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Thema: ALGII (Hartz4) und Berufstätig WG gründen vom 21.10.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> ALGII (Hartz4) und Berufstätig WG gründen
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neworx
Threadersteller

Dabei seit: 04.10.2004
Ort: Berlin (West)
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.10.2009 11:49
Titel

ALGII (Hartz4) und Berufstätig WG gründen

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hallo leute,

ich habe mal ne frage wegen einer wg gründung.

ich bin berufstätig und mein bruder bezieht algII. wir überlegen uns zusammen zu ziehen und eine wg zu gründen.

werden meine einkünfte berechnet und seine bezüge gekürzt? bzw. was möchte das amt von mir wissen?

soweit ich weiß, bin ich nicht unterhaltspflichtig, das soll bei geschwistern nicht möglich sein.

ich würde mich freuen, wenn ihr mir einige infos gebt oder tipps parat habt, danke sehr.


grüße
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.10.2009 12:30
Titel

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wenn er in einer wg wohnt, oist er teil einer bedarfsgemeinschaft - bzw. es werden die kostensätze für miete, strom, wasser etc. anders berechnet.

unterhaltspflichtig bist du als geschwisternteil nicht. nur gegenüber eigenen kindern und den eltern wärst du unterhaltspflichtig.
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neworx
Threadersteller

Dabei seit: 04.10.2004
Ort: Berlin (West)
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.10.2009 12:40
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
wenn er in einer wg wohnt, oist er teil einer bedarfsgemeinschaft - bzw. es werden die kostensätze für miete, strom, wasser etc. anders berechnet.

unterhaltspflichtig bist du als geschwisternteil nicht. nur gegenüber eigenen kindern und den eltern wärst du unterhaltspflichtig.


danke für deine antwort. ich werde einfach mal einen termin mit meinem bruder beim amt gemeinsam ausmachen und das bei seinem sachbearbeiter(in) mal abklären, wie das dann ausschaut.
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Wheely

Dabei seit: 16.09.2007
Ort: Dresden
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.10.2009 12:42
Titel

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Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?

Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Quelle: Arge

Anzugeben als *Einkommen* ist dein Beitrag zu den Wohnungskosten.
Vorsicht ist trotzdem geboten, aufgrund des verwandschaftlichen Verhältnisses unterstellen die Argen gerne auch ein gegenseitiges finanzielles Helfen.
Sprich es sollte eine deutliche Trennung innerhalb der Wohnung erfolgen, sprich jeder seinen persönlichen Bereich.
Damit – falls doch mal einer schauen kommt – kein böses Erwachen erfolgt.
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twoC

Dabei seit: 23.04.2009
Ort: Köln
Alter: 17
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.10.2009 13:02
Titel

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also bei meiner freundin wurde auch der besitz/geld usw der schwester mit eingerechnet und sie hat deswegen weniger bekommen.
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