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Verfasst Do 24.08.2017 10:40 Titel
Was bedeutet "regelmäßig" bei der Künstersozialabg
Ich hätte mal eine Frage bzgl. Künstlersozialabgabe bei Webseitenerstellung.
Ich komme mit dem Begriff "regelmäßige Auftragsvergabe" nicht klar. Das ist nicht eindeutig formuliert finde ich.
Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen
Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen.
Da steht dann als Erklärung was von "mehr als 3 Veranstaltungen im Jahr in denen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden".
Das hilft mir aber nicht weiter. Kann man das jetzt so auf Webseiten übertragen? Ist eine "Veranstaltung" dann ein Aufruf der Website? Wohl eher nicht.
Zusätzlich steht da auch:
Zitat:
Aufträge werden nur gelegentlich an selbständige Künstler oder Publizisten ... erteilt, wenn die Summe der Entgelte ... aus den in einem Kalenderjahr erteilten Aufträgen 450 Euro nicht übersteigt.
Konkret mal folgendes Beispiel:
Eine Kunde lässt eine Website für 1000 Euro erstellen. Danach steht diese Seite so unverändert (außer inhaltliche aktualisierungen) für 5 Jahre im Netz zur Nutzung bereit.
Es sind dann dann 1000 Euro / 5 Jahre = 200 Euro/Jahr angefallen.
Die Rechnung wurde aber auf einmal in einem Jahr bezahlt.
Fällt dann die KSK-Abgabe an für den Endkunden oder nicht?
Ich kann nirgendwo was wirklich konkretes zum der Ausssage "regelmäßig" finden. Wie sind da eure Erfahrungen?[/quote]
Dein Rechnungsbeispiel verstehe ich nicht ganz. Bei der Abgabe geht es um eine Auftragserteilung pro Jahr und nicht die Dauer wie lange ein fertiges Projekt verfügbar ist. Heißt also, die Abgabe wird auf ein Kalenderjahr berechnet.
Zuletzt bearbeitet von am Fr 25.08.2017 09:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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