Dabei seit: 17.06.2003 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 15.09.2004 08:51 Titel
Zeugnisfrist...
Hallöchen...
Das Thema betrifft nicht mich sondern meine Freundin, aber vielleicht weiss doch jemand bescheid...
Es geht um das Zeugnis. In welcher Zeit muss der frühere Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen ? Meine Freundin wartet seit 2 1/2 Monaten auf das Zeugnis ihres letzten Arbeitgebers...das erscheint uns doch etwas lang. Gibt es eine Frist in der der Arbeitgeber verpflichtet ist ein Zeugnis auszustellen ???
Dabei seit: 27.04.2004 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 15.09.2004 09:01 Titel
Eigentlich am letzten Arbeitstag.
Deine Freundin kann sich ohne Zeugnis ja gar nicht richtig bewerben, daher sollte sie ganz schnell zusehen ihr Zeugnis einzufordern, zur Not über das Arbeitsgericht!!!
Auch wenn sie derzeit in einem anderen Arbeitsverhältnis steht und es nicht so eilig sein sollte, sie sollte sich darum kümmern ihr Zeugnis zu bekommen!
Ich habe mal gehört das der Arbeitgeber max. 2 Wochen danach nachreichen darf, weiß es aber nicht genau, ich meine am letzten Arbeitstag!
Dabei seit: 19.05.2002 Ort: München Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Do 16.09.2004 03:36 Titel
Lapje hat geschrieben:
und was wäre jetzt wenn er das nicht macht innerhalb der 6 Monate ? Wenn er sich quasi weigert ?
wenn sie in diesem zeitraum eine mahnung per einschreiben zustellen hat lassen ist diese frist aufgehoben da sie ja ihre ansprüche schon geltend macht.
ich würde einfach mahnen - 3 schreiben, jeweils 14 tage zeit und dann -> anwalt.
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