichnen um dieses dann weiterzuverkaufen.
...eher unwahrscheinlich das sowas passiert
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.01.2011 17:14
Titel
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augenblick-media hat geschrieben: | pRiMUS hat geschrieben: | muss ich dann, wenn ich eine tätowierung in auftrag gebe, an die KSK herantreten, um die gebühren zu zahlen? |
wohl eher nicht, außer du lässt dir ein tatoo zeichnen um dieses dann weiterzuverkaufen.
...eher unwahrscheinlich das sowas passiert |
muss nicht jede künstlerische leistung bei der KSK deklariert werden? egal obs weiterveräussert wird oder nicht? wenn ich für mich grafische leistungen einkaufe, muss ich doch auch KSK bezahlen.
davon ab - wenn ich meinen tätowierten körper für körperkult ausstellungen gegen geld anbiete, ist das ja wie "weiterverkaufen" ... und jetzt?
diese ganze KSK pisse geht mir echt aufn sack.
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.01.2011 19:49
Titel
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pRiMUS hat geschrieben: | diese ganze KSK pisse geht mir echt aufn sack. |
Schafft den Verein endlich ab!
Normalerweise muss man KSK-Beiträge zahlen, wenn man regelmäßig künstlerische Arbeiten in Auftrag gibt. Stammkunden beim Tätowierer müsste also eigentlich KSK-Beiträge bezahlen. Bin gespannt, wie geil die Tätowiererzunft dann das Urteil findet. Zumal nach der Logik der KSK es bedeutungslos ist, ob man über die KSK versichert ist oder nicht.
Achim
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