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Thema: www.meineich.ag vom 20.10.2005


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hyko

Dabei seit: 29.04.2002
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Verfasst Do 20.10.2005 17:52
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interessant ist auch das impressum....war es nicht bei gbrs so, das nachname & nachname GbR vorgeschrieben ist und nicht fiktiver firmenname GbR wie dort zu lesen?
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.10.2005 18:21
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LeHyp hat geschrieben:
interessant ist auch das impressum....war es nicht bei gbrs so, das nachname & nachname GbR vorgeschrieben ist und nicht fiktiver firmenname GbR wie dort zu lesen?


Nicht ganz. Auch eine GbR darf mittlerweile einen Phantasienamen tragen. Nur müssen an jeder Stelle im Geschäftsverkehr auch die Gesellschafter genannt werden.
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Presence

Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 20.10.2005 18:39
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Bald ist es ja aus mit der Ich-Ag. Ende des Jahres gibts keine Förderung mehr, wahrscheinlich. * Mal bisschen die Nase pudern... *
Dann gibts nur noch Überbrückungsgeld
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.10.2005 19:12
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Presence hat geschrieben:
Bald ist es ja aus mit der Ich-Ag. Ende des Jahres gibts keine Förderung mehr, wahrscheinlich. * Mal bisschen die Nase pudern... *
Dann gibts nur noch Überbrückungsgeld


Und Einstiegsgeld für ALG-II'ler, AFAIK.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.10.2005 19:38
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Zeithase hat geschrieben:
LeHyp hat geschrieben:
interessant ist auch das impressum....war es nicht bei gbrs so, das nachname & nachname GbR vorgeschrieben ist und nicht fiktiver firmenname GbR wie dort zu lesen?


Nicht ganz. Auch eine GbR darf mittlerweile einen Phantasienamen tragen. Nur müssen an jeder Stelle im Geschäftsverkehr auch die Gesellschafter genannt werden.


Also auch im Impressum! Und es muß sogar noch von mindestens einem Gesellschafter ein ausgeschriebener Vorname dabei sein!
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.10.2005 19:51
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Sidschei hat geschrieben:
Also auch im Impressum! Und es muß sogar noch von mindestens einem Gesellschafter ein ausgeschriebener Vorname dabei sein!


Ja, und? Steht doch da?

meineich.ag hat geschrieben:
Gesellschafter:
Daniel Pieper, Tord Kasten


Cheers,
der Zeithase.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Do 20.10.2005 19:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.10.2005 20:45
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Sidschei hat geschrieben:
Ich hasse sowas. Da sind Leute, die sich hier anmelden und gleich den ersten - und wahrscheinlich auch letzten - Post dazu nutzen, hier Werbung für ein kommerzielles Angebot zu machen.

@Mods: Bitte Schließen, am Besten gleich löschen.


Junge, Junge, das klingt bei dir ja nur nach Frust hoch3!
Das ist ja voll ein Gemotze, vom Anfang bis zur Namensnennung
im Impressum.
Bist du jetzt vergrellt, dass dir so eine Idee nicht selber eingefallen ist?

Glückwunsch! Ich finde die Idee nämlich super! *Thumbs up!*
Und ich finde das auch voll und ganz OK, solche Stories hier
mitzuteilen. Da wird sich der eine oder andere hier bestimmt
auch für interessieren.

Und witzig finde ich auch diese Geschichten drum herum.

Zitat:
Von der Arbeitslosigkeit ins Sexgewerbe:
Warum die Arbeitsagenturen auch den Einstieg in die Prostitution unterstützen müssen.

In Ostdeutschland wollten vor einiger Zeit zwei Prostituierte als Ich-AGs firmieren und erhielten von der zuständigen Arbeitsagentur einen staatlichen Gründungszuschuss. In einem Fall stellte eine Frau den Antrag, allerdings gab sie eine andere Tätigkeit an. Im zweiten Fall wollte sich ein Mann als Callboy selbstständig machen. Die SZ fragte dazu Ottmar Schader, Sprecher der Agentur für Arbeit München.

SZ: Mancher wundert sich: Warum bekommen Prostituierte Geld vom Staat, um eine Ich-AG zu gründen?

Schader: 2002 ist das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostitution in Kraft getreten. Damit ist das Gewerbe legalisiert worden. Das heißt, es ist jetzt auch eine abhängige Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht möglich. Das Sozialgesetzbuch III, das für unsere Arbeit gilt, gibt uns in einem solchen Fall keine Möglichkeit, die Leistung zu verwehren, wenn unsere Bestimmungen erfüllt sind.

SZ: Unter welchen Voraussetzungen gibt es Geld für eine Ich-AG?

Schader: Zum einen muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorliegen, das heißt, man hat schon einmal sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Zum anderen, dass man mit der Selbstständigkeit den Tragfähigkeitsnachweis von einer fachkundigen Stelle erbringt. Diese Stelle kann eine öffentliche Institution sein oder ein Unternehmensberater.
...


Ich glaub ich schul um auf Unternehmensberater... *ha ha*
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.10.2005 21:26
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frank hat geschrieben:

Junge, Junge, das klingt bei dir ja nur nach Frust hoch3!
Das ist ja voll ein Gemotze, vom Anfang bis zur Namensnennung
im Impressum.
Bist du jetzt vergrellt, dass dir so eine Idee nicht selber eingefallen ist?


Nu mach Dich mal locker!
Ich bin überhaupt nicht gefrustet...
Es stinkt mich eben nur an, wenn hier neue User gleich mit der Werbung für kommerzielles ins Haus fallen. Das gab's ja schon oft genug, das sich hier welche angemeldet haben, schnell einen Werbepost abgesetzt und dann hat man sie nie wieder gesehen...
Mit der Namensnennung hab ich überhaupt nicht angefangen, sondern die Diskussion lediglich aufgegriffen. Und Deine Meinung in allen Ehren – aber die Firma ist falsch! Es darf nämlich nicht "Fantasiename GbR" heißen, sondern es muß (!) "Vorname Nachname1 und Nachname2 GbR" heißen.

Darf ich das nicht schreiben, oder was?

Soll derjenige doch froh sein - so kann er wenigstens der nächsten Abmahnwelle entgehen... Grins
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