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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.04.2008 09:11
Titel
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käschdin hat geschrieben: | Ok, also PFLICHT im Sinne von: Keine Zahlung von (gesetzlichen) Beiträgen = kein staatlicher Rentenanspruch aus diesem Zeitraum (ist doch aber logisch).
Aber NICHT im Sinne von: Man ist verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen, sonst macht man sich strafbar. |
das ist leider so nicht ganz richtig. bei freiberuflern kann es tatsächlich eine rentenversicherungspflicht geben. es gibt für künstler und publizisten u.U. sehr wohl eine pflicht, sich rentenzuversichern...
Zitat: | Grundsätzlich sind selbstständige Freiberufler nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. es besteht keine Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflege-, Unfall- sowie Arbeitslosenversicherung. Es gibt jedoch z. T. weit reichende Ausnahmen. Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker sowie u. U. Architekten und Ingenieure sind rentenversicherungspflichtig über ihre obligatorische Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken, die als Ersatz für die Gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind. Auch unter den nicht verkammerten Freiberuflern gibt es Personen, die über die Deutsche Rentenversicherung Bund rentenversicherungspflichtig sind, da sie laut Gesetzgeber als sozial schutzbedürftig gelten. Zu diesem Personenkreis zählen Lehrer, Erzieher, wenn diese ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer tätig sind, Pflegepersonen ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Physiotherapeuten sind versicherungspflichtig, da weisungsabhängig, Künstler und Publizisten sowie bestimmte Handwerker. |
ob du dich jetzt als freiberufler als künstler einstufst und damit zu den sozial schutzbedürftigen zählt (und damit z.b. auch anspruch hättest, dich über die ksk versichern zu können) ist auf nem anderen blatt. am besten ist, du wendest dich mal direkt an die Versicherungsanstalt für Rentenversicherung oder an die IHK. Die können Dir da sicher besser weiter helfen.
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Schriftsetzer
Dabei seit: 06.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.04.2008 09:17
Titel
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käschdin hat geschrieben: | Ok, also PFLICHT im Sinne von: Keine Zahlung von (gesetzlichen) Beiträgen = kein staatlicher Rentenanspruch aus diesem Zeitraum (ist doch aber logisch).
Aber NICHT im Sinne von: Man ist verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen, sonst macht man sich strafbar. |
wendti hat geschrieben: | richtig! |
Na, das glaube ich ja nun mal nicht. Versicherungspflicht heißt, daß man diese Versicherung abschließen muß. Ein Nichtabschließen ist dann zwar meines Wissens nicht strafbar im engeren Sinne, kann aber mit Nachforderungen der Beiträge für viele Jahre verbunden sein. Ob eine solche Versicherungspflicht für Dich besteht, kann Dir am besten ein Rentenberater sagen, das sind Spezialjuristen, die sich mit nichts anderem befassen. Wer versicherungspflichtig ist und wer nicht, ist eine hochkomplexe Angelegenheit mit vielen Ausnahmeregelungen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.04.2008 09:21
Titel
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genau. deswegen am besten mal an die BfA wenden und sich beraten lassen.
Oder sich erst gar nicht freiberuflich selbständig machen, sondern ein Gewerbe gründen. Dann ist das Ganze nämlich eindeutig!
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Cream
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: .at
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.04.2008 09:24
Titel
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okay einigen wir uns darauf!
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käschdin
Threadersteller
Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.04.2008 14:14
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: |
Zitat: | Grundsätzlich sind selbstständige Freiberufler nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. es besteht keine Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflege-, Unfall- sowie Arbeitslosenversicherung. Es gibt jedoch z. T. weit reichende Ausnahmen. Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker sowie u. U. Architekten und Ingenieure sind rentenversicherungspflichtig über ihre obligatorische Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken, die als Ersatz für die Gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind. Auch unter den nicht verkammerten Freiberuflern gibt es Personen, die über die Deutsche Rentenversicherung Bund rentenversicherungspflichtig sind, da sie laut Gesetzgeber als sozial schutzbedürftig gelten. Zu diesem Personenkreis zählen Lehrer, Erzieher, wenn diese ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer tätig sind, Pflegepersonen ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Physiotherapeuten sind versicherungspflichtig, da weisungsabhängig, Künstler und Publizisten sowie bestimmte Handwerker. |
ob du dich jetzt als freiberufler als künstler einstufst und damit zu den sozial schutzbedürftigen zählt (und damit z.b. auch anspruch hättest, dich über die ksk versichern zu können) ist auf nem anderen blatt. am besten ist, du wendest dich mal direkt an die Versicherungsanstalt für Rentenversicherung oder an die IHK. Die können Dir da sicher besser weiter helfen. |
Genau von dem von dir zitierten Passus sprach ich
Dann muss ich wohl mal zur BfA. Ich dachte, das könne ich mir sparen. KSK habe ich mir ja auch gespart (ich will jetzt aber keine Grundsatzdiskussion Pro und Contra KSK lostreten).
Danke an alle.
P.S.: Gibt es hier keinen Freiberufler, der "Text- und Grafikarbeiten" in Rechnung stellt und seinen Umgang mit diesem Passus erläutern kann?
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OppaUnke
Dabei seit: 18.05.2008
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 18.05.2008 06:32
Titel
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Gibt es das auch irgendwo schriftlich? Ich habe nämlich mal rumgeforstet im Netz und versucht herauszufinden, wie das denn nun mit meiner Versicherungspflicht ist. Dabei bin ich allerdings auf Milliarden unterschiedlichster Versionen von Standpunkten und Gesetzgebungen gestoßen. Wenn dann mal eine fachlich fundierte Seite auftauchte, hieß es bei unserem Berufszweig immer: Mediengestalter sind Pflichtversichert in der KSK (Künstlersozialkasse). - ICH bin da aber nicht und will da auch nicht rein! Zusätzlich ist es auch noch alles verworrener, wenn man Existensgründungszuschuss bezieht. Was ich auch tu...
Wenn ich nämlich in der KSK wäre, würden die Beiträge ja automatisch an Vater Staat entrichtet. Da ich aber nicht dort versichert bin und eine private Altersvorsorge habe, was ist denn dann? Kann Vater Staat dann nicht auf einmal ankommen und mir ans Bein pinkeln? Muss ich das prüfen und beantragen lassen, dass ich das nicht zahlen muss/will?
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