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type1
Threadersteller
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.08.2007 15:53
Titel wie kündigung schriftlich einreichen |
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hi!
muss zum monatsende meine bereits mündlich ausgesprochene kündigung nun ja noch schriftlich einreichen.
reicht folgendes?
Zitat: | Sehr geehrter Herr XXX,
hiermit kündige ich fristgerecht mein Beschäftigungsverhältnis zum 31.09.07.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXXXXXXX |
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Cream
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: .at
Alter: 37
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Verfasst Mi 29.08.2007 15:54
Titel
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grundsätzlich ja!!!
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Anzeige
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Asi Prollowski
Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 29.08.2007 16:05
Titel
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Aufs Datum halt achten, dass die Fristen passen.
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type1
Threadersteller
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Ryanthusar
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.08.2007 16:32
Titel
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Theoretisch würde es auch reichen, wenn du am 03.09.2007 kündigst, da die Frist 4 Wochen beträgt und nicht wie oft irrtümlich assoziiert einen Monat. Das ist natürlich nur so wenn für dich ausschließlich die gesetzlichen Regelungen und nicht irgendwelche tariflichen oder vertraglichen Sonderregeln gelten.
Außerdem solltest/musst du in das Kündigungsschreiben das Datum des aktuellen Tages aufnehmen, da die Kündigung sonst eventuell formell unwirksam ist, da eine fristgerechte Kündigung nicht nachgewiesen werden kann.
Desweiteren ist anzuraten eine Unterschrift auf der Kündigung einzuholen, dass diese erhalten wurde. Am besten einfach als zweite Unterschriftslinie neben deiner anlegen. Das Schreiben dann in doppelter Ausführung mitnehmen und vom AG gegenzeichnen lassen.
Und vielleicht als Bonus gleich noch schriftlich ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis mit der Kündigung anfordern und dies ebenfalls schriftlich vermerken.
So wäre das ganze hieb und stichfest, denn es gibt durchaus AGs, die es nicht so genau nehmen mit gewissen Regeln, und der Schuss könnte für dich nach hinten los gehen. Mein ehemaliger AG (internationaler Megakonzern) hat 8 Monate gebraucht, bis man mir mal ein Zeugnis ausgestellt hat, und das auch erst auf Drohung mit Anwalt und Arbeitsgericht.
Und nein dies ist keine juristische Beratung, die kann dir nur ein Anwalt liefern.
Zuletzt bearbeitet von Ryanthusar am Mi 29.08.2007 16:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Threadersteller
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.08.2007 16:35
Titel
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ich danke dir für die überaus genaue, und natürlich nicht rechtsberatende erklärung .
mündlich ist es ja schon durch - es bedarf nur noch der formellen, schriftlichen abmachung.
für mich gelten natürlich nach verlängerung meines zeitvertrages mit einer 14tägigen frist nur die gesetzlichen regelungen. das mit den 28 tagen habe ich grade auch noch erblickt
danke soweit dafür!
das arbeitszeugnis werd ich wohl wieder selber vorschreiben und abnicken lassen
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