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Crusstyle
Threadersteller
Dabei seit: 08.04.2005
Ort: Duisburg
Alter: 41
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Verfasst Sa 04.06.2005 19:40
Titel Was würdet ihr machen? Festanstellung und auf Rechnung?! |
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Hallo zusammen,
ich brauche mal einen Rat. Ich habe ab Juli eine neue Festanstellung als Mediengestalterin / Mediendesign.
Ich möchte aber nebenbei für meine beiden ehemaligen Chefs auf Rechnung arbeiten.
Mit dem neuen Chef ist das schon alles abgeklärt und kein Problem.
Wie mache ich das am besten?
Brauche ich einen kleinen Gewerbeschein? Oder einen großen? Oder was anderes??
Ich konnte auch bisher nirgendwo etwas passendes finden.
Meistens behandeln die Themen nur die komplette Selbstständigkeit?!
Liebe Grüße
Yvonne
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mööp
Dabei seit: 29.08.2003
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Verfasst Sa 04.06.2005 23:25
Titel
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Abgeklärt ist es nur, wenn es auch im Vertrag nicht unterbunden ist, dass du nebenberuflich arbeiten darfst. Darauf solltest du achten, noch dazu da es ja quasi in Konkurrenz geschieht. Aber ok, wenn du sagst es sei abgeklärt, dann wird das auch so sein.
Um nebenberuflich arbeitne zu können, musst du ein Gewerbe anmelden. Das macht man im lokalen Gewerbeamt, dort füllst du einen Fragebogen aus, zahlst eine Gebühr von bis zu 50euro, die informierne dann alle weiteren Ämter und du bekommst dann weitere Post von denen. Wichtig ist die Steuernummer vom Finanzamt, die brauchst du für die Rechnungen für deine Kunden.
Hier würd ich mal nach diversen Stichwörtern suchen, da findest du dann sicher ein paar Fallbeispiele:
http://www.existenzgruender.de/cgi-bin/forumsuche.cgi
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Crusstyle
Threadersteller
Dabei seit: 08.04.2005
Ort: Duisburg
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst So 05.06.2005 12:20
Titel
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Danke für die Informationen!
Das gute ist, dass es für meine Festanstellung keine Konkurrenz bedeutet. Denn die neue Festanstellung habe ich in einem Kreativ Team einer großen Firma. Das heißt, die machen ausschließlich Werbung für ihren eigenen Produktkreis.
Im Vertrag ist bisher nur ein 400 Euro Job vermerkt, den ich bisher hatte.
Aber ich habe ja mit dem Personalchef gesprochen. Vielleicht frage ich ihn einfach mal, ob das mit in den Vertrag aufgenommen werden muss
Liebe Grüße
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mööp
Dabei seit: 29.08.2003
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Verfasst So 05.06.2005 12:59
Titel
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Es ist einfach so, wenn dein neuer Chef sich plötzlich umentscheidet, dann könnte er dich auf Schadenersatz verklagen. Es wäre daher immer besser, sowas schriftlich festzuhalten, allein wegen deiner Absicherung.
Aber mal was anderes, du sagst du hast bisher einen 400euro Vertrag. Je nachdem wie gut dein Nebengewerbe später läuft, musst du drauf achten, ob es nicht doch als dein Hauptberuf gilt. Ausschlaggebend ist dann die Zeit die du für deine Selbständigkeit aufwendest und der gemachte Umsatz spielt auch eine Rolle.
Bisher bist du ja über deinen Arbeitgeber sozialversichert, zumindest zur Hälfte, evtl musst du dich dann komplett selbst versichern. Auch steuerlich ändert sich ab ca 24.500euro Umsatz /Jahr etwas für dein Gewerbe. Das ist der Freibetrag für Kleingewerbe, wo man z.B. keine Gewerbesteuer zahlen muss. Wenn es also einigermaßen läuft, würde ich mir einen Steuerberater nehmen, lohnt sich aber wirklich nur, wenn es einigermaßen läuft.
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst So 05.06.2005 13:28
Titel
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mööp hat geschrieben: | Um nebenberuflich arbeitne zu können, musst du ein Gewerbe anmelden. Das macht man im lokalen Gewerbeamt, dort füllst du einen Fragebogen aus, zahlst eine Gebühr von bis zu 50euro, die informierne dann alle weiteren Ämter und du bekommst dann weitere Post von denen. Wichtig ist die Steuernummer vom Finanzamt, die brauchst du für die Rechnungen für deine Kunden. |
a) Musst du kein Gewerbe anmelden, um Nebenberuflich arbeiten zu können,
eine Anmeldung am Finanzamt genügt, so lange du unter einer gewissen
Grenze bleibst.
b) Zahlt man für ein Gewerbe keine 50€, sondern knapp 20€.
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mööp
Dabei seit: 29.08.2003
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 05.06.2005 13:37
Titel
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ok a) stimmt, aber ab einer gewissen Grenze ist dann ein Gewerbe wiederum Pflicht, also würde ich es gleich anmelden, weil unter 24.500euro zahlt man sowieso keine Gewerbesteuer.
b) das ist regional unterschiedlich. glaubs oder glaubs net.
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst So 05.06.2005 13:41
Titel
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mööp hat geschrieben: | ok a) stimmt, aber ab einer gewissen Grenze ist dann ein Gewerbe wiederum Pflicht, also würde ich es gleich anmelden, weil unter 24.500euro zahlt man sowieso keine Gewerbesteuer. |
Ich würde das Anmelden lassen, weil sich da
ganz schnell die Kammern einmischen, die
Versicherungen ggf. ihren Anteil abhaben
wollen und man erst mal nachweisen muss,
was Haupt- und was Nebenerwerb ist. Dazu
kann der Arbeitgeber ohne den erwähnten
Vertrag Probleme bereiten.
Also: Erst mal kleine Kuchen backen.
mööp hat geschrieben: | b) das ist regional unterschiedlich. glaubs oder glaubs net. |
gut. Dann zeig mir eine Region (mit Link), wo
es über 20€ geht. Dann bin ich kusch.
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Jaelle
Dabei seit: 05.06.2005
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Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 05.06.2005 14:41
Titel
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Hallo, ich bin mal in einer ähnlichen Situation gewesen (fest angestellt bei meinem jetztigen Arbeitgeber, gleichzeitig freiberuflich für eine Grafik-Designerin auf Rechnung) und habe mich über die KSK versichern lassen. Musste also kein Gewerbe usw. anmelden. Bin damit super klargekommen - besonders finanziell... www.kuenstlersozialkasse.de
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