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Thema: Zeugnisfrist... vom 15.09.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Zeugnisfrist...
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Lapje
Threadersteller

Dabei seit: 17.06.2003
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Verfasst Mi 15.09.2004 08:51
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Zeugnisfrist...

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Hallöchen...

Das Thema betrifft nicht mich sondern meine Freundin, aber vielleicht weiss doch jemand bescheid...Lächel

Es geht um das Zeugnis. In welcher Zeit muss der frühere Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen ? Meine Freundin wartet seit 2 1/2 Monaten auf das Zeugnis ihres letzten Arbeitgebers...das erscheint uns doch etwas lang. Gibt es eine Frist in der der Arbeitgeber verpflichtet ist ein Zeugnis auszustellen ???

besten dank

Lapje
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Knalltüte

Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.09.2004 09:01
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Eigentlich am letzten Arbeitstag.

Deine Freundin kann sich ohne Zeugnis ja gar nicht richtig bewerben, daher sollte sie ganz schnell zusehen ihr Zeugnis einzufordern, zur Not über das Arbeitsgericht!!!
Auch wenn sie derzeit in einem anderen Arbeitsverhältnis steht und es nicht so eilig sein sollte, sie sollte sich darum kümmern ihr Zeugnis zu bekommen!

Ich habe mal gehört das der Arbeitgeber max. 2 Wochen danach nachreichen darf, weiß es aber nicht genau, ich meine am letzten Arbeitstag!
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grafiksau

Dabei seit: 16.01.2004
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Alter: 38
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Verfasst Mi 15.09.2004 09:05
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6 monate hat deine freundin zeit sich darum zu kümmern, danach ist der ex arbeitgebeer nicht mehr verpflichtet eins aus zu stellen.

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/schwerpunkt/335/21314/


Zuletzt bearbeitet von grafiksau am Mi 15.09.2004 09:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lapje
Threadersteller

Dabei seit: 17.06.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.09.2004 09:09
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und was wäre jetzt wenn er das nicht macht innerhalb der 6 Monate ? Wenn er sich quasi weigert ?
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.09.2004 09:23
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Lapje hat geschrieben:
und was wäre jetzt wenn er das nicht macht innerhalb der 6 Monate ? Wenn er sich quasi weigert ?


arbeitsgericht
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.09.2004 03:36
Titel

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Lapje hat geschrieben:
und was wäre jetzt wenn er das nicht macht innerhalb der 6 Monate ? Wenn er sich quasi weigert ?


wenn sie in diesem zeitraum eine mahnung per einschreiben zustellen hat lassen ist diese frist aufgehoben da sie ja ihre ansprüche schon geltend macht.
ich würde einfach mahnen - 3 schreiben, jeweils 14 tage zeit und dann -> anwalt.
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