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Thema: wer helfen kann soll helfen ;) vom 26.05.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> wer helfen kann soll helfen ;)
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ramsi17
Threadersteller

Dabei seit: 16.11.2007
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Alter: 33
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 17:21
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wer helfen kann soll helfen ;)

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hey ihr da draußen
also ich hab im sommer 2007 nen jahrespraktikum in einem werbefotostudio begonnen um schonmal berufs erfahrungen zu sammeln, dies jahr endet also am 31.juli 2008....... doch ich fange auch ab 01.08 meine ausbildung als mg an, und dir firma fragte mich ob ich 2 wochen früher also 21juli anfangen kann da personal mangel ist, und um schnell ein guten eindruck zumachen sagte ich natürlich zu, und auserdem wird dafür meine probezeit um1 monat gekürztt *zwinker*

also jetzt wollte ich mit dem jahrespraktikum ab 01.06 aufhören damit ich mein führerschein machen wollte und bischen urlaub noch..... ich ging zu meinen chef und der sagte näää das gibts nicht das leben sei kein wunschkonzert... ihr müsst wissen habe noch 20tage urlaub davon zieht er mir aber 2 wochen ab weil ich schon am 21.07 bei meiner aubildungstelle anfange...darf er das ???

und das wichtigste ist ich habe keinen vertrag unterschrieben, nur einmal schrieb er so nen wischh von wgeen : hiermit bestätige ich das er hier nen praktikum macht ( war für die agentur der arbeit ) sonst besteht nicht ........ also könnte ich doch einfach aufhören oder nicht ??? was sagt ihr dazu ????

achja wenn ihr sagt zieh es doch durch dann heisst meine antwort nein, denn ich verdiene dort NIX und muss jeden monat 90euro allein für die busfahrt bezahlen und bekomme nichts zurück und mach jeden tag überstunden von genau 30min
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 17:23
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vernünftiges deutsch geht auch?
das würde es ziemlich vereinfachen, dem sinn deines beitrags zu folgen.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Mo 26.05.2008 17:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 26.05.2008 17:30
Titel

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type1 hat geschrieben:
vernünftiges deutsch geht auch?
das würde es ziemlich vereinfachen, dem sinn deines beitrags zu folgen.


* Keine Ahnung... *

Ramsi möchte vorzeitig sein Jahrespraktikum beenden um vorzeitig seine Ausbildungstelle antreten zu können. Ramsi möchte jetzt wissen ob sein momentaner Arbeitgeber (Praktikum) ihm das ganze dann einfach als Urlaub anrechnen darf, obwohl er keinen Vertrag unterschrieben hat (Es besteht aber Praktikumsbestätigung in schriftlicher Form). Eigentlich möchte Ramsi aber schon zum 01.06.2008 aufhören (also schon 2 Monate vorher), weil er noch seinen Führerschein und ein bisschen Urlaub vor Ausbildungsbeginn machen möchte. Was kann er jetzt tun? Hmm...?!


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 26.05.2008 17:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 17:34
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öhm.
wer keinen vertrag hat, hat auch keinen urlaub.
wo soll denn das bitte geregelt sein?

zu vernünftigem deutsch zählt auch eine ordentliche interpunktion, die unter anderem dazu beiträgt, geschriebenes wort zu verstehen, und deuten zu können.

aber ich halt mich da raus. n jurist wird das wohl am besten wissen. das ist mein rat.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Mo 26.05.2008 17:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ramsi17
Threadersteller

Dabei seit: 16.11.2007
Ort: Steinfurt
Alter: 33
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 18:51
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dafür ein juristen ?? ne danke wird ja viel zu teuer !!!!

und sorry falls ich rechtschreibfehler oder falsche satzsetzung verwendet habe, jedoch müsst ihr euch nicht jedes mal anstellen falls sowas passiert oder seid ihr hier alles deutschlehrer ???

designzicke vielen dank für deine kurzfassung * Applaus, Applaus * * Applaus, Applaus * * Applaus, Applaus * danke * Applaus, Applaus * * Applaus, Applaus * * Applaus, Applaus *
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ninjafunk

Dabei seit: 09.10.2007
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 26.05.2008 19:20
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Auch Praktikanten sind Arbeitnehmer. Sie haben Urlaubsanspruch entsprechend den Regelungen des BUrlG (mind. 24 Werktage jährlich bzw. Teilurlaub bei Beschäftigung von nicht mehr als sechs Monaten) oder einen höheren Urlaubsanspruch auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung (z.B. Tarifvertrag). Es gibt auch Praktika, die als "in den Betrieb verlagerte schulische Ausbildung" gelten - dann gilt die jeweilige Schul- oder Studienordnung.

Auch ohne schriftlichen Vertrag bist du in einem Arbeitnehmerverhältnis, mit allen Rechten und Pflichten. D.h. du kannst auch unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB jederzeit kündigen. Danach gilt eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

Damit ist alles klar, oder?

---

Hier noch ein paar rechtliche Hinweise für Praktikanten: StudentsAtWork (gilt nicht nur für Studenten)


Zuletzt bearbeitet von Mac am Mo 26.05.2008 19:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 26.05.2008 20:44
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Du könntest jetzt zum 30. Juni kündigen (bei einer gesetzlichen Frist von 4 Wochen) und bis dahin den dir zustehenden Urlaub nehmen. Wirst wahrscheinlich nicht auf den 01.06 kommen? (keine Ahnung wieviel Urlaub dir bis dahin zusteht) Hmm...?! Aber es ist immerhin die beste Variante wenn du so früh wie möglich weg willst. * Keine Ahnung... *
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.05.2008 21:02
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laut gesetzlicher frist, und die gilt, wenn sonst nichts vereinbart ist, ist eine kündigung bereits zum 15. eines monats machbar. auch da mit 4 wochen kündigungsfrist.
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