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Thema: Was bedeutet RentenversicherungsPFLICHT? vom 15.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Was bedeutet RentenversicherungsPFLICHT?
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käschdin
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.04.2008 15:06
Titel

Was bedeutet RentenversicherungsPFLICHT?

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Hallo zusammen,

ich habe ein (hoffentlich kleines) Verständnisproblem. Ich habe gerade in mehreren Büchern und im Internet nachgeschaut und immer die Aussage angetroffen: Freiberufliche Publizisten sind rentenversicherungspflichtig (bei mehr als 400 Euro Einkommen pro Monat). Ich bin nicht in der KSK und daher anderswo kranken- und pflegeversichert.

Was heißt denn "rentenversicherungspflichtig" für mich als Texterin, die ich freiberuflich arbeite? Habe ich die Pflicht, mich in diese Richtung zu versichern? Wenn ja, wo und wie? Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Altersvorsorge (Rürup, Fonds, etc.) und bin dabei auf den Begriff "rentenversicherungspflichtig" gestoßen.

Danke und Grüße
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Getell

Dabei seit: 11.04.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 15.04.2008 15:17
Titel

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http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/__DRV__Paket__Versicherung__Pflicht__Freiwillige__Versicherung.html
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.04.2008 15:25
Titel

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Rentenversicherungspflichtig ist eigentlich derjenige, der fest von einem Arbeitgeber beschäftigt wird, oder?

Hier zahlt man dann in die "gesetzliche" Rentenversicherung ein...

Als Freiberufler kannst du dich dann freiwillig bei der "gesetzlichen" versichern, wobei ich es dann vorziehen würde "private" Vorsorge zu treffen... Hmm...?! statt in die gesetzliche einzuzahlen...


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 15.04.2008 15:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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käschdin
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.04.2008 07:28
Titel

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Danke für den Link, aber der beantwortet meine Frage nicht, was RentenversicherungsPFLICHT bei freiberuflichen Publizisten bedeutet.

@designzicke: Es geht mir eben nicht um die Angestellten (da ist mir das klar), sondern um diesen Begriff im Zusammenhang mit Freiberuflern Lächel
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Cream

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: .at
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.04.2008 07:54
Titel

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das bedeutet das selbe wie in jedem anderen beruf auch!!

um den vollen staatlichen rentenanspruch (irgendwann in ferner zeit) geltend machen zu können musst du die rentenversicherungsprämie einzahlen!

wenn du angestellt bist wird dies gleich vom brutto lohn abgebucht und wenn du freiberufler bist musst du dies selbst einzahlen!!

solltest du es nicht einzahlen schmälert sich auch später deine rente!

es wird dabei auch nicht unterschieden ob du bereits eine privatevorsorge getroffen hast oder nicht!

so! und jetzt hoffe ich dass es zwischen DE und AT keine unterschiede in dieser hinsicht gibt!! Menno!
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.04.2008 08:53
Titel

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käschdin hat geschrieben:
@designzicke: Es geht mir eben nicht um die Angestellten (da ist mir das klar), sondern um diesen Begriff im Zusammenhang mit Freiberuflern Lächel


Mir ging es ja auch nur um den Vergleich... *zwinker* Deshalb schrieb ich ja auch, das man als Freiberufler eben selber dafür sorge tragen muss. Wie ist dann deine Sache...

Im prinzip ist jeder in der Pflicht seine Altersvorsorge zu sichern. Ob nun staatlich oder privat. Und je nachdem, verhält es sich eben so wie wendti geschrieben hat.
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käschdin
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.04.2008 08:57
Titel

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Ok, also PFLICHT im Sinne von: Keine Zahlung von (gesetzlichen) Beiträgen = kein staatlicher Rentenanspruch aus diesem Zeitraum (ist doch aber logisch).

Aber NICHT im Sinne von: Man ist verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen, sonst macht man sich strafbar.
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Cream

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: .at
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.04.2008 08:59
Titel

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richtig!
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