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pixel
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 10.01.2007 15:39
Titel wettbewerbsverbot |
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erledigt
Zuletzt bearbeitet von am So 24.06.2007 12:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Mi 10.01.2007 16:13
Titel Re: wettbewerbsverbot |
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pixel hat geschrieben: | ...
nun legt ihr chef ihr so ein formular bezüglich des wettbewerbsverbotes vor - das ganze ist für 2 jahre ausgelegt und er bezahlt ihr 50% des alten gehalts...
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Das kommt 1: auf den Arbeitsvertrag an. Wenn im Arbeitsvertraqg nix über Wettbewerbsverbot steht, dann ist das Verhandlungssache. Wenn es im Vertrag steht, darf das auch nur räumlich begrenzt werden. Aber dann muss er dafür auch richtig löhnen. -> Anwalt hopp hopp
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c_writer
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 10.01.2007 16:20
Titel Re: wettbewerbsverbot |
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pixel hat geschrieben: |
nun stehen die fragen im raum ob er das überhaupt darf |
Grundsätzlich ja, natürlich. Bis zu drei Jahre KV sind problemlos möglich, ggf. mehr.
Zitat: | und ob sie unterschreiben muss. |
Kommt darauf an ...
Zitat: | hätte er das ganze nicht schon vorher mit ihr klären müssen? also bevor sie überhaupt das arbeitsverhältnis einging? |
Kennst Du ihren Arbeitsvertrag? Steht da nichts drin? Normalerweise tut es das. Nochmal genau durchlesen und ggf. mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten RA beraten - speziell, was den Umfang des KV (Konkurrenzverbot) angeht.
Zitat: | soll sie die nächsten zwei jahre als putzfrau durch leben gehen oder was? |
Also erstmal bekommt sie ja 50% ihres letzten Gehaltes für's Nichtstun. Soo unverschämt ist das ja nun nicht ... Und dann kommt es eben darauf an, wie umfangreich das KV ist. Wie gesagt, Arbeitsvertrag und RA zu Rate ziehen.
Zitat: | die agentur war noch nicht mal besonders groß - 20 angestellte... |
Na und? Es gibt Agenturen mit 5 Leuten, die internationale Millionenetats handeln ...
c_writer
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Touny
Dabei seit: 14.07.2005
Ort: Aachen
Alter: 36
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Verfasst Mi 10.01.2007 16:44
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Ne Frage nebenher: So wird ihr doch generell verboten, in ihrem erlernten Gewerbe weiterzuarbeiten, oder? 2 Jahre sind ne verdammt lange Zeit
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c_writer
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 10.01.2007 16:50
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touNy hat geschrieben: | Ne Frage nebenher: So wird ihr doch generell verboten, in ihrem erlernten Gewerbe weiterzuarbeiten, oder? 2 Jahre sind ne verdammt lange Zeit |
Das wäre nach § 74a Abs. 1 HGB unzulässig, das Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot muss verhältnismäßig sein.
Aber niemand hier weiss wirklich, wie der Wortlaut und entsprechend der Umfang des Konkurrenzverbots im konkreten Fall sind ...
c_writer
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pixel
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 10.01.2007 17:01
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vielen dank für die vielen reaktionen!
natürlich geht sie zu einem anwalt - hat jedoch erst nächste woche nen termin.
ich verstehe das einfach nicht! habt ihr alle dieses nachträgliche wettbewerbsverbot in eurem arbeitsvertrag mit drin?
ich kenne leider auch nicht den genauen wortlaut - nur das was sie mir am telefon erzählt bzw. ins ohr geheult bzw. gekreischt hat.
es ist doch klar, dass in einem arbeitsvertrag ohne besondere vereinbarungen der arbeitnehmer zum arbeitgeber nicht in konkurrenz treten darf - aber muss dieses natchträgliche wettbewerbsverbot nicht schon im eigentlichen arbeitsvertrag benannt werden?
pixel
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beeviZ
Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 10.01.2007 17:07
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gefährliches halbwissen meinerseits: soweit ich mich erinnere muss sie den wisch überhaupt nicht unterschreiben wenns nicht eh schon vorher im arbeitsvertrag verankert war. sollte sie aber dennoch unterschreiben bekommt sie die 50% vom letzten gehalt zusätzlich zum arbeitslosengeld dazu. wenn sie also 2 jahre lang nichts tun will und arbeitslosengeld + 50% vom alten gehalt haben will sollte sies tun
ob das mal so gut is sei dahingestellt ...
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